Beiträge von wossen

    Du hats immer ein Recht auf Kündigung....


    Hm, befristeten 4-Jahresvertrag nach einem deutlich vor Ablauf kündigen? (von dem Vorhaben weiß ja vermutlich noch keiner). Muss man natürlich berücksichtigen, dass niemand gezwungen ist, einen wieder einzustellen....(solche vorzeitigen Kündigungen können durchaus Misstrauen erregen, auch wenn sie bei dir begründet sind - mancher SL wird sich aber, fragen, warum Du dann überhaupt einen 4-Jahresvertrag eingegangen bist

    Tja, jetzt werden hier wieder bald, wie üblich, die Ausnahmefälle rausgekramt.....(zu einem Gutteil ist das nur dadurch zu erklären, dass die Betroffenen ihre Privilegien nicht so herausstellen möchten)


    Wenn Ihr 'Normalfälle' (also Lebenszeit-Verbeamtung angestrebt) ist PKV klar die 1. Wahl, trotz pauschaler Beihilfe. Das machen ohne Grund nicht auch fast alle....


    Einfach günstiger (dank Beihilfe) und Leistungsspektrum ungleich größer (jetzt nicht die äußerst wenigen Sachen rauspicken, wo man bei der PKV extra begründen muss, was man in der GKV automatisch bekommt - sondern so ganz allgemeine Sachen wie Kostenersatz für Brillen).


    Zukunftssicher isses auch, in diesem Staat müsste schon einiges passieren, bis Staat und Politik die Beamten (im Vergleich gegenüber 'Normalbeschäftigten) vollends im Regen stehen lässt.


    Braucht man eigentlich gar nicht richtig überlegen.....(zumal Entscheidung vor dem Ref. gegen pauschale keine Lebensentscheidung wäre - ist doch in Brandenburg auch so?)

    Das praktische (!) Problem ist einfach, dass der Threadersteller einen ganz großen digitalen Materialpool für eine größere Schule (Gymnasium) möchte (offensichtlich mit Nutzungsmöglichkeit für jedes Mitglied des Kollegiums)


    Sowas ist halt bei der Komplexität der Thematik praktisch kaum möglich - je mehr Mitwisser/Nutzer/Einsteller es gibt, desto größer ist ja auch die Gefahr eines Querschiessers.

    Herr Rau schreibt:

    Zitat

    . Es gibt einen Materialtauschordner, auf den alle Zugriff haben, digital.


    Tja, sowas ist urheberrechtlich aber kaum korrekt machbar. Wenn man sowas auf breiter Basis macht (also z.B. Kollegiumsebene) ist die Gefahr einfach zu groß, dass es einen 'Stinkstiefel' gibt...

    Im Mittelpunkt der Schule stehen halt immer die Schüler....(ich weiß, ungewohnte Perspektive)


    Wenn (wie bei der Threaderstellerin) eine neue Kollegin eingestellt wurde (anscheinend mit keiner Lehramtsbefähigung), dann wird sie natürlich in ihrem Spezialgebiet eingesetzt, wo fachliche Qualifikation und evtl. Erfahrungen vorhanden sind. Der Threaderstellerin wird halt zugetraut, besser für fachfremden Unterricht geeignet zu sein als die fachfremde Kollegin

    Ungarn lehnte mögliche Sanktionen gegen Kyril I übrigens schon aus rein formalen Gründen ab - beim EU-Gipfel wurde das nicht besprochen/verhandelt, sondern ist dann eigenmächtig bei der Redaktion der Beschlüsse von der EU-Verwaltung hinzugefügt worden.


    Zitat

    Beim EU-Gipfel Anfang der Woche sind die geplanten Sanktionen gegen Kyrill I. nach Angaben von Diplomaten nicht thematisiert worden.

    https://www.zeit.de/politik/au…nspaket-eu-kyrill-ukraine


    Die ukrainisch-ungarischen Beziehungen sind übrigens schon seit langem angespannt aufgrund der Behandlung/Diskriminierung der ungarischen Minderheit in der Ukraine. Vor dem russischen Angriff wurde darüber sogar in deutschen Zeitungen mit wenig schmeichelhaften Unterton für die Ukraine berichtet, z.B.


    https://www.sueddeutsche.de/po…aine-minderheit-1.5228517


    Orban kann sich deshalb schon aus innenpolitischen Gründen nicht übermäßig für die Ukraine engagieren (geschweige denn gar, große ökonomische Risiken einzugehen...).

