Beiträge von MarioW53

    Ich würde daher an Deiner Stelle mal mit dem Zeugs von der KMK (Post Mario) zur BR gehen. Die Unis müssen nichts anerkennen, wenn sie nicht wollen. Und sie zu zwingen ist ein juristischer steiniger Weg, da ist man oft mit dem Nachstudieren schneller.

    Hallo Sissymaus,


    gerade mit dieser Vereinbarung der KMK ist sicher gestellt, dass alle Masterabschlüsse insoweit gleichgestellt sind, was den Zugang zum höheren Dienst (=also SEK II) angeht und die einstellenden Behörden haben dies anzuwenden.


    Ich bin überzeugt, dass man da nicht lange klagen muss, denn kein Behördenleiter wird sich der Blamage aussetzen, diesen Beschluss nicht zu kennen und schon gar nicht nicht anzuwenden (Wow, was für eine Formulierung... ;) ).

    Hallo,


    vielleicht gibt es hier welche, die mir weitere praktische Infos geben können.


    Ich werde bald meinen Master of Law LL.M. abschließen, und hätte damit die grundsätzliche Möglichkeit, auch über einen Seiteneinstieg nachzudenken (Info: habe bereits einige Jahre als Vertretungskraft an BBSen gearbeitet und der Lehrerberuf wäre für mich eine berufliche Alternative), als Erstfach käme dann Rechtslehre/-kunde in Frage, wie mir vom zuständigen Ministerium in RLP mitgeteilt wurde.


    Da ich noch einen Diplom- und Bachelorabschluss habe, sowie entsprechende Anforderungen erfülle, wäre als NF Bwl, Sozialkunde und auch Informatik möglich.


    Jetzt meine Frage an die Praktiker:


    Welche Kombination wäre denn überhaupt eine denkbare und umsetzbare?


    Sicher wäre mir ein anderes Erstfach auch lieber, aber das jetzt nochmals zu studieren wäre mit meinen 45 Jahren nun m. E. eher unsinnig.


    Wie sehr Ihr denn generell die Einsatzmöglichkeiten mit einer wie auch immer gearteten Kombination aus meinen Möglichkeiten?


    Vielen Dank vorab für Eure Einschätzungen!

    Hallo,


    sollte sich die Arbeitsunfähigkeit in eine Erwerbsminderung einstellen, wird festgestellt werden müssen, ob man teilweise oder vollständig erwerbsgemindert ist. Wenn dies der Fall sein sollte, muss man auch über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (dann aber mit einem Rentenberater an der Seite...). Als Seiteneinsteiger ist man evtl. ja Beamter auf Widerruf, aber aus diesem Status lassen sich keine Ansprüche auf Versorgung herleiten.


    Ich drücke Dir aber die Daumen, dass es doch noch eine Besserung gibt.

    Es ist leider so, zu mir hat ein Schulleiter mal gesagt:"Wissen Sie, es tut weder dem Lehrer noch dem Schüler weh, wenn Sie eine 2 geben!", und das war ernst gemeint.


    Ich halte es inzwischen so, dass ich sehr formal geworden bin, also bei Fehltagen immer schön die Schreiben der Schule raus schicken, mit Androhung einer Ausschulung (ok, geht nicht in jeder Schulform), aber dann habe ich immer gute Argumente auch gegen Schulleiter und Eltern, wenn ich aufzeigen kann:"Sie als Eltern wurden doch informiert über die Fehlzeiten.", das hat auch schon so manches Elternteil, der vorher auf dicke Muskeln gemacht hat, ganz schnell wieder auf den Boden gebracht.


    Aber im Grunde hast Du Recht, die Schulen haben Angst vor Klagen - normalerweise müßte in der Schulleitung immer ein Verwaltungsmann sitzen, der sich den Formalien annimmt und auch juristisch abschätzen kann, was geht auf dem Klagewege durch und was nicht, denn oftmals wird sich zu schnell vor Drohgebärden der Eltern versteckt - auch aus schulpolitischen Gründen, man möchte ja auch nicht in der Presse mit so was auftauchen...

    Hallo Sonnenköniging, sieh es dennoch positiv: Nach der PE und der erfolgreichen Übernahme an der Schule läuft es zumindest gehaltstechnisch rund, das ganze schulinterne bleibt natürlich, aber vielleicht kann man es dann etwas gelassener sehen, sofern das nur irgendwie möglich ist :)

    Also ich bin an einem Berufskolleg mit FH Abschluss tätig und bin sofort in E 11 Stufe 4 eingestuft worden, die BezReg war bei der Stufenzuordnung wirklich sehr großzügig, daher sucht alles raus, was ihr mal gemacht habt, selbst Übungsleiter im Turnverein wurde wohl mit anerkannt...

    Hallo,


    ich bin auch vor zwei Jahren aus der Erwachsenenbildung in den Schuldienst als Vertretungslehrer gewechselt und hatte auch ein wenig Bedenken gehabt.


