Beiträge von wossen

    Nicht zu vergessen - Stufenlaufzeit innerhalb der neuen Stufe fängt bei Tarifangestellten neu an.


    Jahressonderzahlung sinkt von 74% (TVL 11) auf 46% (TVL 13)


    Zu feiern gibt es vorrangig etwas für Beamte - die netto-Entlohnungsdifferenz von identisch fachlich qualifizierten Tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften wird durch 'A13/TVL13 für alle' weiter ausgebaut.


    Nicht zu vergessen sind auch praktisch durchaus relevante Fälle, wo die Überleitung auf TVL 13 für Tarifbeschäftigte eine Lebenszeitgehaltskürzung bedeuten (insbesondere bei höherem Lebensalter und relativ späten Einstieg in den Schuldienst) - sowas ist bei Beamten selbstverständlich ausgeschlossen (nur für jene ist es wirklich 'schöne Post')

    Naja, das scheint mir ähnlich zu sein wie bei Knastschulen - das ist halt ein sehr spezieller Arbeitsplatz, wo zwar theoretisch jeder mit irgendeinem 2. Stex. eingestellt werden kann, aber ohne spezifische Zusatzqualifikationen....(die halt Sopäs von Haus aus am Ehesten mitbringen)

    Man sollte das auf jeden Fall aber sehr gut begründen können als bislang 'normale' Gymnasiallehrerin.


    Eine Schule für Kranke z.B. im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist schon sehr speziell - ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Usus ist, einen 'normalen' Gymnasiallehrer einzustellen.

    Bist Du denn ausgebildete Gymnasiallehrerin?


    Also ohne sonderpädagogisches Staatsexamen läuft da wenig (entweder zusätzlich oder ausschließlich), soweit ich es kenne....Zumindest Bereitschaft, dieses zu erwerben, sollte vorhanden sein.

    Zudem kann es ja nicht sein, dass nicht verbeamtete Lehrkräfte in NDS, die an nicht-staatlichen Schulen (ohne Verbeamtungsmöglichkeiten) beschäftigt sind, den Bonus allesamt zurückzahlen müssten (in der Sonderpädagogik sind einige Bereiche, wie esE in NDS überwiegend nicht-staatlich organisiert)


    Aber...

    Bin mir nicht sicher, ob das wirklich geht....(und vor allem auch erfolgversprechend ist). Ist ja eigentlich kein Arbeitszeugnis, sondern eher eine verwaltungsinterne Einschätzung/vermerk (in der Privatwirtschaft wäre sowas natürlich ein Ding der Unmöglichkeit, aber das Los von TBs im ÖD ist ja in vielen anderen Aspekte auch 'Sonderrecht')


    Da von der neueinstellenden Behörde in einem neuen Bundesland aber die Personalakte bei Neueinstellungen aber eh routinemäßig angefordert wird......(der (aus der dann ja auch der Prozess zu entnehmen ist...)...Übrigens auch eine Spezifik des öD...(Privatfirmen können ja nicht Personalunterlagen anderer Privatfirmen anfordern)

    Nach dem Wortlaut des Artikels müssen übrigens 2. Staatsexamensabsolventen, die danach auf einer Planstelle im Tarifbeschäftigtenverhältnis dauerhaft beschäftigt werden, die Bonuszahlung auf jeden Fall zurückzahlen müssen (Verzicht auf Rückzahlung an Beamtenstatus gebunden).


    Hm, ungenaue Presseberichterstattung? Kann ja eigentlich nicht sein, möglich wäre es aber sicherlich...

    Sissymaus

    Die Rückstufung gibt es nur für Tarifbeschäftigte, nicht für den Beamtenreich. Sie ist ausschließlich den Tiefen des TVl geschuldet und macht nicht wirklich Sinn, außer vielleicht dem Finanzminister Geld zu sparen.

    Besonders absurd ist ja, dass man an Erfahrung (sstufe) verliert, aber genau dieselbe Arbeit weitermacht....Wo verliert der tarifbeschäftigte Lehrer denn an Erfahrung, wenn sich an seinem Arbeitsinhalt überhaupt nichts ändert? (nur sie halt statt in TVL 11 auf TVL 13 verrichtet wird).