    Seph: Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)


    Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

    Hm, sehe ich es hier als Einziger als problematisch an, wenn eine Lehrkraft durch so ein Projekt finanziell profitiert? Es ist ja von 'finanziellem Gewinn' die Rede - also nicht von Unterrichtsmaterialien und so....


    Börsenspiele kann man übrigens auch skeptisch sehen...(zumindest ist es schwierig, wenn auch nur der Eindruck entstehen könnte, dass die Lehrkraft von der Wahl dieses Unterrichtsgegenstands finanziell profitiert) Auch interessant, dass die Veranstaltungsunternehmen mittlerweile mit finanziellen Anreizen für die durchführenden Lehrer arbeiten (Prämien für Klassen war schon immer gängige Praxis - aber für Lehrer?)


    Ps. Beitrag Ist natürlich nicht als 'Angriff' auf den Threadersteller zu verstehen, sondern als Fortführung der sachlichen Diskussion

    chilli schreibt:

    Zitat

    Der Unterschied ist aber der Anspruch auf volle Stundenzahl (oder die Stundenzahl, die du willst), keine Befristung, usw.

    aber:

    Zitat

    Der Arbeitgeber hat den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine Garantie auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz gibt es jedoch nicht, wenn es sich um eine unbefristete Teilzeit gehandelt hat.

    http://www.rund-ums-geld-im-oe…/teilzeit_allgemeines_rug


    Auch bei einer Vollzeitstelle kann der tarifbeschäftigte Planstelleninhaber bei Vorliegen von Gründen (etwa: kein Bedarf) per Änderungskündigung auf Teilzeit gesetzt werden. Durchaus keine theoretische Möglichkeit - in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern breitflächig praktiziert...(Tarifparteien hatten sich zudem global auch darauf geeinigt - schon war es verbindlich für die TBs)

    Klar, fristlose Kündigung wird dann häufig in fristgerechte Kündigung i.d.R. durch Arbeitsrichter umgewandelt....(Vergleich - aber man ist dann halt draußen. ist bei Beamten grundlegend anders)


    Hatte hier in der Gegend einige Fälle in der öffentlichen Verwaltung bei TBs (keine Lehrer)..... immer so ausgegangen (bei wirklich nicht so gravierenden Geschenkfällen, auch fristlose Kündigung bestätigt)

    Jo, hatten wir häufiger so ein ähnliches Thema....


    Mit Verbeamtung hat das wenig zu tun, als Tarifbeschäftigter im Schuldienst hat man übrigens insofern einen strengeren Verhaltenskodex, als das schmerzliche Konsequenzen (Kündigung aus Gründen nicht adäquater Lebensführung) viel einfacher durchzusetzen sind.


    Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse werden prinzipiell/grundsätzlich sowohl von Beamten als auch Tarifbeschäftigten verlangt....Isolierter Casinobesuch geht natürlich, auch häufiger (das waren bis vor kurzem übrigens in vielen Bundesländern Landeseinrichtungen).


    Naja, die Soldatin ist ein Extremfall, auch ihr Auftreten bei Tinder wurde so eingeordnet- da gings nicht um die Tatsache, sondern die Form....(1000 Soldaten hat die unter sich - in die Bundeswehr trat sie doch übrigens als Mann ein und erlangte dadurch Prominenz ?). Wäre sie TB, könnte man davon ausgehen, dass sie fristlos gekündigt werden würde...

    @Platttypus: Ein Landrat wird in NRW mit B6 oder B7 besoldet (Chauffeur hat er auch i.d.R.) - mag die Story nicht ganz glauben

    chili: Bei Teilzeitbeschäftigung wäre eine unterschiedliche Auslegung des zeitlichen Umfangs von Nebentätigkeiten gegenüber TBs logisch, da ein Beamter immer das Anrecht hat auf Vollzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst (ein TB nicht). So erwächst der Unterschied eigentlich aus einem Privileg....


    TBs sind da sogar im ÖD so schwach geschützt, dass selbst bestehende Vollzeitverträge, etwa durch Tarifverträge z.B. auf 80% gesetzt werden können - nach der Wiedervereinigung wurde das ja in einigen neuen Bundesländern im Lehrerbereich durchexerziert, daneben natürlich noch Änderungskündigungen hinsichtlich der AZ prinzipiell möglich (falls es mal z.B. eine Lehrerschwemme geben sollte...)


