Das hängt natürlich ursächlich zusammen mit der unzureichenden Größe des Lehrerzimmers....(so kenne ich das zumindest nur, gar nicht so selten). Referendarstisch hatte ich auch, fand ich gut...
Beiträge von wossen
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@state of trance: Ach Quark, eher ADHS (wobei die Grenzen in der Diagnostik zwischen Asperger und ADHS teilweise fließend sind).
Ich wäre aber generell vorsichtig, Erfahrungen aus einer notenmäßig erfolgreichen Schulkarriere auf die Anforderungen des Lehrerberufs zu übertragen. Du spielst als Lehrer halt mit relativ vielen Bällen (und es bringt wenig, wenn du auf einen Aspekt der Lehrertätigkeit einen Hyperfocus legst, wie bei Klassenarbeiten in der Schule denkbar).
Organisation und Selbstorganisation ist schon ein häufig im Erwachsenenalter ein Problem mit ADHS-Diagnose, man wird halt nicht 'geführt' wie in der Schule. Asperger -Diagnose in der Kindheit dazu, hm...Ist schon eine Herausforderung, die aber auch gepackt werden kann...Du scheinst ja auch stark selbstreflexiv zu sein, dass ist schonmal gut...
Edit: Viel und gern zu diskutieren, ist nicht unbedingt die beste Voraussetzung für den Lehrerberuf (zumindest im Referendariat, aber auch in den ersten Berufsjahren).
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Praxis Deutsch ist doch wie viele Zeitschriften des Friedrich-Verlags enthalten? (vll. nicht so einfach zu finden, da der Index bzw. die Suche nach Themen/Stichworte strukturiert ist)
Sicherlich, der Schwerpunkt liegt im Bereich Grundschule/Sek I und auch Förderschule - da find ich das aber äußerst hilfreich (Sek I Gymnasium/Gesamtschule sicherlich auch). Muss jeder für seine Bedürfnisse selbst entscheiden (unverbindliches Angucken ist ja möglich) - dass das Portal ein seriöses Angebot ist, steht völlig außer Frage.
Leider bewerten sie in letzter Zeit die downloadbaren Materialien mit mehr Credit-Points, aber häufig genügt ja schon Lesen.
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calmac schreibt:
ZitatIn NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
Das dürfte nicht stimmen - für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in einem anderem Lehramt (nach erneuter 1. Stex.) in einem anderen Lehramt zu 100% nicht. Bin über die Formulierung auch gestolpert, sie dürfte aber missverständlich sein...
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Ich kenne keinen einzigen Falls, wo das passiert ist. Hier in NRW und in meiner Blase scheint das kein Problem zu sein.
Klar, wenn der Schulleiter ein Mindestmaß an Fairness hat, wird er eigene Kündigung nahelegen...Das muss aber nicht unbedingt gegeben sein (oder er kennt die fatalen Auswirkungen einer Kündigung mangels Eignung für Tarifbeschäftigte in der Probezeit nicht bzw. die zu informierende und umsetzende Bezirksregierung weist ihn nicht darauf hin), von daher der Hinweis (und die Threaderstellerin zeichnet ja kein allzu faires Bild von ihrer Schulleitung - sie hat zumindest "total Angst" vor ihr)
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twinner:
Zitatund im schlimmsten Fall mich innerhalb der Probezeit rausschmeißen wird, wenn ich etwas sage.
Dir Probezeit im Angestelltenverhältnis auf einer Planstelle ist echt ein Problem...In den 6 Monaten bist Du fast schutzlos dem Schulleiter ausgeliefert....(und man riskiert sogar im Extremfalle eine Entlassung 'wegen 'Nicht-Eignung' quasi im Alleingang durch den Schulleiter, die bundesweit eine Stellensuche verunmöglicht/sehr erschwert - das wird dann analog angesehen zu der Nichtbewährung als 'Beamter auf Probe', nur dass man da 3 Jahre Zeit hat, sich doch noch zu bewähren, inklusive normalerweise Schulwechsel bei Problemen usw. und Beteiligung von Mitwirkungsgremien, Möglichkeit der verwaltungsrechtlichen Überprüfung - man also ganz anders abgesichert ist)
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Palim: Handelt es sich wirklich um einen SuS, der keine 15 Minuten am Tag ohne Schulbegleiter im Unterricht anwesend sein kann, ohne gleich den Unterricht zu sprengen?
Nuja, wann ja - dann sollte erstes und grundlegendstes pädagogisches Ziel sein, zu überlegen, wie man ihn daran heranführen kann...
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Also, ich kenne das jetzt auch nur, dass Schulbegleitungen während des Unterrichts Pausen machen.
