Beiträge von wossen

    Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! . Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.

    Äh, liest Du überhaupt, was du verlinkst? (wenn ja, versteht Du es offensichtlich nicht). In Deinem Link ist doch das Wesentliche zusammengefasst


    https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434884.html


    Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').


    Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter oder im Sexshop tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...


    Puuuhhh....Sachen gibt es hier.... :D

    Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte

    Völlig absurd - die Antwort hast Du übrigens selbst gegeben - natürlich leidet die Haupttätigkeit des Lehrerberufes durch das Nachgehen der Prostitution. okay, Du meinst, der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst hat rechtlich keinerlei Möglichkeiten, wenn die Schüler und Eltern nach Arbeitsschluss mal auf dem Strassenstrich den tarifbeschäftigten Lehrer besuchen...Puhhh....Puhhh


    Ohjeohje, übrigens auch nicht ganz 'angemessen' von dir (für selbstverständlichste Dinge) Beweisführungen einzufordern, selbst aber keinerlei Urteil usw. einbringst. geh Du voran, ich zieh dann nach...(von mir gabs übrigens wenigsten den TVL-Wortlaut, wo ja schon das Nötigste drinsteht - an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar)



    Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(langjährige Altbeschäftigte vom BAT ausgenommen, darunter fällt der Threadersteller aber nicht). Mitbestimmung ist i.d.R. im ÖD stärker ausgeprägt als in der Privatwirtschaft, Willkündigungen sind so weitgehend im ÖD ausgeschlossen, aber bei sehr deutlichen Leistungsmängeln oder einer einmaligen größeren Verfehlung oder fortwöhrenden kleineren, ist es schon deutlichst besser Beamter als TBler zu sein...(auch z.B. bei Schließung von Dienststellen....im Lehrerbereich nicht so relevant, weil es da genug Ersatzdienststellen gibt)


    Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:

    Zitat

    bitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.

    Schulleiter können einen Referendar während der Ausbildung auch mal eben mit der Nichtzulassung zum Bedarfdeckenden Unterricht (BdU) vor die Tür setzen. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter nämlich ganz alleine und ohne abgeleisteten BdU wird ein Referendar gar nicht erst zur Unterrichtspraktischen Prüfung (Upp) zugelassen.

    Das ist so nicht ganz richtig, weil das Seminar bei einer dauerhaften Nichtzulassung eines Referendars zum BdU sicherlich einen Schulwechsel vornehmen wird (der ist auch faktisch Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung des Refs)


    Referendare bzw. LAA sind schon stärker geschützt durch ihren Beamtenstatus und das Seminar spielt eine viel stärkere Rolle, weil das der Dienstvorgesetzte ist (bei Obasler ist das der Schulleiter). Natürlich kann ein Obasler auch Glück haben und das Seminar setzt sich für ihn ein bei Extremproblemen mit dem Schulleiter....(das ist aber nicht so einfach wie beim Referendar).


    Natürlich können der Schulleiter sowohl dem Referendar als auch dem OBASler das Leben zur Hölle machen und das Ganze zum Scheitern bringen - aber der LAA/Referendar ist schon ein wenig besser geschützt.

    CDL; Deine Ausführungen gelten für Tarifbeschäftigte genauso (außer natürlich die Passagen mit 'Pension' und so)


    Faktisch erwirbt man auch hier mit der Verbeamtung keinerlei Pflichten, die über jene des Tarifbeschäftigten des ÖD hinausgehen (siehe vorletztes Posting)


    Das mit den spezifischen Beamtenpflichten ist aber ein nicht tot zu kriegender Mythos ;) (in der Realität ist er eigentlich nur mit Rechten verbunden

    Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....


    Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)


    §3 Abs. 4 TV-l:

    Zitat

    4) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.

    Irgendetwasn stimmt an Deiner Rechnung aber nicht, denn TVöD-VKA sind bei TVL13/6 netto im Jahre 2019 nur 39516.31 €...(brutto; 73140.38 €)


    Sowas kann man ganz einfach nachgucken...


    Die Graphik mit den Tarifentwicklungen ist übrigens irreführend, da sie Strukturveränderungen nicht abbildet, sondern nur Gehaltsentwicklungen darstellt (so sind die strukturellen Einschnitte beim Übergang von BAT zu TVL/TVöD da z.B. nicht berücksichtigt, sowie z.B. auch Einschnitte wie die Erhöhung der Eigenbeteiligigung zur VBL und drastische Leistungssenkungen)....


