Beiträge von Carolink

    Dem stimme ich in Teilen zu. Wäre ich erst kürzlich erkrankt und hätte den Unterricht konstant über längere zeit geführt,wäre ich mit Sicherheit eher diejenige gewesen,die am ehesten dafür in frage gekommen wäre. Im gegenzug dazu steht jedoch auch noch eine "rechtliche" Frage im Raum...und natürlich die Tatsache,dass ich seit Anfang April nicht mehr die Fachlehrerin bin und mich seither im BV befinde. Inwieweit ich hier Noten für Kinder schreiben soll,die ich nur 6 Wochen hatte und seit 3 MOnaten (knapp) gar nicht mehr gesehen habe,ist mir sowieso ein Rätsel :nixmitkrieg: ...Die aktuelle Fachlehrerin ist da doch wohl die angebrachtere Ansprechpartnerin,wie ich finde,od?
    Aber davon abgesehen die Frage, ob man im BV Tätigkeiten des Lehrerberufes ausüben darf, obwohl man ein B-verbot erhalten hat. Logischerweise doch nicht oder ?
    Lieben Gruß! Caro

    Liebe Forumsmitglieder!


    Zur Zeit bin ich in der 31. Schwangerschaftswoche und habe seit dem 10.4. ein Beschäftigungsverbot für "jede Tätigkeit" des Schuldienstes erhalten (vom Frauenarzt).
    Meine Frage: Darf ich in der Zeit des BV´s Noten schreiben ?
    Mein Kollegin schrieb mich an, ich solle ihr innerhalb der nächsten vier Tage die Fachnoten ihrer Klasse (Sachunterricht,Note mit Kommentar) zukommen lassen,da sie Zeugnisse schreibt. Ich bin jedoch seit 3 Monaten im Beschäftigungsverbot,welches sich-wie gesagt-auf jede Tätigkeit bezieht.
    Zudem hat seit meinem Fernbleiben eine andere Kollegin der Schule meinen Fachunterricht übernommen. Diese Kollegin ist doch dann für die Noten "verantwortlich"-zumal ich die Klasse eh nur 6 Wochen hatte und seit 3 Monaten gar nicht mehr unterrichtet habe. Wisst ihr vielleicht,wie man in solchen Fällen am Besten vorgehen kann,rein rechtlich ? ;) Vielen lieben Dank für eure Antworten! Eure Caro :)

    erstmal vielen dank soweit!!!
    also die revisionsstunden habe ich bereits gehalten und auch das gespräch mit der schulleitung. meine schulleitung meinte letztens zu mir, dass wir vor den sommerferien nochmal ein kurzes feedbackgespräch halten und dann der "drops gelutscht" ;)

    Hallo liebe Forumsmitglieder!


    Ich bin zur Zeit in der 16 SSW und verbeamtet auf Probe (NRW;Primarstufe). Meine Probezeit endet im Juli diesen Jahres. Da ich an schwerer Schwangerschaftsübelkeit/Erbrechen leide, schlug mein FA mir vor,dass er mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen möchte. Dieses soll bis zum Mutterschutz gelten.


    Nun meine Frage: Wie verhält sich das dann mit der Probezeit ? Ich würde dann quasi 3-4 Monate meiner noch ausstehenden Probezeit ein Beschäftigungsverbot erhalten. Muss dieser Teil dann "nachgeholt" werden ? Ich weiß, dass dies so ist, wenn die Niederkunft innerhalb der Probezeit stattfindet, aber ist das auch beim BV so ?? ?(


    Es wäre schön, wenn mir hier einer weiterhelfen könnte!


    Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße! CARO ;)

    Hallo!
    Wollte mich hier kurz vorstellen. Mein Name ist Caro und ich bin 27 Jahre alt und komme aus Köln. Zur Zeit arbeite ich als Lehrerin in einer Grundschule und bin Beamtin auf Probe. Meine Fächer sind Englisch, Deutsch und katholische Theologie.
    Liebe Grüße, CARO :wink:

    Hallo!


    Seit dem 1.2.09 bin ich in einem Beamtenverhältnis auf Probe als Poollehrerin (NRW). Wie würde es verlaufen, wenn ich in nächster Zeit schwanger werden würde? Dann wird doch die Probezeit, in der man im Mutterschutz/Erziehungsurlaub ist wieder hinten dran gehängt,oder? Wie sieht das denn dann in der Zeit mit dem Gehalt aus? Wieviel bekommt man dann während der Elternzeit gezahlt? (Zur Zeit erhalte ich A12). Wie lange kann man maximal Elternzeit beantragen,oder ist das "egal"?
    Über Antworten wäre ich sehr dankbar! Liebe Grüße, Eure Caro :)

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