Fällt man unter einem Tarifvertrag, ist die Antwort ziemlich eindeutig, dies ist vor allem dem Prinzip zu verdanken, dass Höhergruppierungen zu Erfahrungsstufenverlusten führen.
z.B. E 13, Stufe 4 (ledig, keine Kirche - 6-10 Jahre im TVL, 16.6% KV) 38691€ auf E 14 Stufe 3 = 37 977€ netto pro Jahr nach Tabelle
Vor einem direkten Gehaltsverlust rettet einen hier nur die Garantiesumme von 180 € im Monat auf die Herkunftsstufe- brutto!! (brutto-netto bedeutet für TBs bekanntlich etwas anderes als für Beamte) auf das neue (niedrigere) Gehalt, so dass man ungefähr auf dasselbe Nettogeld dann kommt.
Da die Stufenlaufzeit auf 0 nach der Höhergruppierung gestellt wird, kann es viele Jahre dauern, bis man einen Nettogehaltsvorteil aus einer E14-Stelle hat (enorm wichtig ist es halt, dass man am Anfang der Stufenlaufzeit höhergruppiert wird, ansonsten führt die Höhergruppierung auch auf mittlere Sicht zu Gehaltsverlusten).
Bald existiert der TVL 20 Jahre - diese systematische Absurdität, die eigentlich jeden beruflichen Aufstieg für tarifbeschäftigte Kollegen finanziell uninteressant macht; existiert seitdem.
Die Schwerpunktsetzung auf das Privatleben sollte der Tarifbeschäftigte aus finanzieller Sicht allerdings sicherlich nicht in die Produktion von Kindern umsetzen...
Im Beamtensystem ist es für schon erstaunlich (oder auch nicht), dass keinerlei politische Diskussion über die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum existiert (die sind keine Naturgesetze). Das der Beamte allein aus seiner Alimentation heraus seine ganze Familie ernähren können muss, ist schlichtweg so unzeitgemäß wie das Alleinverdienermodell, welche ein Fundament der 'Grundsätze' sind.