Allzu starre Regelungen sind da auch kontraproduktiv, die entscheidet halt situationsgemäß, wann sie mal rausgehen kann (evtl. kurzer Blickkontakt mit Lehrkraft). Wenn man eine Zweitbesetzung mit einem Sonderpädagogen hat, würden sich natürlich insbesondere die Zeiträume anbieten. Kenne auch Konstellationen, da wird das mit den Pausenzeiten für Schulbegleiter sehr großzügig gehandhabt - die SuS sollen ja auch lernen, ohne Begleitung mal klarzukommen
Pausen während der Unterrichtszeit müssen unbedingt sein, so ein Schultag ist für Erwachsene echt lang...(ist noch was anderes als für Lehrer, die ja die ganze Zeit 'in Aktion' sind). Glaub, die Threaderstellerin macht sich da zu viele Gedanken, solange adäquate Beaufsichtigung des zu begleiteten SuS sichergestellt ist...
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Catania: Ach, da nehme ich an, dass mal einer der Kollegen eine Anmerkung gemacht hat....Vielleicht bist du doch noch etwas anders als die alten Hasen, da wittern dann einige SuS eine Schwachstelle...Fachfremd ist sicher nicht so das Problem
Die SuS kennen in der Regel Referendare und Lehrer...(alles dazwischen ist ja auch komplex). Wenn da mal einer der Kollegen eine Anmerkung gemacht haben sollte und Du zudem viele Besuchsstunden machen musst, fällst Du in die erste Kategorie...
In meiner eigenen Schulzeit (lang, lang zurück) hatte ich auch mal einen Seiteneinsteiger, der war aber jahrzehntelang vorher Unidozent und verfügte über einen Dr-Titel, den hingen wir an den Lippen, obwohl er so eine Art Univorlesungen in Kunstgeschichte durchgeführt hat (die anderen Kunstlehrkräfte hatten eher den hang, praktische Arbeiten anzuleiten) War halt ein Intellektueller, anderer Typ als alle anderen Lehrer und schwamm daher auf einer Sympathiewelle...Im Kollegium schien der als 'Fast-Professor' auch hohen Respekt zu genießen. Da wurde übrigens ganz offen (nicht aktiv von ihm) kommuniziert, dass Professorenstellen rar wären und man glücklich sei, dass so ein Mann nun an der Schule wäre. Das zwei Muttersprachler im Fremdsprachenunterricht auch Seiteneinsteiger waren, habe ich übrigens erst nach der Schulzeit erfahren (aber Seiteneinstieg war halt mit einer ganz spezifischen Qualifikation verbunden, ist heute ja nicht mehr unbedingt so)
Nun kann natürlich nicht jeder Seiteneinsteiger mit absoluter fachlicher Autorität (Dr.-Titel sicherlich auch hilfreich) und Ausstrahlung glänzen...aber fachliche Autorität ist auch bei ausgebildeten Lehrkräften durchaus ein absolutes Positivum bei SuS (auch bei Katastrophenlehrern im Classroommangement wurde dann zumindest von uns SuS anerkennen bescheinigt "der hat aber voll die Ahnung").
Kritik an Fachlichkeit kommt i.d.R. nur, wenn auch sonst das SuS-Lehrerverhältnis nicht stimmt, das sollte im Brennpunkt der Aufmerksamkeit sein (haste halt Schüler in der Klasse, die Angriffspunkte suchen). Interventionen von außen (Schulleitung oder so) könnten natürlich Deine Stellung ihm gegenüber und im Kollegium schwächen
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Na, wenn die Kraft in TVL 10 eingruppiert werden soll (siehe Ausgangsposting), dann würde das schon i.d.R. ein FH-Studium voraussetzen (Schulsekretärinnen haben gängigerweise TVöD 6)
Bei Anerkennung von Erfahrungsstufen, kann er dann leicht auf ein höheres Nettogehalt als ein tarifbeschäftigter Lehrer kommen (netto verdient er in derselben Erfahrungsstufe eh nur 2-300€ netto weniger)
Irgendwie hab ich den Eindruck, hier wird von verschiedenen Sachen geredet (vll. unter derselben Sammelbezeichnung). Bei Eingruppierung in TVL 10 würde es sich eher um einen 'Manager' handeln, der sicherlich mehr organisatorische Aufgaben von der Schulleitung übernehmen würde als von den Schulsekretärinnen.
An sehr großen Schulen (wie großen Berufskollegs) wäre der dann halt IT-Manager...kompetenzmäßig wäre er sicherlich vielen Informatiklehrern zumindest nicht unterlegen, eher... (wird in der Regel dann halt FH-Studium haben...)
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@samu oder sonst: da wäre jetzt ein Link zu einem der Videos ganz hilfreich...
Allzu radikal kann der Gesamteindruck nicht sein, weil der Personalrat vor Monaten eine Kündigung des Tarifbeschäftigten noch abgelehnt hat -
Och jo, in dem 'Milieu' ist man flexibel. Wenn Du eine Versetzung mit dem Grund 'zu weiter Schulweg' beantragst (oder absprichst) - und dein neuer Schulweg ist länger, wird das keinen richtig stören (Hauptsache, die Papierform stimmt) Wichtig wäre es rauszubekommen, ob der Schulleiter schon das Schulamt kontaktiert hat....(oder ob das eine impulsive Äußerung von ihm war)
Mit dem Kündigen lassen, kann natürlich auch nach hinten losgehen - es kommt halt auch auf deinen künftigen Arbeitgeber an. Entscheidend ist natürlich auch noch deine Marktwert - wenn Du in Bremen und Umgebung eine Stelle binnen 4 Monaten ziemlich sicher finden könntest
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Jo, das liest sich nach Thüringer Regelschule in der Provinz an - eine für 'Nichteingeweihte' und 'Fremde' mitunter 'gewöhnungsbedürftige' Schulform (und lass dich nicht durch die allgegenwärtige 'Meckerkultur' der Kollegen beeinflussen, die ist oftmals nur habituell...)
