Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! . Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.
Äh, liest Du überhaupt, was du verlinkst? (wenn ja, versteht Du es offensichtlich nicht). In Deinem Link ist doch das Wesentliche zusammengefasst
https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434884.html
Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').
Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter oder im Sexshop tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...
Puuuhhh....Sachen gibt es hier....