Kathie, mal ganz ruhig. Du bist noch nicht beim Schulamt und derzeit "nur" Grundschullehrer,
Wenn du andere belehren willst, musst du schon noch ein paar Jahre Schulleben hinter dir haben oder dich an die Spitze hocharbeiten.
Auf mich wirkst du hier jedenfalls nicht mehr geerdet, sondern ziemlich herablassend und anmaßend.
Glaube mir, liebe Sylvie91, ich bin tatsächlich schon einige Jahre im Schuldienst und wollte dir nur helfen. Warum ich persönlich angegriffen werde und meine Aussagen als "Unfug" bezeichnet werden, erschließt sich mir nicht ganz. Nerv getroffen?
Ich habe mir jetzt den ganzen Thread nochmal durchgelesen und muss feststellen, dass ich dich nie angegriffen habe, sondern im ersten Beitrag hilfreiche Tipps und Einschätzungen gegeben habe, und danach deutlicher wurde, was die Aufsichtspflicht angeht. Denn definitiv hast du an der Schule - zumindest als Lehrer - die Pflicht, daheim anzurufen, wenn Kinder nicht auftauchen. Diese Info ist vielleicht ganz gut für dich, nachdem du ja noch studierst.
Du kannst es drehen und wenden, wie du willst, und Geschichten von deiner Tante erzählen, aber wenn einem Kind auf dem Schulweg etwas zustößt und das Ganze erst nach Stunden auffällt, weil du als Lehrer geschludert hast, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Das nur mal so am Rande.
Und nachdem du nie deutlich gesagt hast, wo und in welchen Rahmen du die Kinder betreust, bin ich davon ausgegangen, dass es im Rahmen von offenem Ganztag oder Ähnlichem stattfindet und Aufsichtspflicht besteht.
Bei einem Nachhilfeinstitut mag die Lage anders sein, aber wenn diesbezüglich schon Beschwerden kamen, vielleicht doch nicht?!?