Beiträge von wossen

    Für Angestellte auf Planstellen gelten prinzipiell dieselben Voraussetzungen für eine Beurlaubung wie für Beamte (Ausnahmen wie bei Sabbatjahren stellen Tarifbeschäftigte deutlich schlechter).


    Das man als Planstelleninhaber irgendwie mehr Rechte/Möglichkeiten hat als als Beamter gibt es eigentlich auch in kaum einem Bereich (okay, man darf z.B. Arbeitskampf führen, die mit Lohnausfällen verbunden sind - aber das Resultat wird ja regelmäßig auf die zuschauenden Beamten übertragen).


    Also, wenn man das Gesamtsystem sich anguckt, ist das sehr unwahrscheinlich......(mag sein, dass es irgendeinen Trick in irgendeinem Bundesland gibt)


    Es könnte sogar sein, dass die Möglichkeit der Beurlaubung bei Angestellten THEORETISCH prinzipiell einfacher ist (weil die Regulierung im Beamtenrecht stärker ausgeprägt ist), daraus erwächst dann aber kein ANSPRUCH.

    Wenn ich also in BW erkläre, dass ich in einem anderen Bundesland auch einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt habe, heißt das aber ja noch lange nicht, dass ich dies nicht "darf", oder? Ich lese daraus zumindest nicht, dass man sich nicht in mehreren Bundesländern bewerben kann und sich auf ein BL festlegen muss.

    Einfach unterschreiben, dass man es nicht gemacht hat. Geht die natürlich überhaupt nix an. Wenn man einen Vorbereitungsdienst schon irgendwo angefangen hat, muss man das natürlich unbedingt angeben!!!

    Ist aber nun mal schon besser, als wenn der Umgang mit SuS nun gar nicht gelänge.


    Prüfungsergebnisse anfechten ist übrigens ohne vorherige Rüge kaum erfolgversprechend möglich (Mitwirkungspflicht des Prüflings) - und ja, das System ist so, dass ich so ein 'endgültig nicht bestanden' nicht mit einer generellen Untauglichkeit für ein Lehramt in Verbindung bringen würde (zudem für ein anderes Lehramt: Realschüler oder geistig Behinderte zu unterrichten, macht ja z.B. schon einen Unterschied)


    Ich würde das Durchfallen im neuen Lehramtsreferendariat übrigens verschweigen (wenn es geht - Schule müsste zumindest gehen) - würde man da mit Ausbildern a la Karl-Dieter oder Moebius konfrontiert werden, hätte man bei denen schon eine große Hypothek...

    Ich hab keine Ahnung.


    Möchte aber zu bedenken geben, dass ein solches Vorgehen durchaus auf (auch nicht unberechtigtes) Missfallen bei der Neubewerbung stoßen könnte.


    Hängt sicherlich auch ein wenig von der Attraktivität deiner Fächer und Deinen Noten (auch ggfs. der dienstlichen Beurteilung Deiner dann Ex-Schule) ab, ob das alles dann so völlig reibungslos verliefe...

    JA; 39 Wochen (na, Susannea, wie lang isses bei Beamten?); Wie schaut es denn mit der Bemessungsgrundlage und Kappungsgrenze aus? (bei Beamten und bei Angestellten).


    Okay, wenn das für dich nicht schlechter ist...ist ja überhaupt nicht anzweifelbar, du kannst ja alles Mögliche empfinden. Allerdings könnte es für(unkundige) Leser irreführend sein..und auch Empfindungen sind ob ihrer sachlichen Grundlage diskutierbar.

    Du bist in Berlin - in 15 anderen Bundesländern wäre der Sprung von E11 auf E13 (also 'Ja13') mit Stufen- und Erfahrungsstufenverlusten verbunden.


    In welcher Höhe wird aufgestockt? Wie lange? Entspricht das der unbeschränkten Lohnfortzahlung bei Beamten? Na, also....


    Keiner möchte dich hier an Selbstschädigung hindern - aber schon daran, eine Situation irreführend zu schildern.

