Beiträge von wossen

    Das beträfe dann allerdings nach der geltenden Tarifarbeitszeitautomatik auch die tarifbeschäftigen Lehrer.


    Wäre aber eine plausible Idee: Dann würde die Zeit des Schulausfalls praktisch nachgearbeitet werden (allerdings von TBs und Beamten, obwohl TBs womöglich in iKurzarbeit gewesen wären).


    Interessanter Beitrag! Stundentafel würde dann befristet auch für die SuS erweitert werden.

    Nuja, in Thüringen (und anderen ostdeutschen Ländern) erinnert man sich noch an die Zwangsteilzeit für (fast alle) tarifbeschäftigte Lehrer vor nunmehr fast 25 Jahren und weiß daher, was so alles möglich ist für angestellte Lehrer.


    In allen Beschäftigungsverhältnissen sind Kürzungen rechtlich machbar, auf unterschiedlichen Wegen.

    Ist aber im Beamtenbereich schon äußerst schwierig, vor allem, wenn es NUR Lehrer treffen soll (im TB-Bereich reicht einfach: Vereinbarung der Tarifparteien). Wie könnten denn Kürzungen im Beamtenbereich in der Situation der langfristigen Schulschließung monetär aussehen?

    Und jetzt werde ich mal 'apokalyptisch':


    Durch einfache Änderungen des Tarifvertrages könnten jetzt die Tarifparteien im Zuge von Corana vereinbaren, die Kündigungsmöglichkeiten zu modifizieren. Unangenehm für so manchen (angeblichen) low-performer im Schuldienst (oder auch einfach einen, der die falschen Fächer hat), der langjährig tarifbeschäftigt ist (okay, da steht der Lehrermangel in vielen Bereichen vor - und dann müssten die Schulen schon längere Zeit geschlossen bleiben)


    Als Tarifbeschäftigter im ÖD ist man halt fast völlig den Gewerkschaften (die bekanntlich beamtengeprägt sind) ausgeliefert.

    Der TVöD-S hat aber so viel Sonderregelungen, dass er nur noch dem Namen nach dazugehört (ist übrigens auch viel höher als der normale TVöd oder gar der TVL für Lehrer)


    Außerdem wird der nicht direkt von der VKA verhandelt (sondern von einem separiertem Gruppenauschuss) - gehört also (vermutlich) nicht zu dem Bereich, was jetzt verhandelt wird.


    Ich bin vor allem durch die Beispielserwähnung von Bibliotheken hellhörig geworden, das ist fast überall fester Bestandteil als Einrichtung der Stadtverwaltung (nicht ausgegliedert, nix - ist wie Einwohnermeldeamt oder Kämmerei)

    Ich gehe stark davon aus, dass den Ländern die paar Euro Ersparnis zu heikel wären (zumindest dort, wo die Angestellten deutlich in der Minderzahl sind). Es wäre auch arbeitsrechtlich problematisch, den Beamten ihre Bezüge zu lassen (was alternativlos wäre) und sie den Angestellten zu kürzen. In einem Betrieb kann ich auch nicht den Einen auf Kurzarbeit setzen und den Anderen nicht.

    Wieso sollte das in irgendeiner Form arbeitsrechtlich problematisch sein?


    Die unterschiedliche Behandlung der beiden Statusgruppen in vielen anderen Bereichen ist ja auch rechtlich völlig gedeckt.

    @Fossi: Nö, flächendeckend ist im ÖD natürlich kein Bedarf an Kurzarbeit da (z.B. nicht in kommunalen Krankenhäuser, Gesundheitsamt oder der Kernverwaltung)


    Aber im Bereich der Schulen, wenn es nach den Osterferien mit dem Unterricht nicht weitergeht....(da kann man doch sehr viele Schulen einfach mit den Beamten weiterlaufen lassen, die ja nicht betroffen wären). Das wäre nicht unvorstellbar

    Ja, für den indirekten öD !

