Beiträge von DrWIng

    also zusammengefasst kann man sagen, dass in Bayern das BZRG geprüft wird - immer.
    Ausnahmen wäre wahrscheinlich wenn man an einer städtischen Schule angestellt wäre.


    Nach 5 Jahren Frist wäre man wieder "sauber" und niemand kann einem dann noch etwas vorwerfen.


    Falls ein Leser aber direkt von eigenen Erfahrungen berichten kann, dann würde die mich interessieren...


    Jetzt muss ich weiterlernen... Mittwoch ist ne Klausur.

    Danke Timm für deinen Beitrag und deine Ratschläge.
    Das mit Badenwürttemberg wird schwierig, bin halt ein Bayer. =)


    So wie ich das jetzt sehe kann einem nach 5 Jahren, dieser Fehler nicht mehr vorgeschmissen werden.

    also ich war zumindest so informiert, dass im BZRG nachgeschaut wird,
    nach dem Ref., wenns dann ums eigentliche Verbeamten geht.
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Das sind für mich
    gute Nachrichten.


    Zu meinem Zweitfach, da hab ich noch die Wahl zwischen Mathematik und Wirtschaftsinformatik.
    Es ist so, dass ich eigentlich Wirtschaftsingenieurwesen studiere und zusätzlich Bachelor+ Master Leistungen aus dem Wirtschaftspädagogik- Studiengang ablege. Nach dem Diplom in WIng kann ich dann in 2 Semestern den regulären Abschluß in WIPÄD erlangen und in den Schuldienst gehen.
    Geld ist nicht der absolut treibende Faktor Lehrer zu werden, aber als Angestellter ist man derart unterbezahlt, ich glaube auf längere Sicht würde man es bereuen und dabei nicht richtig glücklich sein.

    also ich hab beim KM Bayern mal angerufen und da hat mir ne Frau, die fürs Verbeamten zuständig ist, mitgeteilt, dass Bayern sich das BZR
    holt und nachschaut.


    An Hermine:
    Was sich ändert? Naja, so ca. 400-xxx Euro Netto im Monat (je nach dem)...

    leider werden alle Verfahren im BZR gelistet.
    Und bei der Verbeamtung wird angeblich das BZR eingeholt...
    deshalb mach ich mir Sorgen.
    Außderdem wird man ja nicht nur gefragt ob man Vorbestraft ist, sondern ob überhaupt Verfahren in der Vergangenheit gelaufen sind.

    Der Anwalt bei dem ich war, hat mir zu verstehen gegeben, dass
    es keine offiziele Handhabe gibt.
    Wenn es den Anwälten bekannt wäre, dann würde man im Internet ohne weiteres Inhalte zu dem speziellen Thema finden, dies ist aber
    nicht der Fall.


    Oh Mann...
    Also nochmal, ich versuche auf diesem Weg Informationen aus 1. Hand zu bekommen. Ich bitte dies zu akzeptieren.


    Also falls ein Betroffener diesen Beitrag liest, möge er mir doch bitte einen Beitrag posten oder mir eine PN schicken. Dafür wäre ich wirklich sehr dankbar und ich könnte wieder ruhig schlafen!!

    Danke für diese Blitzantwort!


    Einen Anwalt habe ich konsultiert, aber die Anwälte wissen generell nicht wie die Lage zur Verbeamtung ausschaut - Das ist wirklich so!
    Leider!


    Ich habe mir einen Beitrag von jemanden erhofft, der diese Geschichte hinter sich hat und dann eben verbeamtet worden ist oder nicht.
    Es gibt eine Vielzahl betroffener, sicherlich wäre ein Beitrag hierzu für sehr viele Interessant.

    Hallo,
    ich studiere Lehramt für Berufsschulen.
    Zuerst einmal der Beruf Lehrer ist mein Traumberuf.
    Jedoch habe ich ein Problem.
    Ich musste Bafög in Höhe von 2500 Euro zurückbezahlen, weil Gelder meiner
    Eltern auf mich angelegt war.
    Deshalb rechne ich mit einer Strafe von ca. 20- 60 Tagessätzen.


    Hat jemand Erfahrung damit, wie in Bayern hinsichtlich Verbeamtung damit umgegangen wird
    Ich habe jetzt schon von einigen gehört, dass man trotzdem ganz normal verbeamtet wird.


    Vom Einkommen her ist es ein gewaltiger Unterschied, ob Angestellter oder Beamter. Dass wissen ja sicher alle.


    Vielleicht könnte mir jemand helfen.
    Bitte keine Mail in der Form: Du hast es verdient.... Du bist ein Betrüger... usw.
    Ich habe einen Fehler gemacht und daraus meine Lehren gezogen.
    Desweiteren habe ich nur eine Teilschuld in meinem Fall, aber egal.


    Viele Grüße!

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