Beiträge von wossen

    Mira: Yepp, hört sich gut an, das Ganze erstmal unfallfrei über die Bühne bringen. mehr verlangt keiner von Dir


    Die Spannbreite an L-SuS und auch an Schul- und Klassenkulturen (!) ist so wahnsinnig groß, dass es schwierig ist, Dir auch nur generelle Hinweise zu geben (anders als Karunas Vorschlag, würde ich mich schon eher so darstellen, dass ich neue - 'vollwertige' - Lehrerin wäre, die halt Deutsch jetzt in der Klasse unterrichtet, solange Frau X da ist, kommt halt drauf an, wir hier kennen Klasse und Schule noch weniger als Du)


    Ps. Sprich das Wort 'direkte Instruktion' erst aus, wenn Du deine Gesprächspartnerin gescheckt hast (manche verbinden damit noch Drillunterricht, ich meine natürlich neuere Konzeptionen). Deine Schwerpunktformulierung "Unterrichtsführung" ist gut (zusammen mit Klassenmanagement).


    Und, wie gesagt, fachlich nicht so ehrgeizig sein (Karunas U-Vorschläge erscheinen in einer 'intakten' Klasse umsetzbar)

    So ein Einstieg in der allerersten Stunde in einer Lerngruppe, die Du überhaupt nicht kennst, ist viel, viel zu riskant (vor allem, wenn Du allein in der Klasse bist).


    Sorry, auch ziemlich Gymnasial-/Regelschule gedacht - 'direkte Instruktion' ist das Mittel der Wahl (und lass Dich nicht irritieren durch die Inklusionspädagogik, die auch Anspruch erhebt, an Förderschulen angewendet zu werden. Unterrichtsanleitend sollte zunächst die alte Hilfsschulpädagogik sein, die sich dann in die SPEZIFISCHE Förderschulpädagogik im FSP Lernen weiterentwickelt hat - und heute leider kaum fortgeführt wird, weil Karrieren nur im Bereich Inklusion gemacht werden können)


    Am Anfang auf jeden Fall stringente Unterrichtsführung, für (sinnvolle) Beschäftigung der SuS sorgen mit klar vorgegeben Arbeitsaufträgen - wenn das läuft, kann man auch mit 'Einstiegskunstwerken' anfangen....


    Schüler selbst ein Spiel entwickeln lassen, könnte sich übrigens als völlig illusorische Zielsetzung erweisen...(viele Schüler haben halt auch primär Interessen/Stärken im reproduzierenden Bereich, schreiben z.B. am liebsten von der Tafel ab oder füllen gern Arbeitsblätter aus)


    Das skizzierte Unterrichtsvorhaben kann man v.a. als Greenhorn an einem FZ Lernen nur machen, wenn man die Klasse kennt (oder vll. auch wenn die Klassenlehrerin hinten drin sitzt)


    Ps. Mal generell gesagt: von einer Übernahme einer Vertretungsstelle an einem FZ Lernen als Klassenlehrkraft/Fachlehrerin würde ich generell so zur Überbrückung und Lehramtsfremden eher abraten, vor allem im Mittel-und Oberstufenbereich und natürlich insbesondere, wenn man nicht als 2. Kraft in der Klasse arbeitet. Aber okay, die Threaderstellerin hat sich der Herausforderung gestellt - wenns gut laufen wird - Respekt!

    Kenne die Verhältnisse in Bayern nicht, aber da würdest Du doch nur Pferde scheu machen...


