Beiträge von wossen

    Tja, mit Erfahrungsstufe 3 bei TVL 11 wird dann der Quereinsteiger besser entlohnt als der vollausgebildete, tarifbeschäftigte Lehrer mit Referendariat (auch bei TVL 13 - nach dem Ref kommt man grundsätzlich in Erfahrungsstufe 1: Erfahrungsstufen sind ja im TB-Verhältnis fast wichtiger als Eingruppierung)


    Im Tarifbeschäftigtenverhältnis gibt es eigentlich sowieso überhaupt keinen Grund, Referendariat zu machen (Aufstiegsmöglichkeiten, die nur mit 2. Stex möglich sind, werden ja nur minimal besser entlohnt). Aus rein finanzieller Sicht, sollte man versuchen, das Ref zu umgehen...(natürlich nur, wenn es trotz 2. Stex nicht zu einem Beamtenverhältnis führen kann)

    Mikelknight: Positive (aber nicht verbindliche) Signale von Schulleitungen nicht überbewerten....ist häufig nur warm halten...(könnte ja passieren, dass z.B. eine Lehrkraft kurzfristig länger krank/schwanger wird - dann hätte man noch eine Bewerberin in der Reserve). Eine direkte Absage wäre zwar fair, aber von Fairness kann man bei Schulleitungen keineswegs per se ausgehen...

    Man muss unterscheiden zwischen irgendwas, was 'oben' verkündet wird (männliche Lehrer an Grundschulen sehr erwünscht) und dem, wie an der Basis (bzw. Schulleitung) gehandelt wird.


    Das man keine Rückmeldung/Absagen auf (zudem von den Schulen unaufgeforderte) Bewerbungen erhält, ist durchaus üblich - auch wenn es sicherlich von 'oben' nicht so vorgesehen ist.


    Man muss einfach sehen, dass Bewerbungen dem Empfänger nie schaden, wenn Sie ihn nicht interessieren, schmeißt er sie nach 10 Sekunden Draufsicht einfach weg...


    In Hessen wirst Du übrigens nach dem TVH bezahlt (nicht nach dem TVöD), wirklich sicher, dass da 2600-2700 netto rauskommen? (das wäre ja Vollzeitstelle, würde voraussetzen, dass Du nicht ledig bist bzw. Du in eine höhere Erfahrungsstufe eingestuft wirst)

    Nuja, wenn man sich Deine "Fallbeschreibung" (insbesondere auch die Qualifikation!) aus Deinem vergangenen Thread durchliest, ist klar, dass die Dir alle Knüppel zwischen die Beine schmeißen werden nach der erfolgreichen (wie haste das geschafft??) Klage. Hm, ob da der Personalrat hinter Dir steht?


    Nach TVL §4 dürfte es übrigens unerheblich sein, ob in dem Arbeitsvertrag nun die Schule angegeben ist oder nicht (notfalls würde man einfach eine Änderungskündigung machen), Arbeitgeber ist ja immer das Land. Auch in Sachen Versetzung sind Tarifbeschäftigte übrigens wesentlich schlechter geschützt als Beamte..,(@Chemicus: Yepp, wirklich eine sehr hartnäckige urban legend)


    Nuja, wenn Du jetzt still hältst und akzeptierst, lassen sie dich vielleicht in Ruhe - wenn Du jetzt da groß mit weiteren Rechtsmitteln anfängst, wird das kaum der Fall sein (selbst wenn Du erfolgreich sein solltest).... Du stehst halt nur unter dem Schutz des Arbeitsrechts, nicht des Verwaltungsrechts

    Stufenvorweggewährungen ist sowohl nach Tarifvertrag als auch im Beamtenstatus prinzipiell möglich (z.B. bei Mangelfächern zwecks Personalgewinnung).


    Dadurch erklären wahrscheinlich auch die unterschiedlichen Erfahrungen hier - hängt oft vom Engagement des Schulleiters ab

    Was denn genau? Das Aufrufen von Pornoseiten während der Arbeit? Das reicht mit Sicherheit für eine Kündigung aus. Ich gehe davon aus, dass es der Kollegin gerade nicht gelungen ist, überzeugend darzustellen, dass sie es nicht selbst war. Und falls doch, hatte sie wahrscheinlich eine Aufsichtspflichtverletzung einzuräumen, die zumindest abmahnungswürdig wäre.