    Aber rechtlich geht das, weil es so halt im TVL steht .....(und nuja, irgendwelche Fairness haben TBs vom Arbeitgeber halt nicht zu erwarten - und in den Tarifverhandlungen ist sowas halt kein Schwerpunkt, weil Beamte von einer Änderung nix hätten, ist ja nicht auf Beamtensystem übertragbar, da dort schon längst umgesetzt)


    Susannea: Tja, diese Berlingeschichten verwirren bei solchen Themen halt häufig - einfach, weil es in 15 Ländern anders als in Berlin ist - und zwar in allen 15 Bundesländern gleich anders

    Arbeitsrechtlich ist die Entlassung von Tarifbeschäftigten auf Planstellen in der Probezeit halt völlig einfach, gegenüber dem Schulamt muss das nur (formelhaft) begründet werden. Da wird kein großes Überprüfungsverfahren eingeleitet, wie wenn jemand nicht lebenszeitverbeamtet werden soll.


    Besonders 'unangenehm' ist, wenn der Schulleiter als Begründung 'mangelnde Eignung' wählt (und Schulamt, das denjenigen im Regelfall gar nicht kennen wird, übernimmt) - dann hat man unter normalen Umständen keine Chance mehr im öffentlichen Schuldienst als Tarifbeschäftigter in allen Bundesländer (wie bei der Entlassung eines Beamten auf Probe - die aber erst nach umfangreichsten Aufwand und das Einräumen mehrerer Chancen im Normalfall ausgesprochen wird - und vor allem nach 3 Jahren)


    Ist schon bemerkenswert, die im 2. Stex. nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren erworbene Lehrbefähigung kann dem Tarifbeschäftigten faktisch in der Probezeit sehr schnell und unkompliziert entzogen werden...


    Üblich wird natürlich sein, dass dem TB ein 'Hinweis' gegeben wird zur Eigenkündigung - angesichts der rechtlichen Lage, sollte man sich auch genau überlegen, ob man den befolgt (währenddessen verbeamtete Lehrkräfte aufgrund ihres Status solche Hinweise natürlich über einenlangen Zeitraum 'ignorieren' können)


    Rala schreibt:

    Zitat

    Wobei ich schon immer dachte, dass sowohl bei Beamten als auch Angestellten etwas Heftiges vorfallen muss, damit die Probezeit nicht bestanden wird oder?


    Bei Beamten: ja - bei TBs nicht unbedingt (jedenfalls nach der rechtliche Lage, der Personalrat ist bei der Entlassung von TBs in der Probezeit auch nicht mitwirkungsbefugt). Rechtlich/Praktisch völlig ausreichend wäre z.B. auch, dass ein erkrankter Kollege mit identischen Fächern überraschend doch wieder zur Schule zurückkehrt...und man die Planstelle deshalb lieber anders verwenden möchte (es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden - von daher hat der TB auch praktisch keine Möglichkeit gegen eine Kündigung in der Probezeit rechtlich vorzugehen)

    Ist Rala denn überhaupt verbeamtet?


    Bei unbefristeten Tarifbeschäftigten beträgt die Probezeit ja nur 6 Monate - Unterrichtsbesuche, die über eine Weiterbeschäftigung (oder Kündigung am Ende/während der Probezeit, die arbeitsrechtlich ja ganz einfach ist) mitentscheiden, finden dann natürlich in dem Zeitraum statt (das Verfahren ist natürlich nicht so stark reguliert wie im Beamtenbereich; Schulleitung hat weitgehende Gestaltungsfreiheit, das ist natürlich auch nachteilig für die viel weniger geschützte Lehrkraft)


    Hat der Schulleiter de Eindruck, dass es bei unbefristeten TBs evtl. eng werden könnte mit der Weiterbeschäftigung nach der sechsmonatigen Probezeit, ist er angehalten, dies schon frühzeitig dem Schulamt zu melden (so kenn ich das zumindest). Also in dem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach TVL ist (zumindest formal) sofort wieder Druck nach dem Ref. da...

    Der Fall ist schon wirklich ziemlich krass....(und Beamtenstatus für den vll. sogar eher ein Schutzschild, okay bei Soldaten kenn ich mich nicht aus).


    Interessanter finde ist diesen Fall aus dem Schulwesen:


    https://www.radiobielefeld.de/…es-lehrers-im-umlauf.html


    Leider kann ich weiteren Verlauf spontan nicht finden (etwaiger Link hoch willkommen), ich kann mich aber erinnern, dass der Beamte dann (zu seinem Schutz!!) längerfristig im Innendienst eingesetzt wurde (endgültige Lösung kenn ich nicht) - zentrale Rolle spielte die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (die ist in der Tat ja viel, viel weitergehender als bei sonstigen Arbeitsverhältnissen) .