    Natülich ist der TvöD besser, da gibt es z.B. auch erfahrungsstufengleiche Höhergruppierung, aber eine andere Welt als der TVL ist das nun leider auch nicht.


    Mikael: Warum erwähnst Du eigentlich als 'versagende', als sog. Interessenvertretung fundierende Verbände nie die Beamtenverbände? Die sind doch immer aktiv bei den Tarifverhandlungen dabei und gerieren sich als Interessenvertreter der Tarifbeschäftigte.

    Die vielversprechenste Strategie bei Tarifverhandlungen wäre sicherlich, den über den Tarifbeschäftigten-Beamten-Vergleich zu machen, da kann man doch wunderschöne Vergleichsrechungen machen (und nicht eine monetäre Bewertung der Pensionsansprüche zu vergessen - gerade zu langandauernden Niedrigzinszeiten!). Das wäre eine Thematik, die man durchaus äußerst wirkungsvoll in der Presse lancieren könnte....(der Öffentlichkeit und Journalisten ist das doch völlig unbekannt)


    Das scheuen Beamtenbund und GEW wie der Teufel das Weihwasser.....(durchaus nachvollziehbar, da dann auch die Beschäftigungsbedingungen von verbeamteten Lehrern in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, z.B. eine monetäre Bewertung von Pensionsansprüchen würden z.B. sicher Diskussionen auslösen)


    Eine gemeinsame Interessenvertretung von Beamten und Tarifbeschäftigten kann es vor dem Hintergrund nicht geben - ein ersten Schritt wäre übrigens, den TVL zu kündigen und Verhandlungen nur auf Länderebene zu führen (weil da können sich die unter Unterrichtsausfall leidenden Bundesländer nicht mehr hinter der anonymen TdL verstecken - Sachsen ist ein schönes Beispiel dafür - wir würden ja gerne, aber der bundeseinheitliche TVL...)

    Och ich weise mal nur darauf hin, dass sobald es irgendwelche Lohnererhöhungen für Tarifbeschäftigte gibt, das Geschrei groß ist nach "wirkungsgleicher Übertragung" auf Beamte (allen voran übrigens mein Vorschreiber... - übrigens bedeutet das, was die Gewerkschaften als 'wirkungsgleich' bezeichnen nicht 'wirkungsgleich', da bei prozentual gleichen Lohnerhöhungen natürlich Beamte nettomäßig bevorteilt sind). Gleichstellung soll halt nur eine Einbahnstrasse für die ohnehin Priviligierten sein...)


    Eigentlich eine klare 'Neidforderung' mit der "wirkungsgleichen Übertragung"....(der Begriff ist halt ein völliges Totschlagargument). Mit der LOGIK könnte man übrigens auch sagen, dass in den ehemaligen Apartheitsregimen die Schwarzen neidisch auf die Weißen waren...(ich weiß, sehr drastisches und hinkendes Beispiel - aber um das Argument deutlich zu machen, bring ich es mal).


    Klar, GEW und Beamtenbund vertreten im Lehrerbereich primär die Interessen von Beamten (wo bleib übrigens die wirkungsgleiche Übertragung des TVLs bei seiner Einführung auf den Beamtenbereich?), mir ist es auch völlig schleierhaft, wie ein voll ausgebildeter Tarifbeschäftigter da Mitglied sein kann, insbesondere in den Beamtenbundgewerkschaften (Verdi ist ein Spezialfall, weil in ihrem Kerngebiet größtenteils keine Verbeamtungen durchgeführt werden)

    Okay, dann machen wir den Jahresbrutto/netto Vergleich für Niedersachsen (Steuerklasse I, also ledig, das ist vergleichbar und hat die geringsten Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten, da keine Zuschläge für Heirat und Kinder drin sind, die nur Beamten gewährt werden - Kirchensteuer lass ich raus. Da Kirchensteuer nach dem Bruttogehalt berechnet werden, sind Beamte übrigens bei deren Höhe bevorteilt...)


