Beiträge von wossen

    Das gilt für viele andere Bundesländer mittlerweile auch - in NRW ist es allerdings langjährig schon so und es liegt ja auch in Westdeutschland relativ zentral/mittig.

    Klar, Nichtzuteilung eines Wunsch-ZfSL spielt auch eine Rolle, dazu kommt, dass man bis zum Vereidigungsprozess noch problemlos absagen kann.

    Ja, z.B., weil sie sich in mehreren Bundesländern beworben haben (da NRW faktisch jeden mit 1. Stex seit vielen Jahren nimmt, bewerben sich dort viele als einen 'Notnagel' in der Hinterhand)

    Theoretisch gibt es übrigens auch für das Tarifbeschäftigtenverhältnis eine Gesundheitsprüfung, die sogar härter sein kann als diejenige im Beamtenverhältnis (weil der Betroffene weniger Rechte hat). Wie gesagt, theoretisch.....(in Berlin war die sehr weitreichende Form ein Zankapfel zwischen Senatsverwaltung und Beschäftigtenvertretungen, sie wird dort aber nicht konsequent umgesetzt)

    Von daher ist der Threadtitel nicht ganz verfehlt, aber im Wesentlichen geht es nicht darum, ob Du zum Lehrerberuf zugelassen wirst, sondern ob Du dann in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst.

    Und wenn die Sachen soweit zurückliegen.......zudem kannst du als Tarifbeschäftigter ohne Angabe eines Grundes in der halbjährigen Probezeit umstandslos gekündigt werden (das ist viel, viel einfacher als bei einem Beamter auf Probe) und auch danach....(im Vergleich zu einem Lebenszeitbeamten). Der Arbeitgeber geht also nur ein (im Vergleich zum Beamten) relativ geringeres Risiko ein.

    Eine Gesundheitsprüfung vor dem Referendariat nehmen übrigens die meisten Bundesländer nicht vor....(bzw. behandeln das sehr großzügig).

    Erstmal ist sachlich noch zu erklären, ob es sich im Fall vom Threadersteller um dasselbe Lehramt handelt.

    Bekanntlich hindert das endgültige Durchfallen in einem Lehramt, niemanden daran, die Lehrbefähigung in einem anderen Lehramt zu erwerben (dazu gibt es auch hier Threads).

    Wenn beispielweise jemand im Grundschulamt endgültig das 2. Stex nicht bestanden hat, könnte er aber das Lehramt für Sek. I/II erwerben (setzt i.d.R. Nachstudium voraus), dann den Vorbereitungsdienst in diesem Lehramt absolvieren - und mit dem 2. Stex für Sek. I/II natürlich auch an einer Grundschule prinzipiell arbeiten (und würde dann behandelt werden, wie alle anderen Sek I/2-Lehrer an Grundschulen mit 2. Stex - vermutlich aber ohne die Möglichkeit, zusätzlich noch eine Lehrbefähigung für die GS zu erwerben).

    Eine Lehrbefähigung für dasselbe Lehramt im Ausland zu erwerben, nach Durchfallen im 2. Stex für dasselbe Lehramt in Deutschland - das könnte schon im Anerkennungsprozess scheitern (der ist dem Einstellungsprozess ja vorgelagert)

    undichbinweg: Deine persönliche Beispielrechnung ist wegen fehlender Angaben (Bundesland?/ledig?/Kinder?/Steuerklasse?) nicht reproduzierbar/überprüfbar....

    In Thüringen ergäbe sich bei A13/E13 natürlich ein analoges Bild zu meinem A14/E14 Beispiel (einfach ein wenig mit dem verlinkten Rechner 'spielen')

    Die Antwort kannst du dir partiell ja selbst geben - selbst als Betroffenen ist dir der Sachverhalt in seinem Ausmaße unbekannt (und es gibt keine gesellschaftlich relevante Kraft, die ein Interesse hat, diesen darzustellen und zu publizieren - liegt halt z.B. nicht im Interesse eines 'Beamtenbundes')

    Beispiel für Thüringen (Erfahrungsstufen 6 und 12 sind jeweilige Endstufen - da die Spreizung bei den Tarifgehältern nach Erfahrung größer ist, ist bei geringerer Beschäftigungszeit der Unterschied relational noch stärker ausgeprägt):

    TVL 14, Stufe 6, 3 Kinder verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 4240€ netto

    A14, Stufe 12, 3 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 6551€ netto

    Hier nachvollziehbar: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/

    500€ netto Unterschied (und da noch vor Abzug der PKV) ist aber eine extrem günstige Konstellation (vermutlich ledig, keine Kinder und hohe Erfahrungsstufe im TVl).

