Beiträge von wossen

    dass ich im Philo-Studium regelmäßig auch mit anspruchsvollen englischen Texten gearbeitet habe, die es dann genauestens zu zerpflücken galt, und wo halt auch jedes Wort zählte?

    Du könntest eher argumentieren, dass Du mit anspruchslosen englischen Texten gearbeitet hast.


    Mir fällt es schwer, das Ausgangsposting ernst zu nehmen, zumal es sich ja um einen B.A. handelt...

    Deutschland hat im europäischen Vergleich schon jetzt mit den real spätesten Renteneintritt und die am vorherhigen Einkommen gemessen niedrigsten Renten.

    I(m Artikel geht es aber um Pensionäre, nicht um Rentner....okay, die pensionierten Lehrer mögen auch in Europa eine Sonderstellung haben...(aber eine andere als die Rentner)

    Logo, wenn der Quereinsteiger da ist, verbraucht er ja auch Stunden,


    Wenn für dich dann nach dem Ref nicht genug Stunden übrig bleiben, wirst du wohl eine andere Schule suchen müssen (gehe mal davon aus, dass der Quereinsteiger keinen bis zum SChuljahresende befristeten Vertrag hat)

    Ein Angestellter in der freien Wirtschaft müsste 90000 Euro im Jahr verdienen, um gegen den bayerischen Gymnasiallehrer ankommen zu können.

    Da müsste man z.B. den Pensionsanspruch noch einrechnen, da käme man dann auf weit, weit mehr als 90 000 brutto (unbeschränkte Gehaltsfortzahlung bei Beamten und so, müsste man natürlich auch noch monetär bewerten, ebenso die sehr gute Absicherung bei Berufsunfähigkeit)...Faktische Unkündbarkeit kann man sicher kaum monetär bewerten (muss man aber auch irgendwie berücksichtigen). Man vergleiche auch mal die Hinterbliebenenversorgung..,(wenn man das alles auf dem Markt einkaufen würde...)


    Puhh, da sind so ungefähr 130 000€ brutto nicht allzu weit (vor allem in Zeiten langanhaltender Niedrigzinsen), okay, dann zieht bei Nicht-Beamten die Beitragsbemessungsgrenze.


    Es gibt ja übrigens Lehrer auf dem 'Freien Markt' - das sind die voll ausgebildeten tarifbeschäftigten Lehrer. Die sind qualifikations- und tätigkeitsgleich und von daher ein idealer Vergleichmaßstab...

    Ich bräuchte ab Tag 1 volles Gehalt, sonst kommt das Projekt nicht in Frage

    Knapp und kurz: wenn volles Gehalt für Dich A13 heisst, ist das natürlich nicht möglich...


    Im TB-Verhältnis wären bei Deinem Familienstand sicherlich auch nicht mehr als maximalst (!!) ca. 2500€ netto möglich (Achtung: Erfahrungsstufen sind wichtiger als Eingruppierung! Tarifgerechte Erfahrungsstufe wäre sicherlich 1, beachten musst Du noch, ob Du für volle Strundenzahl bezahlt wirst....) Das ist übrigens schon sehr gut, weil du als 'Einsteiger' nur unwesentlich weniger verdienst als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen...


    Wenn man mit 0 Schulerfahrung darein kommt, vergehen natürlich schon Jahre bis zur Verbeamtung (naja, zumindest 1,5 oder so - kenne die Regelungen in Nds nicht. Wie gesagt: wichtig ist vor allem die Erfahrungsstufeneingruppierung, da hat das Land Spielräume, es steht Dir aber nix zu, also nur 1)

    Bist Du gebürtig aus Sachsen-Anhalt?


    Ich würde die kulturellen Ost-West-Unterschiede gerade im Primarstufen- und Oberschulbereich (der auch zudem oftmals von älteren Lehrkräften geprägt) nicht unterschätzen, das könnte vor allem in der Provinz durchaus ein erheblicher zusätzlicher Stressor sein....(grad auch, wenn man absehbare Anlaufschwierigkeiten hat)

    Die Frage ist, ob ich darauf für mich meinen Platz finden kann, auf dem ich meine Arbeit gut und zufrieden machen kann

    ...und die stellt sich insbesondere bei (ambitionierteren) Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen...(da geht es ja häufig noch nicht mal darum seine Arbeit 'gut' zu machen, sondern seine Arbeit überhaupt machen zu können..)