    Berufsanfängerr NDS: (A13/5)
    A13/5; brutto:51931.32; netto: 39375.78
    Höchste Erfahrungsstufe
    A13/12:brutto: 63937.08; netto: 46171.94


    Tarifbeschäftigter(Berufsanfänger)
    TVL 13/1: brutto: 47909.69; Netto: 28171.4
    Höchste Erfahrungsstufe
    TVL 13/6: brutto: 70201.73; Netto: 38249.03


    Wie gesgt, dass ist eine Konstellation, welche die Unterschiede nicht so deutlich macht (aber den Vorteil der unstrittigen Vergleichbarkeit hat). Vollends absurd werden jene übrigens bei TVL15/A15 (da muss man übrigens auch noch einrechnen, dass bei Tarifbeschäftigten beruflicher Aufstieg mit Stufenverlusten verbunden sind). Unterschiede von 2000€ netto sind da leicht konstruierbar, vll.sogar eher die Regel (bei 3 Kindern wird es übrigens auch schon bei A13 bombastisch...)


    Dieser sehr gute Rechner ist doch für jeden zugänglich: http://oeffentlicher-dienst.info/ (und man sollte eigentlich auch erwarten können, das Lehrer den bedienen können)

    Rechnen wir noch die drei unbezahlen Stunden Mehrarbeit dazu, die Beamte pro Monat so leisten dürfen

    Im Lehrerbereich sind die Arbeitszeiten von Beamten und Angestellten identisch.....das ist im TVL-festgelegt


    Warum verbreitest Du eigentlich permanent irreführende bis verfälschende 'Informationen'?

    Aber ganz generell ist diese Verbeamtungssache ein riesen Fragezeichen. In Sachsen sieht man es aktuell besonders drastisch.

    Dass eigntliche Problem ist ja diese Riesenbedeutung dieser Verbeamtungssache, spätenstens seit der Einführung des TVLs ist es materiell lebensprägend, ob man dieselbe Arbeit mit derselben Qualifikation (mit fast identischen Pflichten) im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis macht.

    o man dann stattdessen im Tarifbeschäftigtenverhältnis genommen wird.

    Für Tarifbeschäftigte gelten faktisch hisichtlich Verfassungstreue sogar strengere Maßstäbe als für Beamte...(weli einfach viel, viel leichter 'sanktioniert' werden kann hinsichtlich Entlassung)


    Man kann relativ einfach nach dem Arbeitsrecht gekündigt werden....(es gibts ja arbeitsrechtlich keinerlei Sonderstellung mehr für Tarifbeschäftige im ÖD)


    Richtig ist, das zu Berufsverbotszeiten, den betoffenen Lehrer dann statt der anstehenden Verbeamtung ein TB-Verhältnis angeboten wurde - das liegt aber 30 Jahre zurück und Zeiten wandeln sich...

    GRR würde die SPD als Juniorpartnerin einer grünen Bundeskanzler(in) nur nie mitmachen- das ist gegen das Selbstverständnis der Partei (die ja immer noch z.B. einen Großteil der Führungskräfte im ÖD stellt).


    Für die Linke wäre das auch eine Zerreissprobe - die hat in Ostdeutschland arge Probleme, dass relevante Teile ihrer traditonellen Wählerschaft auch zur AFD tendieren....Außenpolitisch trennen die Linke von den anderen Parteien zudem Welten...(und nicht nur dort)


    Auf Länderebene ginge sowas, auf Bundesebene nicht...


    Für CDU und AFD wäre GRR sicherlich das Beste, was passieren könnte, auch die FDP hätte Profilierungschancen


    Bundestagsneuwahlen wären für die SPD in erster Linie ein Jobvernichtungsprogramm - der eigenen Jobs (okay für manche SPDler würde eine solche Konstellation und Umbruch Karrierechancen eröffnen)

    Weil das Posting ja große Zustimmung fand, eine Anmerkung nach 4 Tagen:


    Bolzhold schrieb:

    Zitat

    Da wird bewusst Angst vor dem übermächtigen Brüssel geschürt. Mit Angst, Hass und Panikmache mag man kurzfristig Wählerstimmen gewinnen, aber sie eignen sich nicht für eine konstruktive Politik.

    Nuja, mit Angst, Hass und Panikmache ist ja auch die AFD konfrontiert.


    Hinsichtlich Brüssel kann man tatsächlich gegenüber einer tieferen Zusammenarbeit (dann natürlich mit Ausbau der französischer und deutscher Führung) ernsthafte Bedenken hegen (die jetzt erfolgende EU-Integration von Mazedonien unter Federführung von Merkel empfinde ich z.B. wahnwitzig angesichts der sehr latenten Konfliktsituation mit Griechenland - lass mal da andere Regierungen rankommen....)


