Theoretisch gibt es übrigens auch für das Tarifbeschäftigtenverhältnis eine Gesundheitsprüfung, die sogar härter sein kann als diejenige im Beamtenverhältnis (weil der Betroffene weniger Rechte hat). Wie gesagt, theoretisch.....(in Berlin war die sehr weitreichende Form ein Zankapfel zwischen Senatsverwaltung und Beschäftigtenvertretungen, sie wird dort aber nicht konsequent umgesetzt)
Von daher ist der Threadtitel nicht ganz verfehlt, aber im Wesentlichen geht es nicht darum, ob Du zum Lehrerberuf zugelassen wirst, sondern ob Du dann in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst.
Und wenn die Sachen soweit zurückliegen.......zudem kannst du als Tarifbeschäftigter ohne Angabe eines Grundes in der halbjährigen Probezeit umstandslos gekündigt werden (das ist viel, viel einfacher als bei einem Beamter auf Probe) und auch danach....(im Vergleich zu einem Lebenszeitbeamten). Der Arbeitgeber geht also nur ein (im Vergleich zum Beamten) relativ geringeres Risiko ein.
Eine Gesundheitsprüfung vor dem Referendariat nehmen übrigens die meisten Bundesländer nicht vor....(bzw. behandeln das sehr großzügig).