    Wenn es arg kommt, könnte man so eine Nachmeldung gar als Selbstanzeige interpretieren....(und die Lappalien, die Du nicht angeben hast, würden womöglich einen gewaltigen Bedeutungsgewinn erfahren)

    Plattenspieler: Mit relativen Stärken im Hörverstehen meine ich, kurze Sätze und Dialoge nachsprechen lassen, ergänzen lassen usw. (auch ein wenig an Aussprache feilen). Da kann man halt auch am Einfachsten sinnvolle Erfolgserlebnisse den SuS verschaffen.....(in Deutsch war(ist es bei mir übrigens so, dass Hören fast durchgehend die ausgeprägteste Kompetenz der SuS ist, Hörspiele usw......führe das auch auf Kompensation von schwach ausgeprägten schriftsprachlichen Kompetenzen zurück)


    Klick/Deutsch ist in der Tat sehr elementar, bei Klick /Mathe und Englisch siehts schon ein bissel anders aus (und sind in ostdeutschen Ländern, soweit ich das sehe, Standards)


    Hab übrigens nicht den Eindruck (unterrichte das allerdings nicht), dass Englisch nun ein Fach sei, dass bei den SuS nun gar keinen Anklang findet - generell muss es natürlich schon deshalb unterrichtet werden, um Entwicklungsoptionen hinsichtlich Hauptschulabschluss offen zu lassen

    Hm, ich hab den Eindruck, dass Deine Begeisterungsfähigkeit sich sehr auf die Vermittlung von Schulfächern zentriert....


    Sonderpädagogische Förderung ist weitaus mehr - und diese Elemente sind erst die Voraussetzung dafür, guten Fachunterricht für diese SuS zu machen (das muss auch miteinander verknüpft sein - mag sein, dass Du bei Deinen sehr erfahrenen Kollegen den Eindruck hast, die würden sich auch auf das fachliche konzentrieren - das ist aber ein Irrtum, da stecken ungemeine - oftmals impilizite - Erfahrungsschätze hinter)


    Dein Bereich (FZ Lernen mit esE-Komponente) ist für den Seiteneinstieg (ohne pädagogische Erfahrung/theoretischen Kenntnissen) übrigens sicherlich der denkbar Schwerste überhaupt - nicht wegen der unterrichtfachlichen/stofflichen Herausforderung.


    Achja, viel mit Hörverstehen arbeiten (das ist ein Kompetenzbereich, bei dem viele SuS relative Stärken haben); Grundschullehrwerke (mit Medienpaketen) besorgen.


    Sorry, für die Deutlichkeit, soll jetzt nicht entmutigen

    Nein, unter das Ländertauschverfahren fallen alle Lehrkräfte im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, egal ob verbeamtet oder nicht.


    Die Freigabeerklärung benötigst man, weil einen sonst das neue Bundesland nicht anstellt...(bzw. in den Beamtenstatus übernimmt oder neu verbeamtet)


    @:s4g4: Das Problem ist nicht, aus dem Beamten- oder unbefristeten TB-Verhältnis im Herkunftsbundesland rauszukommen, sondern in dem Zielbundesland eine neue (Plan-)Stelle zu bekommen


    Wie schon geschrieben, das wird teilweise flexibel gehandhabt (sowohl bei Beamten als auch bei TBs), grundsätzlich aber...


    Für lebensalte Beamte (so in den 50er und 60er Lebensjahren) ist ein völlig besitzstandswahrender Länderwechsel aber komplex, da es da um die Verteilung der lebenslangen Pensionsansprüche zwischen dem abgebenden und aufnehmenden Bundesland geht (da muss über das Länderaustauschverfahren ein Ausgleich gefunden werden, eigentlich auch der Hauptsinn des Ganzen - das Fallen der TBs unter das Ländertauschverfahren kann man eigentlich nur dadurch legitimieren, dass sie keinstenfalls besser gestellt werden sollen als verbeamtete Lehrkräfte, mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften hat das Bundesland mit dem Eintritt in die Rente ja nix mehr zu tun, bei Beamten sieht es wegen Pensionsansprüchen und Beihilfe anders aus)