    Da geht es im Regelfall um ganz andere Summen...(und das zunehmend, zumindest beim Vorhandensein von Kindern - Stichwort amtsangemessene Besoldung, in Thüringen ist das schon ansatzweise umgesetzt, da gehts bei einigen Kindern um 1500-2000 netto im höheren Dienst - in NRW ist als erster Schritt der Ortszuschlag für Beamte wieder partiell eingeführt worden - der Bezahlungsgap wird sich in naher Zukunft in allen Bundesländern wesentlich stärker ausprägen)

    Auch Verweise auf Beamte betreffende Regelungen ändern nicht, dass es sich um Tarif- bzw. Arbeitsrecht handelt.

    Von einem Dienstrecht für Tarifbeschäftigte zu sprechen ist von daher grundfalsch, irreführend und ebnet die fundamentalen Unterschiede ein.

    Die Absurdität, dass man durch eine bloße Höhergruppierung für die weiterhin identische Tätigkeit an 'Erfahrungszeit' verliert, findet man nur vereinzelte kritische Anmerkungen von GEW-Landesverbänden (die Beamtenverbände mit Vertretungsanspruch für Tarifbeschäftigte sind in reinster Feierlaune für die TBs)

    Es gibt kein Dienstrecht für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, da diese kein Dienstverhältnis haben....

    Schon peinlich für ein Forum mit Fachanspruch, eine grundsätzlich falsche Bezeichnung für eine Kategorie gewählt zu haben.

    Richtig wäre natürlich Arbeits- und Tarifrecht für tarifbeschäftigte Lehrer

    Nicht zu vergessen - Stufenlaufzeit innerhalb der neuen Stufe fängt bei Tarifangestellten neu an.

    Jahressonderzahlung sinkt von 74% (TVL 11) auf 46% (TVL 13)

    Zu feiern gibt es vorrangig etwas für Beamte - die netto-Entlohnungsdifferenz von identisch fachlich qualifizierten Tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften wird durch 'A13/TVL13 für alle' weiter ausgebaut.

    Nicht zu vergessen sind auch praktisch durchaus relevante Fälle, wo die Überleitung auf TVL 13 für Tarifbeschäftigte eine Lebenszeitgehaltskürzung bedeuten (insbesondere bei höherem Lebensalter und relativ späten Einstieg in den Schuldienst) - sowas ist bei Beamten selbstverständlich ausgeschlossen (nur für jene ist es wirklich 'schöne Post')

    Naja, das scheint mir ähnlich zu sein wie bei Knastschulen - das ist halt ein sehr spezieller Arbeitsplatz, wo zwar theoretisch jeder mit irgendeinem 2. Stex. eingestellt werden kann, aber ohne spezifische Zusatzqualifikationen....(die halt Sopäs von Haus aus am Ehesten mitbringen)

    Man sollte das auf jeden Fall aber sehr gut begründen können als bislang 'normale' Gymnasiallehrerin.

    Eine Schule für Kranke z.B. im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist schon sehr speziell - ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Usus ist, einen 'normalen' Gymnasiallehrer einzustellen.

    Bist Du denn ausgebildete Gymnasiallehrerin?

    Also ohne sonderpädagogisches Staatsexamen läuft da wenig (entweder zusätzlich oder ausschließlich), soweit ich es kenne....Zumindest Bereitschaft, dieses zu erwerben, sollte vorhanden sein.

    Zudem kann es ja nicht sein, dass nicht verbeamtete Lehrkräfte in NDS, die an nicht-staatlichen Schulen (ohne Verbeamtungsmöglichkeiten) beschäftigt sind, den Bonus allesamt zurückzahlen müssten (in der Sonderpädagogik sind einige Bereiche, wie esE in NDS überwiegend nicht-staatlich organisiert)

    Aber...

    Bin mir nicht sicher, ob das wirklich geht....(und vor allem auch erfolgversprechend ist). Ist ja eigentlich kein Arbeitszeugnis, sondern eher eine verwaltungsinterne Einschätzung/vermerk (in der Privatwirtschaft wäre sowas natürlich ein Ding der Unmöglichkeit, aber das Los von TBs im ÖD ist ja in vielen anderen Aspekte auch 'Sonderrecht')

    Da von der neueinstellenden Behörde in einem neuen Bundesland aber die Personalakte bei Neueinstellungen aber eh routinemäßig angefordert wird......(der (aus der dann ja auch der Prozess zu entnehmen ist...)...Übrigens auch eine Spezifik des öD...(Privatfirmen können ja nicht Personalunterlagen anderer Privatfirmen anfordern)

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