Beiträge von wossen

    Dadurch, dass man im TVL eine Erfahrungsstufe bei Beförderung verliert und zudem noch die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt, sind mittelfristige Gehaltsverluste bei Beförderungen von älteren Tarifbeschäftigten nicht die Ausnahme (entgangener Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe lohnt sich mehr als Beförderung)


    Die Forderung A13 für alle (entsprechend TVL 13 dann als Folge) ist von daher durchaus für etliche Tarifbeschäftigte mit Gehaltseinbußen verbunden (lebensältere Beschäftigte mit TVL-11 vor dem Erfahrungsstufenaufstieg)


    So ab 55 sollte der Tarifbeschäftigte generell sehr genau nachrechnen, ob mit einer Beförderung nicht ein Gesamtgehaltsverlust bis zur Rente verbunden ist - und damit natürlich auch Rentenhöhenverlust (und auch in jüngeren Jahren anstreben, ausgerechnet dann befördert zu werden, wenn man gerade in eine neue Erfahrungsstufe gekommen ist).


    Ist absurd, aber stört ja niemanden groß außer den direkt Betroffenen....(dabei betrifft das ja den gesamten Tarifbereich im TVL - im TVÖD wird seit einigen Jahren stufengleich höhergruppiert)

    Ähh, es gibt wirklich L-Klassen mit 18 SuS? (die auch wirklich weitgehend präsent sind) Mehr als 14 ist mir noch nicht begegnet (und das ist schon 'Hammer')


    Ja, das Problem in dem Bereich ist, dass die (tradierten) offiziellen Grenzen von einem Bild des traditionellen 'Hilfsschulkindes' geprägt sind, die zunehmenden esE-Problematiken usw. finden da keine Entsprechung. Zudem dann natürlich noch die Inklusion mit ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schülerschaft im Bereich L an Förderschulen(Beschränkung auf SuS, die im Regelschulsystem in seiner gegenwärtigen Form kaum sinnvoll beschult werden können)


    Aber ja, man findet da Wege.....L-Bereich ist aber sicherlich gegenüber (reinem) esE und vor allem GE in Relation personalmäßig ein Stiefkind.

    Man darf ja nicht vergessen, dass Unterrichten wegfällt....Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung usw.


    Unterstufenchor auf dem Marktplatz sich anhören...naja, empfindet auch sonntags nicht jeder als härteste Arbeit (mancher vielleicht sogar als Vergnügen..)

    Oh mann, diese 3,5 Regelung gilt doch wirklich nur für Bayern...


    Wurde hier schon x-mal thematisiert....Klar, für eine sehr schnelle Karriere im Schulwesen ist zumindest ein allzu schlechtes 2. Staatsexamen sicher nicht förderlich, aber..


    Als Tarifbeschäftigter lohnt sich Schulleitung sicherlich monetär nicht, als Beamter mit A16 schon (man muss vor allem auch die Pensionsansprüche nach dem Endamt berücksichtigen).


    Von daher muss man schon zwischen monetären Anreizen unterscheiden, die man als Schulleiter generell hat oder als verbeamteter Schulleiter, also in der Sek II als Oberstudiendirektor (okay, scheint man in Bayern nur als Beamter werden zu können, aber überall sonst PRINZIPIELL...)


    Hinsichtlich monetären Anreize für Aufstieg im öD ist die Tätigkeit eigentlich nachgeordnet gegenüber dem Status (Beamter oder Angestellter), mit dem man diese Tätigkeit verrichtet.

    in NRW und Thüringen erhalt jeder Planstellenneuling prinzipiell ein Verbeamtungsangebot, völlig unabhängig von der Examensnote (das sind die beiden Bundesländer, die ich 100% überschauen kann). Natürlich nur bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (und die sind unabhängig von 1,0 oder 4,4). Der z.B. 48-jährige 1,0-Absolvent wird nicht verbeamtet, die 26jährige 4,4-Planstelleninhaberin schon


    Bayern scheint da DER Sonderfall zu sein, allerdings gilt das ja nur für Schulen des Landes (die haben auch viele Schulen in städtischer Trägerschaft), ob das mit der Verbeamtung da häufig nicht nur hinausgezögert ist, weiß vll. jemand...(Hamburg hab ich vorher noch nicht gehört)


    Im Übrigens gibt es eigentlich im Lehrerbereich nur Planstellen - die sind allesamt Beamtenstellen (müssen aber nicht mit Beamten besetzt werden)

    Nein, so ist es im ÖD nicht....


    Da muss nach Eignung und Befähigung eingestellt werden....(sowohl im Beamten als auch im Tarifbeschäftigtenbereich)


    Warum sollte jemand z.B. als Gymnasiallehrer nicht geeignet sein, wenn er das 2. Stex für dieses Lehramt bestanden hat (nach vorangehenden 1. Stex für dieses Lehramt), obwohl er 10 Jahre vorher im Lehramt für Förderpädagogik mal endgültig nicht bestanden hat?


    Das Bestehen des 2. Stex ist doch der klare Eignungsnachweis für das jeweilige Lehramt.

    Vor allem auch die Studienordnung angucken....


    Die Lehrveranstaltungen, die Du wirst machen müssen, werden weit überwiegend 0,0 mit L (oder gar GE) zu tun haben.....bei Physik wirste da mit den Sek I-Leuten zusammengepackt werden...Sachkunde (mit naturwissenschaftlichen Inhalten) zu studieren, ist natürlich sehr sinnvoll, würde Dich im L-Bereich aber auf Primarstufe festlegen (Fach gibt es ab 5 nicht mehr), wirklich relevant ist das aber auch nur im Referendariat (die meisten Bundesländer vergeben bei Sonderpädagogen eine globale Lehrbefähigung von Klasse 1-10 mit dem 2. Stex. )


    Edit: Will die Threaderstellerin denn eigentlich überhaupt Physik studieren, kann ich jetzt ihren Postings gar nicht entnehmen -. Plattenspieler hat das hier ins Spiel gebracht.