    Sissymaus: https://www.kmk.org/fileadmin/…n/allg_Schulwesen/D23.pdf


    Das ist noch aktuell, wird aber unterschiedlich ausgelegt (Ländern mit Lehrermangel, wie z.B. einige ostdeutsche Bundesländer, legen großzügiger aus - mag auch vom Marktwert des Einstellungsbegehrenden abhängen). Prinzipiell können sich die Länder aber auf die KMK-Beschlüsse zurückziehen (Personalakten usw. werden auch bei Planstelleninhaber im TB-Verhältnis standardmäßig angefordert); die vereinbarte 'Großzügigkeit' ist halt reine Interpretationssache (wenn man z.B. als TB etwa mit Mangelfächern an einer eh nicht doll mit Personalmitteln ausgestatteten Schule ist...oder dort auch nur eine kurze Zeit auf einer Planstelle war, so dass eine erneute Einarbeitung eines Nachfolgers nicht zumutbar ist)


    Das Tarifbeschäftigte im öffentlichem Dienst keinen speziellen Kündigungsschutz mehr haben, würde der Betroffene bei größerem Fehlverhalten schon recht schnell merken. Da gibt es prinzipiell schon viele Möglichkeiten (auch wenn man seine Arbeit nicht in der geforderten "mittleren Art und mittleren Güte' verrichtet), sicher, werden selten ausgeschöpft....(aber in Konfliktlagen, z.B. mit Vorgesetzten, wird der TB schon immer im Hinterkopf haben, dass er schlechter abgesichert ist als die verbeamtete Lehrkraft)

    Sissymaus:

    Zitat

    Wenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.

    Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)


    Zitat

    Ich finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt.

    Das kann Dir als Tarifbeschäftigter genauso passieren, sobald man eine Planstelle hat (nur dass man von den Schule, an der man unglücklich ist, dann viel leichter rausgeschmissen werden kann - wenn die einen 'mangelhafte Eignung' bescheinigen, findet man übrigens bundesweit keine Stelle mehr an einer staatlichen Schule, wird genauso behandelt wie Entfernung eines Beamten auf Probe aus dem Dienst, was natürlich ungleich schwerer zu schaffen ist). Siehe Ausführungen in meinen vergangenen Postings..


    Tja, aber die Ammenmärchen über die Freiheit des tarifbeschäftigten Lehrers sind wahrlich unausrottbar....(ist ja eigentlich auch ein Unding, dass auch hier die beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend übertragen werden - oder wie man allgemein treffend und pointiert sagt: beim tarifbeschäftigten Lehrer werden die Nachteile des Beamten- und Angestelltenstatus miteinander kombiniert, in der Verwaltung hat der TB wenigstens z.B. noch eine etwas geringere/symbolische Wochenarbeitszeit als der Beamte). Hält man halt nicht für möglich, von daher ist die Persistenz nachvollziehbar...

    Chilli: Nein, man muss keine Sachgründe haben, wenn man sich auf einer Planstelle nicht verbeamten lässt. Einfach Verbeamtung nicht beantragen (oft: Kreuzchen im Einstellungsbogen nicht machen) bzw., das Verbeamtungsangebot nicht annehmen und auf der Planstelle als TB arbeiten. Den Antrag kannst Du jederzeit nachholen ( in der arbeitsrechtlichen Probezeit, also 3 Monate, kommt man natürlich leichter raus als gleich als Beamter auf Probe, das gilt aber auch erst recht für den Arbeitgeber)


    Klar, gibt immer für irgendwas Sonderfälle, Vertretungsstellenhopping setzt freilich eine entsprechende Msrktlage voraus (grad bei Sonderpädagogen ist das auch von der Arbeit her oft eher unbefriedigend und wenig sinnvoll - an Förderschulen oder der Inklusion aber zunächst einen Vertetungsvertrag zu machen, kann sehr sinnvoll sein, egal ob man im Anschlussvertrag auf einer Planstelle im TB - oder Beamten Verhältnis arbeitet


    PS. Für die Situation der Threaderstellerin ist halt der Hinweis sinnvoll, dass sie sich vor Annahme einer Planstelle genau informieren soll - zu denken, ich mach das als TB, dann bin ich flexibel, könnte sich als Holzweg erweisen

