Beiträge von wossen

    In Berlin wurden die Berechnungen sogar auf der Basis gemacht, dass alle voll ausgebildeten tarifbeschäftigten Lehrkräfte (weiterhin) sofort bei Einstellung nach der Erfahrungsstufe 5 bezahlt werden.


    @reisinger: Bei Gesundheitskosten ist ja bekannt, dass ein ganz dicker Brocken in der letzten Lebensphase anfällt, in der Regel wird dies im Ruhestand sein, dann beträgt der Beihilfesatz ja sogar 70%

    Bei den Berliner Berechnungen ging es ja um eine konkrete Entscheidungshilfe für eine anstehende politische Entscheidung (Wiedereinführung Verbeamtung Lehrer ja/nein), sowas ist natürlich schon vom Untersuchungsansatz eher ergebnisoffen...


    Meinste nicht, dass es z.B. dem Staatsministeriums für Finanzen in der Beamtenhochburg Bayern eher so um die Legitimation des status quo ging? Nicht zu vernachlässigen auch, dass solche Untersuchungen von Beamten bzw. im Beamtenmilieu in Auftrag gegeben werden....(und nuja, die haben ja irgendwie nicht son ganz großes Interesse dran, zu betonen, wie 'toll und vorteilhaft' ihr Status ist...)


    Im Lehrerbereich (gehobener Dienst/höherer Dienst) braucht man eigentlich auch nur kurz zu überlegen....


    Chili schreibt:

    Zitat

    Die Liste der Vorteile mag sehr lang sein, kommt aber auf immer dasselbe hinaus: Geld.

    Im Wesentlichen: ja - ist natürlich auch kein ganz unwesentlicher Teil der Zufriedenheit (vor allem dann im Alter). Im Förderschulbereich kann es sicher durchaus gute Gründe geben, bei einem AG zu arbeiten, der nicht verbeamtet (aber eher eine 'trotzdem' Entscheidung - wenn man noch weit von der Altersgrenze entfernt ist, kann man ja immer noch Schule und ins Verbeamtungsverhältnis wechseln - Jahre werden ja anerkannt). In mehreren ostdeutschen Ländern gibt es im Schulwesen ja nicht den Kirchenbeamtenstatus....und wenn man da halt an einer GE-Schule (meist in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten möchte und räumlich zudem nicht so flexibel ist...


    Chili schreibt:

    Zitat

    Mindestens ein TB bei meiner Schule hat eben mit Mangelfach seeeehr gut verhandelt.

    Jo, Erfahrungsstufe dann wohl, das geht bei Neueinstellung in sehr günstigen Konstellationen bei hoher Qualifikation (zur Personalgewinnung übrigens auch bei Beamten prinzipiell möglich und wurde in NRW auch schon durchaus im Lehrerbereich angewendet - aber nicht an die große Glocke gehängt!). Aber das geht dann doch um Summen, die doch weit unterhalb der netto-Differenz liegen....

    Chilli schreibt:

    Zitat

    Wenn ich als Angestellte meine Nebenbeschäftigung nicht bekäme, könnte ich aber entweder gut verhandeln oder ohne Verlust von allem Tschüss sagen.

    Na, dann viel Vergnügen beim Verhandeln - ist doch unrealistisch, damit als TB was erreichen zu können (oder gar so eine Besserstellung gegenüber Beamten zu erreichen)


    Chili schreibt:

    Zitat

    ich klinke mich hier mit einer Zwischenfrage ein. Weiß jemand, ob es relativ unschwierig sein könnte, den Wechsel vom Beamtentun in ein Angestelltenverhältnis zu gehen (idealerweise: selbe Stelle), so dass man den Abgang vorbereitet?

    Theoretisch ginge das, es müsste aber dann ja ein Beschäftigungsverhältnis neu begründet werden - und dazu gehören 2 Seiten...