    Wenn aber sachlich falsche bzw. irreführende und/oder unvollständige Informationen zur Begründung herangezogen werden, dann ist es sehr im Sinne des auch informierenden Forums, dass darauf hingewiesen wird (etwa die Krankengeldregelung bei TBs als nicht nachteilig gegenüber Beamten dargestellt wird; die Nachteile wegen den Verlusten an Erfahrungsstufen und - zeiten haben übrigens neuerdings eine ungeheure Brisanz aufgrund der allmählichen Umstallung auf A13/TVL-13 für alle - davon profitieren Beamte in weitaus stärkeren Umfange als Angestellte, die dann Stufenverluste hinnehmen müssten, so dass A13/TVL 13 für alle eigentlich ein Projekt ist, die Ungleichheiten zwischen verbamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften weiter zu verschärfen).

    Das ist übrigens eine absolute Mär, dass Tarifbeschäftigte weniger leicht versetzt werden können als Beamte....Da gelten identische Regelungen (nur hat der Tarifbeschäftigte eine schlechtere Position, da bei hartnäckigem Widerstand durchaus Kündigung droht). Es gibt arbeitsrechtlich auch keinen besonderen Kündigungsschutz mehr für TBs des ÖDs (außer im Bestandsschutz für einige Altbeschäftigte)


    Kurzarbeit, Gehaltskürzungen usw. wären übrigens rechtlich problemlos per Tarifvertrag für TBs möglich - der TB ist völlig der im Lehrerbereich beamtendominierten GEW und den Beamtenbundgliederungen ausgeliefert (Beamte sind durch die amtsangemessene Alimentation rechtlich doch recht komfortabel gesichert)


    Für Bundeslandwechsel existieren auch identische Regelungen, allerdings fällt der Tarifbeschäftigte dann i.d.R. auf Erfahrungsstufe 3 zurück. Auch bei einer Bewerbung auf eine höher eingruppierte Stelle im selben Bundesland fällt man ja erst einmal um eine Erfahrungsstufe mitsamt Stufenlaufzeit zurück, so dass Karriere eigentlich finanziell für TBs kaum attraktiv ist (eher Selbstausbeutung)


    Streikrecht ist auch ein recht zweifelhaftes Privileg, solange die Tarifergebnisse regelmäßig eh auf Beamte voll übertragen werden (und netto bringen z.B. 2% Erhöhung dem Beamten regelmäßig mehr Zuwachs als dem Tarifbeschäftigten) - die persönlichen Kosten eines Arbeitskampfes (Streikgeld deckt nicht gesamtes Gehalt ab, setzt zudem Gewerkschaftsbeitrag voraus; Streikgeld wird teilfinanziert auch aus Beamtenbeiträgen - beim GEW mehr als in den DBB-Gewerkschaften) trägt zudem der Tarifbeschäftigte.


    Mit der Pension verliert ein Beamter bei vorzeitigem Ausscheiden halt einen Anspruch, den ein TB nie gehabt hat - von daher kann man da auch nicht so richtig von Nachteil sprechen. Falls das Brutto des Beamten gegenüber einem tätigkeitsgleichen TB niedriger lag (nicht immer der Fall), dann wird das mehr als kompensiert durch den vorherigen Netto-Gehaltsvorteil (VBL ist so zusammengestrichen worden und mit Sozialabgaben belegt worden, dass das auch kein wirklich wichtiges Argument mehr ist). Und in den Ländern mit dem skandalösen Altersgeld für ausgeschiedene Beamte isses eh keine Frage...


    Ich vermag wirklich überhaupt keinen Vorteil einer Beschäftigung als Tarifbeschäftigten auf Stellen des gehobenen oder höheren Dienstes erkennen...

    Nuja, die Lebensqualität ist sicher besser besser mit A13 als mit Hartz IV "bedrückend, permanent krank/in Therapie/teilstationär/whatever zu sein" ;)

    VBL ist für Tarifbeschäftigte eine Zwangsversicherung.