    @Reisnger: Und durch die angebliche Nebentätigkeit als 'Saunaaufgussmeister' sind dann die großen Sprünge möglich? A12 sind in jeder Konstellation deutlich über 3000€netto Einkommen, mit Zuschlägen und etwas Erfahrung auch 4 drin - hm, wie schaut es bei einem Bademeister aus? TvöD 5 i.d.R.)

    Scheint mir doch ganz einfach zu sein:


    Da die Schulleitung das alles sowieso mitbekommt (wegen Geld zur Verwendung für die Klasse), einfach jene fragen, wie es mit der persönlichen Summe aussieht.


    Das wäre auch ziemlich blöde, wenn die Schulleitung von der persönlichen Zuwendung erfährt (z.B. durch Anschauen der Homepage des Ausrichters) und Du ihr das nicht mitgeteilt hast (und so ganz eindeutig scheint mir die Sache nicht zu sein - kommt natürlich schon auch auf Ausrichter an, den Du natürlich nicht nennen möchtest). Prinzipiell ist ja die Schulleitung an solchen Erfolgen (und finanzierten Events mit SuS) wahrscheinlich interessiert, so dass Du vll. eine wohlwollende Prüfung zu erwarten hast....(okay, kenne den/die natürlich nicht)


    Verbeamteter oder tarifbeschäftigter Lehrer sollte übrigens keine Rolle spielen, da gelten dieselben Vorschriften in dem Bereich.

    Seph: Zu Deinem Beispiel mit dem zeitlichem Umfang


    Tja, mal willkürlich gegoogeltes Praxisbeispiel, die Humboldt-Universität lässt bei TBs höchstens eine Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden zu...(40 Wochenarbeitsstunden + 20%). Also analog zu Beamten..(https://www.personalabteilung.…n-von-tarifbeschaeftigten)


    Die ganzen Regelungen Im TB-Bereich sind so schwammig gehalten (Versagensgründe sehr ausdehnbar/interpretierbar), dass man getrost annehmen darf, dass praktisch weiterhin Beamtenregelungen (bzw. entsprechende Rechtsprechung) übertragen werden....


    Das Risiko bei einem Verstoß (also z.B. Nicht-Anzeigen/nicht genehmigen lassen//falsche Angaben bei einer Nebentätigkeit) ist natürlich wegen des viel schwächeren Kündigungsschutz für einen TB größer.

    seph schreibt:

    Zitat

    Die Aufnahme einer solchen ist für Beschäftigte - anders als bei Beamten - nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig (vgl. §3 TVöD und auch §3TV-L).


    Nach der Anzeige erfolgt dann die Prüfung...von daher ist es gehupft wie gesprungen, Bescheid kriegt man halt als TB nur bei Unvereinbarkeit - bei Beamten auf jeden Fall (wobei die Genehmigung vorher den Vorteil hat, dass man vor Aufnahme der Tätigkeit genau Bescheid hat).

    Im Fach Geschichte war es bis zu den 50/60er Jahren übrigens durchaus nicht unüblich, dass spätere Geschichtsprofessoren ihre Qualifikationszeit langfristig als Gymnasiallehrer verbrachten - durchaus auch als Schulleiter (und in der Zeit ihre Habilitation schrieben, z.B. Hillgruber). Gab halt auch viel weniger Mittelbaustellen - und glaub auch, dass Schule nicht ganz so stressig/zeitaufwendig war...Schreib jetzt von Fachwissenschaftlern (ohne Forschungstätigkeit im pädagogischen/didaktischen Bereich). Heute als Schulleiter nebenbei Habilitation schreiben - nuja...


    Na gut, was jetzt beschrieben wurde, wird sich auf pädagogische/didaktische Professuren beschränken, da ist eine gewisse Zeit an der Schule natürlich förderlich (und ganz, ganz wichtig: der erworbene Beamtenstatus, der dann ein Einlassen auf befristete Stellen an Unis natürlich wesentlich erleichtert - ist ja dann Voraussetzung für Professur). Mittlerweile legt man ja auch schon wieder viel mehr Wert auf Praxiserfahrungen bei Berufungen dort...


    Würde jetzt Gehaltsaspekt auch nicht über Allem stellen (da mag sein, dass sich W3-Professur gegenüber A16 nicht rechnet, wenn man kein Star ist und/oder lukratives Forschungsfeld hat), Tätigkeit ist halt völlig anders....

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