Die umgangssprachliche "Unkündbarkeit" betrift nur ordendliche Kündigungen, krankheitsbedingt kann in besonders schwerwiegenden Fällen auch außerordendlich gekündigt werden. Ob hier so ein Fall vorliegt, kann ohne genauere Beschreibung der Art der Erkrankungen und der genauen Fehlzeiten natürlich hier niemand beurteilen (verkürzt: der Arbeitnehmer hat extrem viele Fehlzeiten über eine längeren Zeitraum und aufgrund der Art der Erkrankung ist davon auszugehen, dass das auch in absehbarer Zeit so bleibt.). Bekannt wäre mir so ein Fall aus dem Schuldienst allerdings nicht.
Das Gespräch bei der Bezirksregierung findet in Anwesenheit meiner Schulleiterin, die das Gespräch gefordert hat, und den zuständigen Dezernenten statt. Neben meinen Fehlzeiten wird mir auch vorgeworfen, dass ich kein Vertretungsmaterial an die Schule geschickt habe. Ich konnte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht.
Ich bin in keinem Verband Mitglied und weiß nicht, wer mich beraten kann oder mir Rechtsbeistand geben kann.
Gibt es bei Krankheit keinen Kündigungsschutz?
Marie