Dadurch, dass man im TVL eine Erfahrungsstufe bei Beförderung verliert und zudem noch die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt, sind mittelfristige Gehaltsverluste bei Beförderungen von älteren Tarifbeschäftigten nicht die Ausnahme (entgangener Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe lohnt sich mehr als Beförderung)
Die Forderung A13 für alle (entsprechend TVL 13 dann als Folge) ist von daher durchaus für etliche Tarifbeschäftigte mit Gehaltseinbußen verbunden (lebensältere Beschäftigte mit TVL-11 vor dem Erfahrungsstufenaufstieg)
So ab 55 sollte der Tarifbeschäftigte generell sehr genau nachrechnen, ob mit einer Beförderung nicht ein Gesamtgehaltsverlust bis zur Rente verbunden ist - und damit natürlich auch Rentenhöhenverlust (und auch in jüngeren Jahren anstreben, ausgerechnet dann befördert zu werden, wenn man gerade in eine neue Erfahrungsstufe gekommen ist).
Ist absurd, aber stört ja niemanden groß außer den direkt Betroffenen....(dabei betrifft das ja den gesamten Tarifbereich im TVL - im TVÖD wird seit einigen Jahren stufengleich höhergruppiert)