Beiträge von Sofia Marie

    Hallo,


    nochmals Danke. Jetzt bin ich beruhigt, denn meine Probezeit endet ziemlich genau 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Das wäre schon blöd, wenn ich wegen "ein paar Wochen" die Probezeit nicht beenden könnte und nach der Elternzeit noch eine Verlängerung hätte.
    Schön, dass der Mutterschutz als Beschäftigungszeit/Probezeit gilt.


    Danke.
    Gruß
    Sofia

    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist schon alles etwas kompliziert... Aber so langsam blick ich durch.


    Das heißt also, dass die ersten sechs Wochen sowieso als Probezeit gelten und die acht Wochen nach der Geburt nur dann als Probezeit ("Bewährungszeit") gelten, wenn man direkt nach der Geburt noch keine Elternzeit nimmt, oder?


    Oder anders formuliert: Nur wenn man direkt nach der Geburt mit der Elternzeit beginnen würde, würden diese acht Wochen nicht zur Probezeit zählen.


    Sorry, ich muss da wirklich genau nachfragen, da ich mich in einer solchen Lage befinde und wissen möchte, ob sich dadurch meine Probezeit verlängert oder nicht.


    Danke schon mal und liebe Grüße


    Sofia

    Hallo,


    hierzu habe ich auch eine Frage.
    Wie ist das genau mit dem Mutterschutz?
    Es gibt ja sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Die acht Wochen sind ja parallel mit der Elternzeit, die ab der Geburt beginnt.
    Welche Zeiten davon zählen mit zur Probezeit?
    Nur die sechs Wochen vor der Geburt oder die kompletten 14 Wochen?


    Vielen Dank schonmal.
    Schöne Grüße
    Sofia

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