    Würde man erstmal natürlich mit ganz spitzen Fingern behandelt werden - da Verzicht auf Beamtenverhältnis (um als TB weiterzuarbeiten) gemeinhin ja doch als selbstschädigend und als so eine Form des Ausdrucks von 'psychischer Störung' verstanden werden würde,,,;)


    Aufzählungen will ich jetzt gar nicht kommentieren, aber Familienzuschläge für Beamte sind z.B. nicht berücksichtigt...(wo im Moment die rechtliche Entwicklung durchaus darauf hinausläuft, dass die drastisch erhöht werden...(in Thüringen für Teilgruppen schon geschehen), Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, usw., usw.


    Achja, und das ewige Beamtenlobbymärchen, dass Beamte billiger kommen als Tarifbeschäftigte (....kurzfristig kann das hinkommen - aber die Pension unbeschränkte Lohnfortzahlung, lebenslange (!!) Beihilfe usw. usw. hauen halt voll rein, der TB ist für den Arbeitgeber mit 67 'erledigt) Für Berlin gabs im Zuge der Wiederverbeamtungsdiskussion da z.B. eindeutigste und drastische recht aktuelle Berechnungen... (natürlich nicht von der Beamtenlobby, sondern vom Finanzsenator)

    Wenn Du Sprache als Förderschwerpunkt hast, wird es große Überschneidungen mit sprachlicher Grundbildung geben. Kann man positiv oder negativ sehen....(bei den Fachinhalten kommt es auch immer auf die jeweilige Uni an und unispezifischen Wahloptionen).


    Plattenspieler: yepp, differiert sehr stark bundeslandspezifisch - ich bezog mich auf NRW (Thüringen hat z.B. 2 FSPs und 2 Fächer). An Förderschulen wird übrigens sehr gern gesehen, wenn man eine Naturwissenschaft hat (z.B. Chemie, Physik dann ab 5) oder auch Sport/Kunst/Musik. Das man Deutsch und Mathe unterrichten kann, wird eh vorausgesetzt (optimal finde ich ein Hauptfach und ein Nebenfach)


    Prinzipiell könntest Du sicherlich an beiden Schulen arbeiten (einfach, weil Du Förderschwerpunkt Sprache hast), allerdings ist das mit den Stellen auch im Sonderpädagogikbereich keineswegs ein Wunschkonzert (also: gezielt auf 2 Schulen hin meine Unterrichtsfächer zu wählen, würde ich nicht machen), und zukünftig voraussichtlich weniger, da die Ausbildungskapazitäten gegenwärtig stark ausgebaut werden.

    Ich glaube, die Threaderstellerin will darauf hinaus, dass wenn Sie ein Primarstufenfach im Lehramt Sopä im Ref wählt (von seinen 2 Fächern muss man nur 1 wählen, in dem man dann im Ref ausgebildet wird), sie zwingend dann in inklusiven Kontexten an einer Grundschule ihr Ref. absolviert (analog auch bei einem Fach, dass nur in der Sek. I vertreten ist)


    Von daher ist Fächerwahl schon relevant - unsinnig ist z.B. Sachkunde zu studieren, wenn man später eher ältere Schüler unterrichten möchte.

    In Thüringen sind auch 12 Monate im GS-Bereich die Regel (bei vorhandenem Praxissemester) - mir ist eigentlich noch keiner begegnet, der 18 Monate nicht für sinnvoller hielte.


    Bei den 12 Monaten ist noch zu bedenken, dass die Prüfungen ja vor dem Abschlussmonat stattfinden. Mit einem erfolgreichen Refabschluss ist es ja auch nicht getan, man 'muss' danach ja 27-Stunden-Stelle bestreiten und darauf vorbereitet sein (und in 12 Monaten kann man natürlich nicht in alle 4 Jahrgangsstufen Einblicke erhalten - in Brandenburg ja 6 Jahre).


