Arbeitsrechtlich ist die Entlassung von Tarifbeschäftigten auf Planstellen in der Probezeit halt völlig einfach, gegenüber dem Schulamt muss das nur (formelhaft) begründet werden. Da wird kein großes Überprüfungsverfahren eingeleitet, wie wenn jemand nicht lebenszeitverbeamtet werden soll.
Besonders 'unangenehm' ist, wenn der Schulleiter als Begründung 'mangelnde Eignung' wählt (und Schulamt, das denjenigen im Regelfall gar nicht kennen wird, übernimmt) - dann hat man unter normalen Umständen keine Chance mehr im öffentlichen Schuldienst als Tarifbeschäftigter in allen Bundesländer (wie bei der Entlassung eines Beamten auf Probe - die aber erst nach umfangreichsten Aufwand und das Einräumen mehrerer Chancen im Normalfall ausgesprochen wird - und vor allem nach 3 Jahren)
Ist schon bemerkenswert, die im 2. Stex. nach einem umfangreichen Prüfungsverfahren erworbene Lehrbefähigung kann dem Tarifbeschäftigten faktisch in der Probezeit sehr schnell und unkompliziert entzogen werden...
Üblich wird natürlich sein, dass dem TB ein 'Hinweis' gegeben wird zur Eigenkündigung - angesichts der rechtlichen Lage, sollte man sich auch genau überlegen, ob man den befolgt (währenddessen verbeamtete Lehrkräfte aufgrund ihres Status solche Hinweise natürlich über einenlangen Zeitraum 'ignorieren' können)
Rala schreibt:
Zitat
Wobei ich schon immer dachte, dass sowohl bei Beamten als auch Angestellten etwas Heftiges vorfallen muss, damit die Probezeit nicht bestanden wird oder?
Bei Beamten: ja - bei TBs nicht unbedingt (jedenfalls nach der rechtliche Lage, der Personalrat ist bei der Entlassung von TBs in der Probezeit auch nicht mitwirkungsbefugt). Rechtlich/Praktisch völlig ausreichend wäre z.B. auch, dass ein erkrankter Kollege mit identischen Fächern überraschend doch wieder zur Schule zurückkehrt...und man die Planstelle deshalb lieber anders verwenden möchte (es muss kein Kündigungsgrund angegeben werden - von daher hat der TB auch praktisch keine Möglichkeit gegen eine Kündigung in der Probezeit rechtlich vorzugehen)