    Also, in der Probezeit bedarf es bei Tarifbeschäftigten keinerlei Begründung....(das ist prinzipiell anders als bei Beamten auf Probe)


    Goldene Zitrone: Naja, da kommt es jetzt auch drauf an, wie lange Du schon an der öffentlichen Schule beschäftigst bist und auch (in der Praxis) mit welchem Qualifikationsniveau Du an der öffentlichen Schule angestellt bist.


    Grundsätzlich haben Tarifbeschäftigte im ÖD schon keinerlei besonderen Kündigungsschutz mehr gegenüber der Privatwirtschaft (außer Altbeschäftigte, die langjährig schon zu BAT-Zeiten angestellt wurden - Besitzstandsregelung). Allerdings hat der Personalrat in der Regel mehr Beteiligungsrechte als dort (die setzt er aber keineswegs immer zu Gunsten des Beschäftigten ein)

    @karuna: ich meinte die Nichtrealisierbarkeit von strukturellen Änderungen von grundlegenden Elementen des Verwaltungsaufbaus in der Bundesrepublik und seinen Ländern generell (als Beispiel: allgemeiner Verzicht auf Verbeamtungen bei Lehrern kaum realisierbar, ein schönes Beispiel ist auch der öffentliche Gesundheitsdient,für dessen generelle Strukturen selbst das Teilversagen bei Corona fast folgenlos sein werden).


    Mit dem Verweis auf das (v.a. im Lehrerbereich) mindestens so leistungsfeindliche Tarifrecht wollte ich ausdrücken, das es auch jenseits des Beamtenrechts große Hürden gibt, Lehrerarbeit leistungsgerecht zu bewerten (und die liegen auch einfach in der Natur der Tätigkeit)

    Absolute Grundvoraussetzung für 'leistungsorientierte' Bezahlung im Lehrerberuf ist zunächst einmal die Abschaffung des Beamtenstatus. Schon allein deshalb, weil es nur ein allgemeines/einheitliches Beamtenrecht gibt, keines speziell für Lehrer.


    Okay, macht man das - THEORETISCH recht einfach machbar für Neueinstellungen, allerdings müssten sich alle 16 Bundesländer einig sein (und das über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten). Das ist anders als z.B. bei der Postprivatisierung. Da fängt es ja schon an, eigentlich sollten nach der Wende die 5 neuen Bundesländer Vorreiter sein bei der Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern - nuja, gegenwärtig verbeamten alle....Da wurde eine historische Chance verpasst...


    Die Rechtsprechung/Richterschaft ist in Deutschland zudem ein absolute Säule des Berufsbeamtentums, das zu dem über eine prächtige Lobby verfügt - da scheut vor einem breitflächigen Parallelbetrieb (neueingestellte tarifbeschäftigte Lehrer/verbeamteter Altbestand) fast jeder zurück (auch Berlin und östliche Bundesländer, die zwischenzeitlich nicht verbeamteten, haben ja z.B. die Rechte. Privilegien, Beschäftigungsbedingungen des verbeamteten Lehreraltbestands in keinster Weise angerührt)


    Leistungsorientierte Bezahlung ist allerdings auch im Tarifbeschäftigtenverhältnis im ÖD fast unmöglich - groß verkauft wurde die Umstellung von BAT zu TVL/TVöD als nunmehriges Tarifsystem mit starken leistungsgerechten Elementen - in der Praxis hat es sich als das leistungsfeindlichstes System erwiesen, dass man sich nur denken kann (wo man sogar durch eine Höhergruppierung mittelfristige Gehaltseinbußen erleiden kann)


    Prinzipiell finde ich das Grundanliegen der Jungen Liberalen völlig korrekt, es ist natürlich bei den gegenwärtigen rechtlich-politischen Grundstrukturen der Bundesrepublik politisch/rechtlich nicht realisierbar (...aber diese Nichtrealisierbarkeit sollte eigentlich sehr zu denken geben!!) -

    - da ein Abstand zwischen den Ämtern und Aufgaben bestehen bleiben muss, kann dies Erhöhungen und Stufungen in den oberen Gruppen nach sich ziehen (man kann wohl nicht beliebig nach oben leiten, da dann höhere Aufgaben entwertet würden - warum kriegt der Pförtner im Bund plötzlich A7 obwohl dies vorher als Aufgabe für einen Kommissar das Gehalt war - das hat Folgen in der Struktur und wird der Zeit beklagt)…

    Das Besoldungsabstandsgebot zwischen den einzelnen Stufen führt übrigens zur absurden Situation, dass die etwaige Einführung einer Grundsicherung zu einem Geldsegen für Beamte im höheren Dienst werden könnte.