    Ich würde also auch den Berufseinstieg im Blick haben (Anforderungen im Ref. werden natürlich bei 12 Monaten so gestaltet, dass das prinzipiell bestehbar ist)

    Es gibt aber den Haken, dass ich gemeint habe, gelesen zu haben, dass Hessen mit dem Erlangen einer Planstelle nicht unbedingt sofort verbeamtet z.B. in NRW ist das faktisch Automatismus, in Hessen nicht)


    Vielleicht findet sich ja ein Sachkundigerer als mich, der das bestätigen oder dementieren kann.

    Bin nicht aus Hessen - aber mitunter wartet man doch, ob sich vielleicht doch noch ein Regelbewerber oder ähnliches findet.


    Jo, Rücksichtnahme braucht man wirklich häufig nicht groß zu erwarten (vor allem, wenn man eh nur Notnagel ist) - willkommen im System Schule :aufgepasst:

    Wobei die Frage ist, ob Neueinstellungen auf Planstellen auch wirklich zum 1.11. oder 1.5. durchgeführt werden - oder dies nicht eher eine theoretische Möglichkeit ist (theoretisch kann in vielen Bundesländern jederzeit auf Planstellen eingestellt werden, aber...)


    Für Schulen ist das ja z.B. mit Stundenplanproblemen verbunden, auch anteilige Verbuchung von Stellen usw.

    Ähh, sorry - das ist doch Unsinn - in Berlin liegt (da bislang nicht verbeamtet wird) das Nettogehaltsniveau für Berufseinsteiger unterhalb dem Beamteneinstiegsgehalt in allen anderen Bundesländern und es besteht keinerlei Möglichkeit der Gehaltsentwicklung innerhalb der Eingruppierung, eingestellt wird zum 1.8. (wie doch überall?) - nuja, und wenn man sich da die Schulen anguckt, die großen Bedarf haben....(ist schon so von der SuS-Zusammensetzung und zumeist auch von der Ausstattung der Schulen oftmals etwas völlig anderes als in den meisten Regionen in Ba-Wü)


    Der Lehrermangel in ostdeutschen Bundesländern ist sicherlich vorhanden (am Gym weniger), allerdings primär im ländlichen Bereich (nicht z.B. in Leipzig oder Dresden) - und nuja, dort kann es für Zugezogene durchaus ein hartes Brot sein, da ist vieles spezifisch (nicht zuletzt, weil viele Kollegien recht überaltert sind). Kann man nicht völlig generalisieren, aber...

    Klinger: Bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wird man immer zu 100% des erhaltenen Bruttoeinkommens auf Kosten des Landes in der Rentenversicherung nachversichert.


    Nun ist natürlich deine Bruttoeinkommen im Ref sehr überschaubar - Anerkennung der Refzeit als Dienstjahre selbstverständlich ungleich attraktiver (falls Du dann im Beamtenverhältnis arbeitest)


    @Laborrate: Die Entscheidung pro- und contra Verbeamtung im Referendariat kann man eigentlich völlig unabhängig sehen von einer späteren Verbeamtung (als wirklich einzigen Nachteil der Verbeamtung im Ref kann man den fehlenden ALG!-Anspruch sehen, der würde aber wegen des geringen Bruttoeinkommens eh sehr mager und nicht lebenshaltungs-kostendeckend ausfallen)

    Falls Du nach dem Ref . Angestellter bleiben solltest, gibt es noch einen weiteren Aspekt:


    Im Ref. als Angestellter zahlst du deinen Rentenversicherungsbeitrag selbst zur Hälfte...


    Im Ref. als Beamter auf Widerruf wirst Du nach dem Ref nachversichert in der Rentenversicherung, die Kosten übernimmt zu 100% das Land....(wenn Du Beamter werden solltest, wird die Zeit als Beamter auf Widerruf unkompliziert voll als Dienstjahre anerkannt)


    Außerdem würde ich nicht vernachlässigen, dass man auch im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine viel stärkere Rechtsstellung hat als im Ausbildungsverhältnis...

