Ich würde daher an Deiner Stelle mal mit dem Zeugs von der KMK (Post Mario) zur BR gehen. Die Unis müssen nichts anerkennen, wenn sie nicht wollen. Und sie zu zwingen ist ein juristischer steiniger Weg, da ist man oft mit dem Nachstudieren schneller.
Hallo Sissymaus,
gerade mit dieser Vereinbarung der KMK ist sicher gestellt, dass alle Masterabschlüsse insoweit gleichgestellt sind, was den Zugang zum höheren Dienst (=also SEK II) angeht und die einstellenden Behörden haben dies anzuwenden.
Ich bin überzeugt, dass man da nicht lange klagen muss, denn kein Behördenleiter wird sich der Blamage aussetzen, diesen Beschluss nicht zu kennen und schon gar nicht nicht anzuwenden (Wow, was für eine Formulierung... ).