    Es ist unklar, ob eine Möglichkeit für den gesamten Geltungsbereichs des TVöDs ohne weitere Spezifikation vereinbart werden wird (Beschäftigte des Gesundheitsamtes werden sicherlich nicht betroffen sein...Da werden die Arbeitgeber das dann nicht anordnen). Ich wüsste jetzt auch nicht, was ein "indirekter ÖD" sein sollte (Bibliotheken sind z.B. direkt genannt, das ist 'purester' ÖD arbeitsrechtlich)

    Moebius: Ostern ist noch eine Weile hin...ob dann gelockert werden kann, weiß kein Mensch


    Wie kommst Du jetzt auf die Ankündigung, dass das Abi "in weiten Teilen ganz regulär durchgeführt" wird? Die Meinung von Drosten dazu ist zunächst einmal ziemlich unerheblich.

    Zitat

    Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt

    Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst ^^ Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...


    Bei Spargelernste vor der Schule kann natürlich infrage gestellt werden, ob du körperlich unbeeinträchtigt danach dann anschließend noch Unterricht machen kannst. Z.B. Spielhallenaufsicht oder Shisha-Barkellner werden sicherlich auch auf 'Vorbehalte' des Dienstherrn oder Arbeitgeber stoßen (v.a. bei Lehrpersonen, die Erteilung von Nebenerwerbserlaubnissen bzw. die 'Duldung' hängen natürlich auch von der Position des Beschäftigten/Beamten im ÖD ab)


    Aber darum geht es hier im Threadthema ja eigentlich nicht (hauptsächlich)

    Diese Regeln werden gerade infrage gestellt oder beseitigt ;) (Freitag dann z.B. im Bundesrat). Die Bundestagsfraktionen haben heute abend übrigens stundenlang über die zukünftige (vorübergehende) Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland getagt (war im Fernsehen nur ganz wenig von zu sehen)


    Aber das soll uns nicht am Schlaf hindern, bis demnächst! (und vll. sieht man dann klarer)

    Nur damit mal klar wird, worum es geht, eins von x-Beispielen, rein zufällig jetzt (Verfasser ist Korrespondent des Handelsblatts)


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    Gesetzliche Grundlagen sind im Moment Schall und Rauch - oder werden auf dem Verordnungswege notfalls schnell geschaffen (wie es die VKA anstrebte) Ich weiß, die Dramatik der Lage wird im Fernsehen nicht deutlich...

    @Fossi: eine Minute googlen und Du hast die Antwort (da ist mir die Zeit jetzt zu schade das zu dokumentieren, bin ja nicht dein Lehrer;))


    undichbinweg: klar, das ist ja auch der Schwerpunkt der VKA, Aber ab morgen scheint ja in dem Bereich alles auf den bloßen Verordnungsweg gemacht werden können (unter Ausschaltung der Legislative). Ich sag ja auch nicht, dass es für angestellte Lehrer und Beschäftigte der Kernverwaltung kommt, zumindest nicht in den nächsten Tagen. Aber es scheint nunmehr prinzipiell möglich zu sein....entweder über Modifikaton des Tarifvertrags oder vielleicht auch einfach und umstandslos auf dem Verordnungsweg....Schon interessant die Info von Susannea, dass zumindest die GEW Kurzarbeit schon auf dem Schirm haben soll

    Nuja, man muss mal gucken, was morgen im Bundestag (und dann Bundesrat. in dem Falle besonders relevant) so alles beschlossen wird - kann ich im Moment keinen Überblick gewinnen (link sehr erwünscht). Rechtsanordnungen von Ministern sollen ja in einigen Bereichen den Gesetzgebungsprozess ersetzen.


    Es könnte sein, dass rechtlich dann mit dem Notstandsparagraphen so etwas wie in S-H möglich gemacht wird (und zugleich anklägerisch auf die teilweise Rechtsaussetzung in anderen Ländern in den Medien gezeigt wird).

    Das Vorgehen in Schleswig-Holstein mit dem Abiausfall geht eigentlich gegen alle hergebrachten Grundregeln des allgemeinen Prüfungsrechts...


    Da ist sehr fraglich, ob das einer rechtlichen Überprüfung standhält....(und was macht man, wenn dann in 1 oder 2 Jahren das Abi gerichtlich für ungültig erklärt wird?). Vor allem (aber nicht nur dann) wird es rechtlich schwierig, falls sich nicht alle Bundesländer dem Ausfall anschließen sollten..

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