    Nö, überhaupt nicht. Zumindest, wenn man nach den Richtlinien unterrichtet (zumindest nach den Lehrplänen für Lernen)


    In der praktischen Umsetzung sind Chemie und Physik für SuS mit Förderbedarf eher kritische Fächer (in der Förderschule schon allein, weil i.d.R. kein Fachraum zur Verfügung - in der Inklusion, weil das alles schon recht abstrakt ist)


    Jaja, man denkt, da könnte man schön Experimente machen (verbunden mit sozialen Lernen und so), aber die im Lehrplan geforderten Sachkompetenzen....


    @Threaderstellerin: es ist je nach Bundesland ja anders mit der Anzahl der Fächer und so: Deutsch und/oder Mathe solltest Du in jedem Fall dabei haben, falls Du in einem Bundesland mit 2 Unterrichtsfächern bist, kannste im 2. Fach sehr, sehr gut eine Naturwissenschaft nehmen bei L (wenn man in einem Bundesland ist mit nur einem Fach ist, hätte man das Problem, das man dann bei der Wahl einer Naturwissenschaft sehr wahrscheinlich die ganze Schule in dem Fach unterrichten müsste - 10 Förderschulklassen oder mehr als Fachlehrer zu unterrichten, ist schon ein bissel speziell...)

    Ja, es ist erstaunlich, wie sich veraltete Einschätzungen (die vor 30. 40 Jahren zutrafen), beharrlich halten:


    a) Angestellte verdienen brutto mehr;

    b) Angestellte verdienen im aktiven Dienst mehr, später im Ruhestand geht es dann den Beamten besser;


    Durch die Umstellung (Kürzungen ist korrekter)von BAT auf TVL und die radikale Kürzung/Umstellung der Zusatzversorgung zwischen den Jahren 2000-2007 hat sich das Bild drastisch verschlechtert zuungunsten der tarifbeschäftigten Kollegen.


    Sogar ein niedrigeres Brutto-Tabellenentgelt für Tarifbeschäftigte mit identischer Qualifikation und Tätigkeit gegenüber Beamten ist eigentlich in keinster Form zu rechtfertigen. nur, es gibt halt niemanden, der auf diesen Umstand auch nur hinweist (schon gar nicht die beamtendominierten Gewerkschaften)


    Wegen den unterschiedlichen Gehaltsbestandteilen sind freilich netto-Vergleiche bei weitem relevanter, aber auch etwas schwieriger vorzunehmen 8und da ergibt sich ja ein eindeutiges Bild - sogar noch zunehmend, man beachte die beginnende Umsetzung der verfassungsgemäßen Besoldung, mit deren Hilfe der pay-gap in nächster Zeit noch ein sehr gutes Stück weiter ausgebaut werden wird, übrigens auch weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit)

    Bolzbold: Nuja, gerade im öffentlichem Dienst kann man ja Renten- und Pensionssystem prächtig miteinander vergleichen, da identische Tätigkeiten von beiden Statusgruppen verrichtet werden (Ergebnis ist vor allem seit der radikalen Kürzung der Zusatzversorgung aber ähnlich wie in den Bild-Schlagzeilen, jene freilich auf problematischer Datenbasis)


    @Neidargumentation von Bolzbold: jaja, früher war der 3. Stand neidisch auf den Adel, im Apartheitssystemen waren die Schwarzen neidisch auf die Weißen....Totschlagargument aus der Mottenkiste eines 'Klassenkampfs von oben'

    Nuja, wenn man mit Schülern zu tun hat...


    Bei Lehrer wird das natürlich noch ganz anders bewertet - Schutz der Vertraulichkeit des Wortes ist rechtlich ein sehr hohes Gut (es gibt nur ganz wenig Ausnahmetatbestände, in der solche Aufnahmen ohne Wissen des Aufgenommenen erlaubt sind, die sind im Falle der Threaderstellerin sicher nicht gegeben).

    Nuja, interessant wird die Frage, wenn nun die Referendarin während der online-Fortbildung daheim am Computer durch diesen einen elektrischen Stromschlag bekommen hätte oder vom Stuhl gefallen wäre (Dienstunfall? Und das bei bestehender Krankschreibung?)


    Wenn man krank ist, sich aber fit genug fühlt, ein Onlineseminar zu besuchen (man könnte das ja auch jederzeit abbrechen und ins Bett gehen - ist im Schulgebäude schlechter) - warum nicht? Das man dazu nicht verpflichtet werden kann oder sollte, ist klar.

    Die rechnerische Höchstrente beträgt nach 45 Jahre, wo man immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, bei 3.154 € brutto.....


    Lehrer brauchen erstmal etliche Jahre, bis sie die Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50€ brutto) erreicht haben - ganz davon abgesehen, sind 45 Beschäftigungsjahre ja gar nicht möglich (Studium + Referendariat)

    @meinunterricht: Ich meinte, dass in letzter Zeit manche Materialien stärker gestückelt sind (so dass man für große Teile eines Buchs dann schonmal 20 Downloads oder mehr braucht). Aber ja, 100 Downloads reicht für den 'Normallehrer' trotzdem noch aus (jetzt überlege ich nur mehr, was ich denn downloade). Aber lesen kann man ja immer alles und unbegrenzt, das reicht häufig schon (z.B. zur Ideengenerierung für eigene Arbeitsblätter)


    Aber wie gesagt, das Portal ist ein seriöses Angebot, dass sich jeder Grundschul-/Förderschul/Sek I-Lehrer angucken sollte/könnte

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