    Berlin ist halt das einzige Bundesland, dass nicht im Regelfalle auf einer Planstelle verbeamtet - auch bei Versetzungen innerhalb des Bundeslandes verfahren die sehr großzügig...(klar, sonst hauen die Leute ganz ab)


    Aber es ist halt das Einzige....Und mal abwarten, ob sich die Flexibilität von Berlin hinsichtlich tarifbeschäftigten Lehrkräften (die verbeamteten Lehrkräfte können sich da anscheinend auch recht leicht innerhalb des Bundeslandes versetzen lassen) nicht grundlegend ändert, wenn die (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) ab 2023 wieder verbeamten sollten.

    Berlin/Brandenburg ist wieder mal ein Sonderfall...(wie im gesamten TB-Bereich)


    Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch (begründet wird das mit der fehlenden Freigabeerklärung, da nutzt es auch nix, dass man die 'Bestenauslese' gewonnen hat). Guck Dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die schon im Schuldienst eines anderen Landes sind, an....


    Der vorgesehene Regelfall ist auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf einer Planstelle die Teilnahme an dem Ländertauschverfahren, dies ist analog zu den Beamten.


    Übrigens ist es auch prinzipiell möglich, sich in einem Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen, dann ist man automatisch aus dem Beamtenverhältnis im bisherigen Bundesland raus und ist bruchlos weiter im Beamtenbereich (sogenannte Raubernennungen). Wird aber selten praktiziert im Lehramtsbereich..(aber durchaus eine Option, wenn man eine sehr, sehr begehrte Lehrkraft ist).


    Selbstverständlich geht es prinzipiell auch. einfach in Bundesland A aus dem Dienst auszuscheiden und sich im Bundesland B neu verbeamten zu lassen (wird aber nicht in allen Bundesländern wegen dem Ländertauschverfahren gern gemacht, zudem erfolgt natürlich neue Amtsarztuntersuchung und so)


    Das ganze System achtet peinlichst drauf, dass TBs möglichst wirklich nirgendwo irgendwie besser gestellt sind als Beamte.....(völlig schaffen sie es nicht, wegen dem allgemeinen Arbeitsrecht - aber das sind Marginalien)

    @Sussana-Mio. Ja, es ist wenig bekannt, dass man auch als Tarifbeschäftigter auf einer (unbefristeten) Planstelle weitgehend den beamtenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Flexibilität unterliegt.


    Du wirst auch als Angestellte kein Planstellenhopping machen können (und schon gar nicht innerhalb eines Bundeslandes) und auch von Angestellten werden i.d.R. bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt (die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein). Zudem hast Du bei jedem Planstellenwechsel bei Bundeslandwechsel das Problem, dass Dir Deine Erfahrungsstufen anerkannt werden müssen (Anerkennungen erfolgen i.d.R. nur bis Erfahrungsstufe 3 - bereits erworbene Laufzeit innerhalb der Stufen entfällt).


    Sorry für den allgemeinen Exkurs - man liest so etwas wie bei dir häufig, es trifft nur leider so generell überhaupt nicht zu.


    Ps. aus einem Beamtenverhältnis kommt man i.d.R. recht prompt wieder heraus, als angestellter Planstelleninhaber hast Du lange Kündigungsfristen.


    Nochwas:

    Zitat

    Nun steht sie aber vor der Frage, wie sie (Ende 40) das Loch in ihrem Rentenanspruch stopft.

    Durch das vorangehenden höhere Nettoeinkommen steht Du auch als ausgeschiedene Beamtin insgesamt IMMER finanziell besser da, als wenn Du die ganze Zeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet hättest (das gilt natürlich in einem fast absurden Ausmaße erst recht, wenn Dein Bundesland ein Altersgeldgesetz hat und man die Kriterien erfüllt)


    Ja ließ sich leider nicht vermeiden, generell zu werden

    Nuja, wenn Du dich halt als ungeeignet erweist, bleibst Du halt auf A 15 und erfüllst eine andere Aufgabe (etwa Bücherausgabe oder so).


