Hallo,
ich hänge mich hier einfach mal dran
Muss ich eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das erste Staatsexamen einschicken? So steht´s zwar in den Unterlagen, aber mir wurde gesagt, dass das Prüfungsamt das Zeugnis eh ans Ministerium schickt und sich das damit dann erübrigt. Ist das so?
Lg, Christine