    Wer sich etwas einlesen möchte, kann das hier machen: https://forum.oeffentlicher-di…x.php/topic,114363.0.html (okay, über 3000 Beiträge, etliche davon mit 'Ausarbeitungscharakter - gibt noch andere relevante Threads dort). Zuerst habe ich die Geldrauschstimmung der (zumeist gehobenen und höheren) Beamten in dem Fachforum nicht ernst genommen, aber erste partielle Umsetzungsversuche z.B. in Thüringen oder jetzt vorsichtig beginnend in NRW, haben mich fundamental eines Besseren belehrt (und selbst die großen Verbesserungen haben beim Beamtenbund in Thüringen trotzdem für Empörung gesorgt, die rechtlichen Schritte werden gar nicht aussichtslos sein...)


    Die zukünftige Ausgestaltung der Familienzuschläge wird sich rechtlich primär nach den Entwicklungen im ALG II-Bereich richten - jede Erhöhung dort, wird auf den (gesamten!) Beamtenbereich wahrscheinlich durchschlagen (und der gegenwärtige Zustand ist ja auch schon formalrechtlich sehr fragwürdig). Und dann werden (vereinfacht und zugespitzt gesagt) Positionen vertreten, wie dass ein A10er mit 5 Kindern nicht mehr/ähnlich viel verdienen darf wie ein kinderloser A13 (also ist dessen Besoldung zu erhöhen)


    Übertragungen aus Tarifverhandlungen werden für den Beamtenbereich in den nächsten Jahren völlig irrelevant sein gegenüber den drastisch anstehenden Verbesserungen durch die Umsetzungen von irgendwelchen Gerichtsurteilen auf der Grundlage der (oftmals sehr beamtenfreundlichen und sich strikt an den "alt hergebrachten Grundsätzen" orientierenden) Gerichtsbarkeit...Ursprung der ganzen Entwicklung/Diskussion war übrigens die amtsangemessene Besoldung der Richterschaft selbst..


    Erstaunlich ist, dass die sich anbahnende 'Besoldungsrevolution' fast völlig unter dem Radar der Öffentlichkeit läuft.

    Gehe natürlich davon aus, dass der ihr zugeteilt wird...(bzw. sie in ihrem Fach keine große Auswahl hat).


    Also ich hätte im Ref nicht so ohne weiteres zum Schulleiter gehen können und und lapidar sagen. ich käme mit dem vorgesehenen Mentor nicht zurecht (vor allem hätte der sich dann erstmal an den Mentor gewandt und den befragt)


    Aber vll. sollte man auf weitere Ausführungen der Threaderstellerin warten, so isses doch ein Stochern im Nebel..

    Ja gut aber....man kann nicht alles haben..


    Das Problem ist doch, dass so ein schulintern geäußerter Wunsch leicht als Vorwurf der 'sexuellen Belästigung' ausgelegt/missverstanden werden könnte...(vll. ist das Verhältnis zwischen Schulleitung und Lehrkraft auch angespannt. so dass sie das gegen ihn instrumentalisieren könnte - vielleicht löst die Threaderstellerin bei ihr auch nur Kopfschütteln aus, in der Ref.-Situation auch nicht so toll)


    Wenn das Anliegen der Threaderstellerin so wichtig wäre, würde ich schon schauen VOR dem Refantritt., an eine andere Schule zu kommen...

    Na, das würde ich mir aber sehr überlegen, am Beginn des Referendariats mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten anzukommen....


    Was ginge, wäre Dich vor (!!) dem Referendariat, vertrauensvoll an die Seminarleiterin (evtl. auch/alternativ Gleichstellungsbeautragte der Bezirksregierung) zu wenden, um eine andere Schulzuweisung zu erreichen, das ist häufig vor (!!) Referendariatsantritt umstandslos möglich.