    Das ist schon eine andere 'Hausnumnmer' als im Lehrerberuf allgemein..

    Ich glaube, als Sonderpädagoge in der Inklusion geht es einem auch gar nicht schlecht. In NRW bekommt man A13, hat aber an den meisten Schulen kaum eigenen Fachunterricht oder gar Klassenleitung.

    Nuja, das kommt drauf an, welche Ansprüche man an seine Arbeit stellt.


    Im Inklusionssetting wird ein 'reiner' Sonderpädagoge nur in seltenen Fällen voll in seiner Arbeit aufgehen können.....Man stelle sich auch mal nur die Umstellung vor, z.B. 25 Jahre ESE-Klassenleiter und jetzt, nuja, irgendwie oft eine 'Hilfskraft' (von quasi vorgesetzten Regelschul-Kollegen, deren pädagogische Kompetenz man oftmals als hochgradig zweifelhaft empfindet)


    Bei Jule lese ich raus, dass man ein relativ laues Leben hätte - so kann man das in der Tat sich oftmals einrichten (gibt sicherlich auch Sopäs, die sich damit arrangieren), aber....


    Trantors Wunsch verwundert mich (und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass er nicht die Perspektive des reinen Sonderpädagogen hat)

    A13 für alle Lehrer, ja klar!


    Aber doch nicht für alle Sozialpädagogen, Schulbegleiter, Schulassistenten und Schulsekretäre, wie es sich auf gewisser GEWerkschaftlicher Seite peinlicherweise zusammenphantasiert wird...


    Gruß !

    Das entspricht völlig Deiner Phantasie, noch niemand, absolut niemand, hat gefordert, die genannten Berufsgruppen zu verbeamten (das ist Vorraussetzung für A 13)


    Schulsekretärinnen sind z.B. übrigens gängigerweise auf TVöD-VKA E 6 eingruppiert, ledig (Stkl. 1) macht das zum Berufseinstieg 1623€ netto, nach allerfrühestens (setzt ununterbrochene Tätigkeit auf der Position voraus) 15 Jahren in der Endstufe dann 1924€ netto (Verheiratenzulage, Kjnderzulagen usw bekommen die auch nicht, ganz zu schweigen von Pension und Beihilfe).


    Schon erstaunlich, was sich so Menschen, die sich mit A13 und darüber unterbezahlt fühlen, so zusammenphantasieren...


    Richtig ist allerdings, dass die Lohnspreizung innerhalb des Tarifbeschäftigten-Bereichs (zunehmend) problematisch ist - die Höhergruppierung von E11 auf E13 ist so auch für manchen Tarifbeschäftigten nachteilig (geringeres Weihnachtsgeld, Stufenlaufzeitverluste und Stufenverluste führen ofters mittelfristig sogar zu einem geringeren Einkommen - A13/E13 für alle ist eine Forderung, von der primär Beamte profitieren)

    Dann später in der Schule beim Einstellungsgespräch interssiert das dann bei einem Jahr auchh in aller Regel niemanden....


    Ref ist auch 20 Jahre Lücke unproblematisch (glaub, dass z.B. in NRW die Seminare und Schulen auch die Lebensläufe gar nicht haben, die schlummern bei der Bezirksregierung als Einstellungsbehörde so vor sich hin...)

    Interessant übrigens, dass in der verlinkten Rahmenvereinbarung die tarifbeschäftigten Lehrkräfte nicht auch nur erwähnt wurden....(die voll ausgebildeten TBs kriegen jetzt nach der an den Beamtenbesoldungsrecht angelehnten Tarifvertrag auch TVL-13. müsen aber Erfahrungsstufenverluste und Laufzeitverluste hinnehmen und profitieren deshalb deutlich geringer von der Höhergruppierung als die verbeamteten Lehrkräfte. In einzelnen Fällen sind sogar Gesamtgehaltsverluste nicht auszuschließen - ob sie die Zulage analog zu A13 bekommen wurde nicht erwähnt, höchstwahrscheinlich nicht)

    Was sind denn das für verbeamtete A11er, die auf A13 in Berlin (perspektivisch) kommen? Bzw.: Was sind LuK-Lehrerinen?


