Hallo zusammen,
ich habe schon gegoogelt, was das Zeug hält, das Schulgesetz gewälzt, aber leider keine Antwort gefunden. Darum hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann.
An meiner Schule ist seit Beginn des neuen Schuljahres ein Lehrer ausgefallen. Dieser Kurs ist von einer Kollegin übernommen worden, diese möchte ihn jetzt allerdings wieder abgeben, da ihr die Belastung zu hoch ist. Am Di. stellt sie noch die Klausur, die ICH dann - obwohl ich den Kurs, den Unterrichtsinhalt, etc. nicht kenne - korrigieren soll. Das hat die Schulleitung (hinter meinem Rücken) beschlossen, was ich jedoch nur am letzten Schultag von der besagten Kollegin erfahren habe. Da ich gerade in den letzten Zügen meines Ref.s bin, möchte ich ungerne "Terror" machen (ich bekomme noch ein Gutachten der Schule...), aber mir kommt dieses Prozedere sehr seltsam vor. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass DER Lehrer, der die Klausur gestellt hat, diese auch korrigieren muss? Damit ließe sich dann nämlich argumentieren...
Ich danke euch im Voraus!