    In der Berechnung von Veronica ist die Kirchensteuer nicht enthalten - muss man diese bezahlen, wären es ca. 2325€ netto.

    Man braucht die Besoldung übrigens gar nicht aufzugeben, man kann die Arbeit auch einfach abgeben - oder (für Hartgesottene) diese so ausführen, dass sie einen weggenommen wird (zwangsweise Runterstufungen der Besoldungsgruppe sind quasi unmöglich...,)


    Solche Fälle gibt es an Gymnasien einige, wo jemand eine A15-Stelle innehat, aber nicht (mehr) entsprechende Arbeit verrichtet. Okay, ist nicht sehr gut für das Standing derjenigen im Kollegium und so...


    Tarifbeschäftigte sollten sowas aber vermeiden, dann droht Änderungskündigung (da ist die Stelle an die AKTUELL ausgeführte Arbeit eng gekoppelt).....aber bei Beamten...(da gilt der alte Lehrsatz 'Unfähigkeit ist kein Dienstververgehen' - und wenn man eine höherwertige Arbeit nicht mehr verrichten will, ist das ja auch eine Art von Unfähigkeit. In dem Falle ist das aber keineswegs automatisch mit einem Verzicht auf die höhere Besoldungsstufe verbunden)

    Catelyn schreibt:

    Zitat

    Als Lehrerin ist es gar nicht unbedingt meine Aufgabe, mich um alle Probleme meiner SuS zu kümmern. Es ist meine Aufgabe, diesen Kindern etwas beizubringen.

    Hm, der Schüler hat esE Förderbedarf....mit dem Beibringen muss man da schon auf 'Rahmenbedingungen' als Pädagoge achten


    Vermutlich wäre es am Besten gewesen, die beleidigende Anmerkung in der Situation zu überhören, zumal sie ja auch gar nicht richtig zu verstehen war.....(was ich schon alles überhört habe in der Arbeit mit esE-Schülern...). Genau das Verhalten der Threaderstellerin wünschte sich der Schüler, aber das sieht die Thjeaderstellerin ja auch selbst so.


    Aber das ist keinerlei 'Vorwurf' - es ist schwierig...und bedarf auch Erfahrung im Umgang mit esE-SuS


    Jetzt sehe ich als Option, Karten im Gespräch mit dem Schüler klar auf den Tisch zu legen (ich weiß, warum Du dich jetzt für mich interessiert...) und authentisch zu sein...Auslagerung an Andere (Abteilungsleitung, Sozialarbeiter) erst, wenn das wirklich alles nix bringt (leider ist das ja schon am Anfang geschehen), versuch Du selbst eine Beziehung zum Schüler aufzubauen

    Selbst wenn Dir das zeitweilig gelingen sollte (dann wäre man ein absoluter Ausnahmefall), was bringt Dir das?


    CDL: Nichterfüller zu sein, damit ist was ganz anderes gemeint, als das 2. Stex endgültig nicht bestanden zu haben (das ist leider das endgültig verlorene Finale, okay, vll, gibt es als wirklich überzeugende Persönlichkeit, sehr günstigen Fächern, großer Not der Schule und vll. Beziehungen Chancen an Privatschulen)

    Okay, könnte man je nach Schule ja variabel machen (hier sind Gymnasien häufig personell im Vergleich zu anderen Schulformen sehr gut ausgestattet und auch die Altersstruktur ist günstiger)


    Nuja, die Medien vermitteln natürlich schon das Bild, dass wir alle den ganzen Tag online-teaching machen (an Förderschulen z.B. ungemein verbreitet :pfeifen:) .Den Gewerkschaften kämen Arbeitszeitverlängerungen nach Corona ungemein entgegen, weil sie dann was zu protestieren hätten (wäre ja auch der Beamtenbereich betroffen), sicher sehr günstig für Mitgliedergewinnung und Profilierung. Das wäre für die Gewerkschaften ein Traumszenario..

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