    Wär ja auch vll. auch was für verbeamtete Unterrichtsaussteigerwillige - pornographische Bilder/Videos von sich verbreiten (es sollte aber nicht nachweisbar sein, dass man die selbst verbreitet hat!!), schon könnte man zumindest an Problemschulen nicht mehr unterrichten^^ :D


    Kann man getrost von ausgehen, dass sowas als Nicht-Beamter absolut nicht klappen würde...(halt keine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht)

    Gibt gute und etablierte evangelische Schulen in Thüringen (z.B. evangelische Schulstiftung Mitteldeutschland), Aufgeschlossenheit in Glaubenssache natürlich vorteilhaft (m.W. ist da aber keine Verbeamtungsmöglichkeit, das ist anders als mit den Kirchenbeamten an Schulen im Westen).


    Ob die natürlich mehr zahlen? (die haben jetzt natürlich einen Wettbewerbsnachteil gegenüber staatlichen Schulen bei Leuten mit 2. Stex, da Thüringen seit einigen Jahren Neueinstellungen ja wieder verbeamtet)


    https://perspektiven.schulstif…werben-kontakt/jobboerse/

    Nein, in TVL-Verträgen wird nur die Entgeltgruppe festgelegt (nicht die Erfahrungsstufe, die wird von dem Arbeitgeber nach Vertragsabschluss festgelegt) - willkommen im ÖD als Tarifbeschäftigter!


    Es könnte natürlich sein, dass Dir irgendwelche Versprechungen gemacht werden, die sind aber rechtsunverbindlich....(und in Deinem Falle ist das mit den Erfahrungszeiten ja auf jeden Fall auch nicht zwingend).


    Nuja, Gymnasien sind halt auch in Thüringen recht gut personell ausgestattet (Promotion könnte da aber durchaus hilfreich sein, auch wenn das offiziell keine Rolle spielt) - Bedarf ist halt an der Regelschule und allgemein gilt: je ländlicher, umso besser (vll. mit Ausnahme des städtischen Gera)


    Ps. Schon mal Gedanken gemacht, ob es eine staatliche Schule sein muss?

    Es ist eine Eigenart des 'Jahrhunderttarifvertrags' TVL, dass Du dies vor Einstellung nicht verbindlich wirst klären können.


    An Regelschulen wären Deine Chancen, eine Stelle ohne 2. Stex zu bekommen, sicherlich übrigens ungleich höher (da musste drauf vorbereitet sein, dass Dir das Schulamt dies vorschlägt)

    Hm, Gymnasium in Thüringen muss aber erstmal Bedarf sein....


    Prinzipieller/allgemeiner Erfahrungswert ist es im Tarifbeschäftigten-Bereich, dass Thüringen im Personalbereich bei Ermessensentscheidungen äußerst unwillig ist (planen würde ich demzufolge mit Stufe 1).


    Tätigkeit und Ausbildung mit Fachbezug ist ja nun auch eher eine Selbstverständlichkeit... (reguläre Lehramtsabsolventen haben ja nun auch zumindest ein Fachstudium absolviert und zudem ein 24 oder 18 monatiges Referendariat absolviert - und werden im TB-Verhältnis in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert, auch unabhängig von Promotion bzw. weiterer fachlichen Tätigkeiten)

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass einem ein Gymnasium oder eine Gesamtschule so ohne weiteres (zumindest) eine Planstelle gibt, wenn man sich auf so eine Vierjahresstelle (mit anschließender Versetzung von der Grundschule weg auf Planstelle) eingelassen hat... - zudem bestände da die Gefahr, dass das Schulamt sowas verhindern würde...


    Realistischer wäre sicherlich eine Versetzung unter Fortführung des bestehenden Arbeitsvertrags zu erreichen (Heirat und damit verbundener Umzug wäre ja zumindest schon einmal ein Grund)


    Offensichtlich bist Du (bzw. Fächerkombi) auf dem Lehrerarbeitsmarkt auch nicht sooo gefragt, sonst hättest Du dich ja auch kaum auf die Grundschulsache eingelassen

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