    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man mit einer guten Schulleitung und einem guten Kollegium sehr schnell gute Hinweise erhält, und man auch nachfragen kann (und auch sollte), was man wie machen kann. M. E. steht und fällt es immer auch damit, wie gut die Schule "in" sich ist, d.h., gute Schulleitung, gutes Kollegium, etc., wie immer im Leben gibt es auch hier gut und nicht so gute...


    In RLP hatte ich meine erste Stelle und nach einem kurzen Gespräch mit Schulleitung und Personalrat war die Sache geklärt und ich konnte zum nächsten Schuljahr (das war 2009) einsteigen.


    In NRW habe ich jetzt eine Vertretungsstelle, und auch hier fand ein Vorstellungsgespräch statt, allerdings hatte ich 6 Mitbewerber, gegen die ich mich dann durchsetzen konnte. Sicherlich hat mir da dann auch mein Zeugnis aus der RLP-Schule geholfen.


    Lass es einfach auf Dich zukommen, oft merkt man ja schon im Gespräch, ob eine Wellenlänge da ist oder nicht.


    Ich hoffe, dass Dir das etwas weiter helfen kann.

    Kettenarbeitsverhältnisse sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich unzulässig.


    Davon gibt es vier Ausnahmen:

    • Allgemein darf ein befristeter Vertrag bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren maximal dreimal verlängert werden (§ 14 Absatz 2 TzBfG).
    • In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von vier Jahren zulässig, und zwar ohne Begrenzung der Anzahl der Befristungen in dieser Zeit (§ 14 Absatz 2a TzBfG).
    • Mit Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, können befristete Arbeitsverträge ohne Beschränkung der Höchstdauer abgeschlossen werden.
    • Es besteht ein sachlicher Grund für die Befristung, beispielsweise die (mehrfache) Vertretung von Arbeitnehmern im Erziehungsurlaub.

    Du siehst, es sollte also ohne Probleme möglich sein, den Vertrag beliebig zu verlängern, solange eine der o. g. Ausnahmen zutrifft.

    @ Zauberwürfel


    Aber ich denke, das ist legitim. Ich würde als Chef in der freien Wirtschaft ja auch bereits ausgebildete Bewerber einladen, auch wenn ich einen evtl. passenden hätte, in den ich aber nochmal Zeit und auch Geld stecken muss.


    Es soll aber Schulen geben, bei denen man als Vertretungskraft anfängt und die dann auzuschreibende Stelle sehr auf den potentiell gewünschten Kandidaten ausgerichtet ist, so dass nur noch ganz wenige bis eine einzige Bewerbung die Voraussetzung erfüllt... ;)


    Daher nicht den Mut verlieren!

    Hallo,


    muss ich mir nun Sorgen machen, da zumindest heute noch keine Abschlagszahlung eingegangen ist?


    Warten wir mal morgen ab...

    Selbst wenn es 2% aller Studienplätze sind, die dann den bereits absolvierten zustehen - ich denke mal, so viele bewerben sich ja nun auch nicht erneut für ein weiteres Studium, so dass ich (Eigenerfahrung) ohne Probleme in einen Studiengang reinrutschen konnte, da die 2% Studienplätze noch nicht mal voll ausgenutzt wurden.


    Es kann also in der Tat wirklich klappen...

    Ich weiß es jetzt ncht so 100%ig, aber es macht doch schon einen Sinn, auch nach der OBAS nochmals zum Amtsarzt zu müssen, besonders wenn die Frage nach der Verbeamtung ansteht. Wenn man nämlich gesundheitlich extrem aus dem Rahmen fällt (warum auch immer), dann kann es sein, dass man einen nicht verbeamten wird, sondern nur einen Arbeitsvertrag anbietet.


    Das Risiko einer früheren Pensionierung liegt nach der Verbeamtung ganz alleine beim Land, das dann die lfd. Pensionszahlungen im Regelfall aus den lfd. Einnahmen bestreiten muss, bei einem Tarifbeschäftigten geht man in die gesetzliche Rente/EM-Rente etc., und das Land hat einen sozusagen weg von der Lohnliste...


    Sinn würde es schon machen aus Sicht des Dienstherrn, aber ob es zwingend ist, das weiß vielleicht jemand anderes hier!

    Hallo Cookie,


    ich habe mich noch nicht als Quereinsteiger beworben, ich bastele ja im Moment immer noch an meinem Master - und ohne den geht in RLP nicht viel.


    Derzeit mache ich eine Vertretungsstelle in NRW und ich hoffe, dass ich nach meinem Master noch die Möglichkeit haben werde, in den Schuldienst zu kommen, ob im Quer- oder Seiteneinstieg, das ist mir im Grunde eigentlich egal, schau mer mal...


    Welche Schule hast Du denn als Wahlschule benannt?

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