Hallo!
Ich habe auch ein Beschäftigungsverbot wegen mangelndem Impfschutz bekommen. Mir fehlt die Immunität gegen Zytomegalie und Ringelröteln. Ich habe das allerdings nur bekommen, weil mein Arzt das so streng sieht. Normalerweise gibt es in unserem Bereich (Grundschule) dafür kein BV. Die Empfehlung vom Klinikum der Universität München (da soll man -freiwillig - eine Einschätzung machen lassen) lautet:
- Kein direkter Umgang mit kratzenden/beißenden Schülern
- Bis zur 20. Woche kein Kontakt zu Vorschülern (dafür sollte ich zu Hause bleiben, auch wenn diese nur in anderen Klassen im Schulhaus anwesend sind)
- keine pflegerischen Tätigkeiten, keine Begleitung zum Toilettengang
- ABER: normaler Schulunterricht ab der 1. Klasse möglich während der gesamten Schwangerschaft
Wegen der Ringelröteln soll ich im Falle einer Erkrankung (eines Kindes in der Schule) bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall freigestellt werden. Für andere Krankheiten (gegen die ich eigentlich immun bin) gelten ähnliche Regelungen.
Nur weil mein Arzt da sehr vorsichtig ist, habe ich ein komplettes BV bekommen. Er ist der Meinung, dass es schon zu spät ist (bzw. sein kann), wenn eine Erkrankung bekannt wird. Das sehe ich genauso. Außerdem kennt er 2 Fälle, in denen sich die schwangere Frau bei einem über 6jährigen Kind mit Zytomegalie angesteckt hat (also GS-Alter).
Theoretisch hätte ich auch alternative Arbeiten machen müssen. Ein BV ist keine Krankschreibung, mir geht es ja auch gut. Aber mein Schulleiter war der Meinung, dass es eben nicht sinnvoll sei, die Lehrerbücherei aufzuräumen, weil das ja todlangweilig sei (sein Beispiel). Auch einen Einsatz im Schulamt oder im Ministerium fand er nicht sinnvoll, deswegen bin ich nun auch zu Hause.
Die Einschränkung, dass ich an Tagen, an denen Vorschüler im Haus sind, nicht in die Schule kommen dürfte (selbst nach der strengeren Einschätzung der LMU) kann man ja auch auf deine Situation übertragen. Bei euch an der Schule sind das dann die Förderschüler, mit denen du ja keinen Kontakt haben darfst. Laut Einschätzung der LMU dürftest du dann ja eigentlich auch nicht in der Schule anwesend sein, da ja bei euch immer Förderschüler da sind. Also nicht nur nicht unterrichten (da geht die Meinung deines Schulleiters mit der LMU konform), sondern sogar zu Hause bleiben oder aber irgendwo arbeiten, wo es keine (Förder-)Schüler gibt.