    Innerhalb der AFD gibt es da ja durchaus unterschiedliche Positionen, von dem sehr plumpen 'Deutschland -Zahlmeister' (Weidel) über Meuthen (mehr oder weniger Status Quo, kein weiterer Ausbau) bis hin zu zu Höcke mit seinem Europa der (freundschaftlich verbundenen und kooperierenden!) Vaterländer (in der Hinsicht ist Höcke übrigens durchaus akzeptabel)


    Kriegstreiberei oder so kann man der europäischen Rechten übrigens auch überhaupt nicht unterstellen, unter Orban z.B. hat sich das stets sehr problematische Verhältnis zu Rumänien deutlich entspannt (wenn Orban übrigens nicht in Ungarn regieren würde, wären da Faschisten dran - der ist schon fast mäßigend)


    Das Problem in fast allen Angelegenheiten ist halt die öffentliche Zuspitzung - in einer Öffentlichkeit, die Sachpositionen der AFD (so widersprüchlich die auch innerparteilich sind) auch durchaus verzerrt widergibt.


    Die AFD liegt mir wirklich nicht am Herzen, ein großes Problem ist aber, das Thematiken, welche sie aufgreift, fast schon reflexartig verbrannt sind (auch Sarah Wagenknecht hat da so ihre Erfahrungen gemacht)


    Die EU-kritik der Linken ist z.B. kaum noch öffentlich wahrnehmbar - nuja, wer Vorbehalte gegen einen weitern Ausbau der EU hat (und auch durchaus gegen eine herablassende Behandlung osteuropäischer Staaten, damit meine ich nicht in erster Linie Ungarn), der gilt jetzt halt so als Halbnazi bzw. wird sofort in den verdacht gestellt


    Hm, diese Verengung der Diskussionen um sehr wichtige Fragen sehe ich schon als echtes Problem an...

    Also jedem Schulleiter wird das völlig egal sein, ob Du 200€ oder so mehr bekommst, weil Du noch z.Zt. der Alterstufenregelung verbeamtet wurdest (vll. weiß er das nicht nicht mal), für Schulamt usw. gilt dasselbe.


    Werden an der Schule ja auch nicht vorrangig ledige Beamte angestellt - jedenfalls nicht unter der Prämisse, dass sie billiger seien als verheiratete Beamte oder gar solche mit Kindern.


    Vergiß es...spielt garantiert keine Rolle.

    Zunächst natürlich den Sachverhalt klären und durch mündliche Nachfrage beim Kollegen feststellen, ob es sich um einen Übertragungsfehler handelt.


    Wenn der Kollege das verneinen sollte, wäre er ja quasi genötigt, seine Aktion zu begründen...

    Du wirst leider wahrscheinlich gefragt werden, ob Du eine Lehramtsprüfung für das Lehramt, für das Du Dich bewirbst, oder deren Teil endgültig nicht bestanden hast....(guck Dir am besten die Bewerbungsformulare für einen Refplatz an- auch in unterschiedlichen Bundesländern)....


    Nuja. man kann aber nur Prüfungen für das Lehramt nicht bestehen, indem man eingeschrieben ist...


    Wenn Du Dich für ein Referendariat als Quereinsteiger in einem Lehramt bewirbst, in dem Du nicht eingeschrieben warst, könntest Du eigentlich wahrheitsgemäß antworten: Nein! (ist bei mir nicht vorgekommen).


    Ist jetzt so eine spontane Idee von mir - aber doch nicht unplausibel?

    Jo, das Dein Schulleiter sowas angenehm finden würde, kann ich mir sehr gut vorstellen...


    Da hat er einen fertigen Sek I Lehrer, den er in der Vobasof-zeit de facto so auch einsetzen könnte (Du bist in der 2. Refzeit von dem 100% abhängig), zusätzlich noch einen Sonderpädagogen. Flexibler geht es für ihn nicht mehr.


    Vobasof solte man prinzipiell an einer Förderschule machen, da nur dort die fachliche Ausbildung sichergestellt werden kann (von Modellschulen im SEk I-Bereich mal abgesehen, Deine ist aber offensichtlich keine)

Werbung