    Kenne einen Fall an eigener Schule (Gym), wo ein A15er keine Lust mehr auf seine Aufgabe hatte (in NRW) - gibt beamtenrechtlich wenig/keine Möglichkeiten, da viel zu machen, wenn er nicht will (okay, erfordert natürlich ein sehr dickes Fell, direkte Arbeitsverweigerung sollte man natürlich nicht machen..., aber z.B.: Unfähigkeit ist beamtenrechtlich kein Dienstvergehen). Die Arbeit (Stufenleitung) wurde dann halt von jemandem ohne A 15 gemacht...(der natürlich darauf spekulierte, die nächste frei werdende A15er Stelle zu bekommen, geschah dann auch)

    Man muss auch die Perspektive der neu eingestellten Lehrkraft sehen....


    Die hätte dann erst zum 1. August eine Stelle, wäre also 5 Monate ohne Einkommen. Wenn die Schule sie zum 1.8. haben möchte, muss Sie also schon was anbieten (und Ressourcen sind ja offensichtlich im laufenden Schuljahr vorhanden)

    Okay, prima, das ist ja schon mal gut....


    Sorry, man sollte jedesmal vor dem Posten nochmal den ganzen Thread durchlesen, aber...


    Tja, 1 Stex (in anderer Schulform) und dann Quereinstieg - bis vor einiger Zeit waren von den ganzen Quereinstiegsprogramm die Leute mit 1. Stex. ausgeschlossen (die wollte man halt ins Referendariat 'treiben'). Mag halt so sein, dass so eine Einstellung auch noch bei manchem Schulleiter insgeheim vorhanden ist...(ja, Du hast Gründe, aber...)

    Naja, du musst Dich einfach mal in die Lage der Grundschulschulleiter reinversetzen - 1. Staatsexamen Gymnasium (wichtig: anerkannt, ohne Lehramtsstudium!! Hm, übrigens, eigentlich hat man es dann doch gar nicht, sondern nur eine Äquivalenzbescheinigung, oder? Das wäre schon noch ein Unterschied) weckt da halt nicht so große Begeisterung (auch wenn es formal hinreichend sein mag)


    Geht hier ja um Erklärungen, warum die Stellensuche bei Dir noch nicht so auf Anhieb erfolgreich war...(viel Erfolg bei der weiteren Suche!)

    Yo, scheint so, ein (zudem anerkanntes !!) 1. Stex für Gym ist auch nicht so ganz die optimale Voraussetzung für einen Einstieg in die Grundschule..


    Ps. naja, sooo gravierend ist der Unterschied zwischen A 12 und A 13 ja nun wieder auch nicht (vor allem vergleichen mit dem Unterschied: Verbeamtung vs. Tarifbeschäftigter, A 12 ist sicherlich auf jeden Fall TVL 14, aber auch zumeist TVL 15 vorzuziehen)

    50 ;)

    Vorsicht, Hessen soll eine Neigung dazu haben, mit dem Erlangen einer Planstelle, bisweilen nicht unmittelbar zu verbeamten (das ist auch generell bei Altersgrenzen zu beachten, wenn es knapp ist. NRW aber z.B. verbeamtet i.d.R. quasi sofort bei Planstellenerhalt)

    chilipaprika: Nuja, neben Amtsarzt gibt es ja noch die Altersgrenze.


    Die ist starr - die Maßstäbe an gesundheitlichen Voraussetzungen scheinen in den letzten Jahren erheblich gesunken zu sein. Da kann man überhaupt keine gesicherten negativen Vorhersagen mehr machen.....und die Unterschiede in der Entlohnung usw. sind ja so gravierend, dass man selbst jemanden, dem das Durchkommen beim Amtsarzt sehr fraglich erscheint, dringend zum Ref raten muss. Wenn aber die Altersgrenze überschritten ist...

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