    In NRW ist eine sehr wichtige Kontextbedingung, dass das Unterrichtsfach Pädagogik fast flächendeckend unterrichtet wird in der gymnasialen Oberstufe (v.a. auch an denen von Gesamtschulen) und das durchaus stark von Schülerseite nachgefragt ist.


    Ausgebildete Pädagogiklehrer können sicherlich auch das deswegen sehr selten angebotene UF Psychologie unterrichten - es gibt große Überschneidungen bei den Unterrichtsinhalten, das gilt auch für evtl. Psychologieunterricht an Berufsschulen usw.


    Wenn Du in den Lehrwerken zum Pädagogikunterricht schaust, findet Du da reichhaltiges Material, dass sicherlich auch im Psychologieunterricht verwendet werden könnte (das erklärt vll. die von Die angesprochene Nichtexistenz eines 'richtigen' eigenständigen Psychologieschulbuchs


    Bildungsverlag Eins gibt aber übrigens auch Schulbücher für Psychologie heraus (die haben aber einen deutlich berufsbildenden Touch)

    @Fossi: Das verhindern die Tarifparteien. Die Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten ist im Lehrerbereich (und nur dort!) strikt gekoppelt an die Beamtenarbeitszeit (ein offenes Argumentieren in Deinem Sinne könnte sicherlich zumindest zu einer arbeitsrechtlichen Abmahnung führen)


    Aller Voraussicht nach, werden die Bestrebungen nach einer sogenannten verfassungsmäßigen Besoldung bei Beamten die Kluft zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten weiter (vll. sogar drastisch erhöhen).


    Seph: Natürlich kann man Beamten- und Tarifbeschäftigtengehälter sehr gut vergleichen, einfach das netto für dieselbe Person und Arbeit ausrechnen


    chemikus: Yepp, das ist ein großes Problem, dass der Lehrerbereich isoliert diskutiert wird zum sonstigem öD und es quasi keinen Schulterschluss zwischen den Beschäftigten gibt (das liegt primär am System der Interessenorganisation....zudem haben Lehrer schon einen anderen Tarifvertrag als sonstige in der Verwaltung angestellte Beschäftigte)

    Also, so wie ich das kenne, muss man jede Fahrt anmelden...(wäre ja auch blöde für das Busunternehmen bei Krankheit usw.....)


    Solche Rufbusse sind natürlich keine Grundlage für Pendelei...(wo es ja auf Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit geht - man hat ja zudem auch Anderes zu tun, als permanent seine Ab-und Anreise von dem Arbeitsort zu organisieren)


    Catania: es gibt einen Fahrplan mit festen Abfahrtszeiten - der wird aber nur durchgeführt nach vorheriger Anmeldung (das ist nicht komfortabel wie Taxi...). Die möglichen Abfahrzeiten des Fahrplans liegen selbstverständlich i.d.R. weit auseinander...

    chemikus: Personalrat ist doch für Vorbereitungsdienstbewerber gar nicht zuständig?


    Wie gesagt, in den Lehrerausbildungsgesetzen der Länder sind die Einstellungsvoraussetzungen für Reffis rechtsverbindlich geregelt - einige nehmen grundsätzlich keine Refis auf, die in demselben Lehramt schon ein Ref angefangen haben (außer engdefinierten/ausgelegten Härtefälle), andere machen das z.B. von der Dauer des bereits absolvierten Vorbereitungsdienstes abhängig (in das Prüfungsverfahren sollte man natürlich nicht eingetreten sein)


    Öffentlich zugängliche Rechtsgrundlagen lesen, dann ggfs. gleich bewerben (oder halt Einstellungsbehörde am besten telefonisch um Einschätzung bitten, vor allem, wenn da Einzelfallprüfungen erwähnt werden)


    Womit man immer rechnen muss, ist, dass die Personalakte des ehemaligen Bundeslandes angefordert wird (wäre z.B. äußerst schlecht, wenn man einer Entlassung zuvorgekommen wäre, weil man ein Kinder geschlagen hätte - persönliche Gründe oder auch Ausbildungsdefizite oder so sicherlich besser).

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