ZitatAlles anzeigenOriginal von Igzorn
So ihr Lieben, mittlerweile kann ich euch genauere Infos geben:
Dies ist zwar erst vorläufig, aber nach meinen Infos aus dem Ministerium relativ sicher.
Demnach können wir Seiteneinsteiger uns zum 01.12. zu dieser Geschichte anmelden, um doch noch ein Staatsexamen und damit die (mögliche) Verbeamtung zu erreichen.
Liebe Grüße,
Iggi
Danke, das ist ja mal nett, etwas (fast) konkretes lesen zu können. So wie ich den Text verstehe ist es aber doch so, dass man in jedem Fall ein Erstes Staatsexamen oder eine Anerkennung als Erstes Staatsexamen benötigt, um am "neuen" berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilnehmen zu können, richtig?
Demnach wäre die wirkliche Neuerung, dass Lehramtsanwärter mit Erstem Staatsexamen das Referendariat berufsbegleitend durchführen können, und dass im Wesentlichen die OVP-B (für Seiteneinsteiger mit Anerkennung als Erstes Staatsexamen) wieder läuft. Das würde mich hinsichtlich des Problems mit meiner Anerkennung leider nicht weiterbringen.
Im übrigen scheint sich der Entwurf auf ein Lehrerausbildungsgesetz zu beziehen, dass es bislang noch nicht gibt - soll da auch etwas Neues kommen?