    Vor dem ref. nie an jemanden wenden, der die Person kennt/identifizieren könnte!

    CDL. Das wird auch innerhalb der Bundeslönder nicht einheitlich gehandhabt.


    In Thüringen und NRW liegt dies z.B. faktisch in der Entscheidungsgewalt der Schulleitung, die kann jemanden freihändig bestimmen oder auch dem LAA eine Wahlfreiheit geben.


    Ist natürlich schon schwierig, zu kommunizieren, dass man einen bestimmten Mentor nicht haben möchte (vor allem mit der Angabe des realen Grundes). Frag doch am besten erstmal andere Referendare an dieser Schule, wie das läuft (bei einem Nischenfach kommt übrigens auch oft nur eine Person infrage)


    Ja, Du musst uns schon etwas mehr zum Kontext verraten für eine sinnvolle Rückmeldung

    Es kann nicht sein, dass Beschäftigte einer Schule in der Mietregion II den Mietzuschuss V bekommen. Es ist nicht nur illogisch, sondern lässt die Kosten gar nicht vorhersehen und macht die ganze Stadtentwicklung von Randstädten kaputt.

    Und die ohnehin doch recht gut situierten verbeamteten Lehrer bekommen Mietzuschüsse - die tarifbeschäftigten Kollegen gehen leer aus...(auch bei den Kinderzuschlägen, die vor einer drastischen Erhöhung stehen)


    Ich weiß, ich weiß: "alt hergebrachte Grundsätze des Beamtentums" (die haben ja so den Rang von 'Naturgesetzlichkeiten', übrigens in der Form ausschließlich in Deutschland),die sich jedem Vergleich entziehen, aber....

    Nuja, nun sind aber eine ganze Menge an Beamten Immobilieneigentümer (ob gekauft oder geerbt)


    Andere einigermaßen relevante Unterschiede in den Lebenshaltungskosten mag ich nicht erkennen (z.B. Lebensmittelpreise usw. überall fast gleich).


    Zu der bayrischen Ballungsraumzulage gibt es übrigens einen entscheidenden Unterschied - diese wird allen im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen gewährt.


    Jetzt sollen ausschließlich Beamte bedacht werden...

    @heliax: darf ich nach Deinem Hintergrund fragen?


    In einer schwierigen Förderschulklasse Lernen (vermutlich mit esE) zu unterrichten ist sicherlich für ein 'Greenhorn' eines der schwierigsten Sachen, die unser Schulsystem zu bieten hat. Ich les da Sachsen als Bundesland, liest sich so an, als ob an Eurer Schule auch jeder für sich kämpft und institutionalisierte kollegiale Kooperationen nur sehr schwach ausgeprägt sind (auch kein Trainingsraum und so). Ist halt v.a. in den östlichen Bundesländern außerhalb von Modellschulen so...


    Klasse 9 auf jeden Fall nicht mit Kinderkram ankommen (die Tipps hier beziehen sich offensichtlich auf untere Jahrgangsstufen, Fabeln in der 9 z.B. nicht mehr richtlinienkonform).


    Das Mathe besser klappt als vieles Andere ist übrigens nicht ungewöhnlich...(liegt an der Struktur der Inhalte)....Tja, konstruktiv werden kann ich jetzt nicht so richtig, ist eine heftige Aufgabe, vor allem, wenn kaum klassenübergreifende Strukturen existieren sollten.


    Edit: Na, doch noch was. In Deiner theoretischen Ausbildung wirst Du vermutlich viel mit Inklusionspädagogik konfrontiert werden. Die ist an Förderschulen 'Lernen' in vielen Fällen kaum anwendbar - Methodenvielfalt und kooperatives Lernen sind oftmals Gift für die SuS (sowas kann vor allem oftmals nur durch die Klassenlehrerin eingeführt werden). Beweg Dich im klassischen Spektrum der Didaktik des FSP Lernen - 'direkte Instruktion'....

    Doch, kann es mittelfristig...(siehe Posting drüber, Erstellung hat sich überschnitten)


    Der Garantiebetrag von 180€ brutto kompensiert in etlichen Fällen nicht den Verlust der Laufzeit innerhalb der Stufe (mittelfristige Perspektive)

Werbung