Nuja, Kündigungsfrist ist relativ, wenn Du z.B. einfach nicht mehr hingehst, wirst du fristlos gekündigt...(nur so als Denkanstoß....man sollte sich da natürlich gründlichst informieren)
Da der Lehrermangel an der Schulform in der Provinz oftmals groß ist, wird das Schulamt vermutlich versuchen dich im Schulamtsbereich zu halten (an einer anderen Schule) - vll. hat auch schon eine Abstimmung zwischen Schulleiter und Schulamt stattgefunden (und mit dem weitem Schulweg wollte er dir eine gesichtswahrende Brücke bauen - vll. schon mit stattgefundener Abstimmung mit Schulamt??)
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Yepp, nach 15 Jahren nur noch aus 'wichtigem Grund' ...Nun sind 'wichtige Gründe' allerdings ziemlich identisch mit allgemeinen Kündigungsgründen...
Die vorher vorhandene 'Unkündbarkeit' (im Tarifvertrag ja auch angesprochen) war dagegen schon recht wirksam...Bei langjährig Beschäftigten existiert die ja auch noch....Beamtenbünde und DGB-Gewerkschaften haben in ihrem Jahrhundertwerk 'TVL und TVöD' bekanntlich 2006 darauf für die fortan einzustellenden Tarifbeschäftigten verzichtet und die 'Mogelpackung wichtiger Grund' eingeführt
Das man in der Praxis nun als tarifbeschäftigter Normalleister (oder auch etwas drunter) jenseits der Probezeit als voll ausgebildete Lehrkraft nicht einfach rausgeschmissen werden kann, ist klar, dies liegt aber vor allem an der Mitwirkungspflicht der Personalräte.
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Seph: ich denke mal, Du hast den Sachverhalt nicht gelesen....(oder Du hast ihn grob irreführend dargestellt)
https://openjur.de/u/672625.html
Es gibt seit der Einführung des TVLs keinen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz mehr für tarifbeschäftigte Lehrer
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Die Kriterien für personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung liegen im Arbeitsrecht beim unbefristeten Tarifbeschäftigten aber ungleich niedriger als bei der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im Verwaltungsrecht
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Klar, eine ganz normale "Probezeit".
In dieser 6monatigen Probezeit ist der Tarifbeschäftigte übrigens ungleich weniger geschützt als der Beamte auf Probe. Eine Entlassung in dieser Zeit kann nicht juristisch angefochten werden, es gibt kein festgelegtes Verfahren von Behördenseite aus (Alleingänge von einem Schulleiter sind denkbar, der damit auch ein 2. Staatsexamen völlig entwerten kann) - besonders mies ist dann, wenn man wegen 'nicht bewährt' entlassen wird. Das verunmöglicht (ähnlich wie bei Beamten, nur da ist das ein rechtlich hochkomplexes Verfahren, wo der Beamte bestens abgesichert ist - und in der Probezeit 2. und 3. Chancen erhält) faktisch eine weitere Beschäftigung im staatlichen Schuldienst, da 'Nicht-Bewährung' überall im Bewerbungsbogen abgefragt wird.
Wenn der Tarifbeschäftigte auf einer Planstelle die Probezeit überstanden hat, ist auch im weiterem Verlauf der Beschäftigung seine Kündigung von Arbeitgeberseite eigentlich ungleich einfacher, als die eines 'Beamten auf Probe'.
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Das Gymnasium ist ein absolutes Heiligtum, gerade im ländlichen Raum sehe ich da keinerlei Gefahr - gerade, weil die Schulform dann dort gar nicht mehr angeboten würde. Das geht nicht.
Eher wären schon in den Städten, in denen mehrere Gymnasien existieren, Schulschließungen von Gymnasien zugunsten anderer Schulformen denkbar. Das gab es in NRW in den 1980er Jahren in mittleren und größeren Städten, in denen noch kein Gesamtschulangebot vorhanden war. Ich selbst bin auch auf so ein aufgelöstes Gymnasium gegangen, es verblieben aber in der größeren Mittelstadt trotzdem noch mehrere andere Gymnasien (teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft des auslaufenden Gymnasiums, dessen Gebäude für ein Gesamtschulangebot verwendet wurde). Zu der Auflösung meines Ex-Gymnasiums wäre es wahrscheinlich übrigens nicht gekommen, wenn die Schule nicht extrem niedrige Neuanmeldungszahlen gehabt hätte (die hatten auch Gründe, neben der eigentlichen Überversorgung mit Gymnasien in der Stadt)
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