    Fachlehrer? (wenn die bislang in Berlin im Beförderungamt A11 bekamen). Sind in Berlin also auch die Lehrer ohne akademische Ausbildung nach A13 befördert worden? (ist aus beamtenrechtssytematischen Gründen nicht einfach - vermutlich sind die 'Fortbildungen' rechtlich unabdingbar wegen Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst. Für die Tarifbeschäftigten ist sowas aber eigentlich nicht erforderlich. Aber quasi eiserner Grundsatz ist ja, dass niemals ein Tarifbeschäftigter irgendeinen Vorteil im Lehrerbereich gegenüber einem verbeamteten Lehrer haben soll).


    Kronos schreibt:

    Zitat

    damit sie die Höhergruppierungen erreichen

    Höhergruppierung ist aber wieder ein Wort aus dem Tarifrecht


    @Urkunde: Mag die Schulleiterin so bezeichnen, aber Urkunden im rechtlichen Sinnen stehen doch nur Beamten zu(wie Ernennungsurkunde versus Arbeitsvertrag)


    Diese Anwendung von Beamtenterminologie auf Tarifbeschäftigte verdeckt, dass Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst rechtlich ein ganz 'normales' Arbeitsverhältnis haben (wie in irgendeinem Betrieb) Und die Anwendung von Tarifrechtssprache auf Beamte verdeckt, dass Beamte eine völlig andere 'Lebenssituation' haben als Tarifbeschäftigte.


    Eigentlich sind die Kollegen des tarifbeschäftigten Lehrers nicht der verbeamtete Lehrer (mit gleicher Tätigkeit und Ausbildung), sondern viel mehr die Menschen in der Schule, die als Sekretärin, Hausmeister, Putzkraft usw. arbeiten ;) Mit denen hat er viel mehr gemein als mit einem Beamten (mit dem hat er nur den Arbeitsinhalt gemein)

    Die Urkunden für die ehemaligen 11er-Beamten und jetzigen E13er

    Soso, aus A11-Beamten werden jetzt E13er


    Nun, da wäre wirklich was schief gelaufen für die Betroffenen..... ;) (und Urkunden gabs bestimmt übrigens wirklich nur für Beamte - und die A11er waren übrigens bestimmt A12er)

    Was soll denn auf so einer Urkunde für Tarifbeschäftigte draufstehen? Nee, das wird wohl bei dem Umweltpapierwisch beleiben.


    Conny. Lohnt sich für Dich das überhaupt finanziell - wegen Erfahrungsstufenverlust und Stufenlaufzeitverluste?


    Edit: Ahh, sorry, jetzt erst gesehehen, bist in Berlin (da gibt es keine Stufenverluste bei Lehrern, wil dort Angestellte bessergestellt sind, weil in berlin nicht verbeamtet wird) - überall sonst werden die Tarifbeschäftigten (hoffentlich) mitkriegen, dass von A13/TV-L 13 primär Beamte profitieren.

    Jo, der letzte Punkt ist doch der Kern....(Der Arbeitgeber kann die Nebntätigkeit nur untersagen....)


    Aus deiner Quellenpage:

    Zitat

    3.2.6 Negative Öffentlichkeitswahrnehmung
    Der Begriff berechtigte Interessen des Arbeitgebers ist im weitesten Sinne zu verstehen. Davon werden alle Umstände erfasst, die für den Bestand und die Verwirklichung der Ziele des Arbeitgebers von Bedeutung sein können. Hierzu gehören nicht nur die dienstlichen Belange, die für einen störungsfreien Ablauf der zu erledigenden Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich die Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit auswirken.


    https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1434887.html


    Im Link stehen noch eine Menge anderer Versagensgründe für Nebentätigkeiten bei Angestellten....


    Tja, Fossi.....Puhhhh....Puhhhhh


    Aber jetzt wird der Fossi gleich erzählen, dass die Tätigkeit vom Prostituierten und so in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird.....die Gummiformulierung 'Berechtigtes Interesse" erlaubt erstmal dem Arbeitgeber, jede etwas zweifelhafte oder den Hauptjob nur ein wenig beeinträchtigende Nebentätigkeit des Tarifbeschäftigten zu untersagen (wer Lust hat, kann dann dagegen klagen - nuja,,,,)

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