Puhh, hier geht ja alles durcheinander.
Im Ausgangsposting ging es darum, dass der Poster fragte, ob für ihn ein Ref. sinnvoll sei, obwohl er nach dem Ref. im TB-Verhältnis ist (und als Ausgangsbasis anscheinend eine unbefristete TVL 13-Stelle hat).
Irgendwelche Anrechnungsverfahren im Beamtensystem sind da völlig irrelevant (die sind in der Tat großzügiger), es scheint auch nicht darum zu gehen, dass 2. Stex. in Sonderprogrammen im Angestelltenverhältnis zu absolvieren, sondern um das reguläre Ref. im Beamtenverhältnis.
Das ist hinsichtlich Anrechnungsmöglichkeiten klar geregelt, Erfahrungsstufe 1 mit 6 Monaten Anrechnungszeit wegen des Refs - und Nachversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des Refbezüge (das ist ja nicht so dolle). Anrechnungsmöglichkeiten auf Tätigkeiten vor dem Ref existieren nicht (das sieht bei Beamten natürlich ganz anders aus).
Finanziell ist der reguläre Weg auf eine Lehrerstelle (1.Stex, dass Ref im Beamtenverhältnis, dann TB-Verhältnis auf einer Planstelle) die finanziell unattraktivste Option auf eine Planstelle (daran ändert auch nichts die etwas erhöhten Stufenlaufzeiten, falls kein 2. Stex vorliegt).
Bei einer Verbeamtung nach dem 2. Stex ist natürlich alles ganz anders /besser....