Zitat
Der Verkauf von Schreibwaren im Kiosk steht weder in Konkurrenz zur Schule noch besteht dabei ein ernsthafter Interessenkonflikt
Soso. Du meinst der Dienstherr/Arbeitgeber guckt dabei zu (bzw. stimmt zu), wenn Du erst im Unterricht z.B. Materiallisten austeilst und anschließend die im Laden (womöglich noch gegenüber der Schule) vor dem Unterricht an die Schüler verkaufst Oder stell Dir mal vor, Du verkaufst im Kiosk vor der Schule an die SuS Süßwaren, Zigaretten und ähnliches...
Bei Spargelernste vor der Schule kann natürlich infrage gestellt werden, ob du körperlich unbeeinträchtigt danach dann anschließend noch Unterricht machen kannst. Z.B. Spielhallenaufsicht oder Shisha-Barkellner werden sicherlich auch auf 'Vorbehalte' des Dienstherrn oder Arbeitgeber stoßen (v.a. bei Lehrpersonen, die Erteilung von Nebenerwerbserlaubnissen bzw. die 'Duldung' hängen natürlich auch von der Position des Beschäftigten/Beamten im ÖD ab)
Aber darum geht es hier im Threadthema ja eigentlich nicht (hauptsächlich)