Hallo,
ich habe mich vor drei Jahren auf eine Funktionsstelle in NRW beworben. Damals war ich verbeamtet in Niedersachsen. Erst war lange nicht klar, an welcher Schulform ich die Revision zur Konrektorin machen sollte, da ich in Niedersachsen an einer Gesamtschule unterrichtet habe, mich aber auf eine Konrektorenstelle an der Grundschule beworben habe. Man wollte mir in NRW erst eine Schule für den Prüfungstag zuweisen, hat aber dann eingesehen, dass eine Prüfung, ohne dass man die Kinder kennt, etc. wenig Sinn macht.
Letztlich war es so, dass die Prüfung in Niedersachsen an meiner Schule, in Jahrgang fünf, abgenommen wurde. Der Schulrat aus NRW hat sich entschuldigen lassen, da ihm der Weg zu weit war.(40 km) Die Prüfung fand dementsprechend auch nach nieders. Schulrecht statt und dieses musste ich für das Kolloquium lernen.
Bin jetzt seid drei Jahren Konrektorin und mache den Job super gerne!
Beiträge von Katrin37
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Hallo,
ich würde sagen, dass ich zu Bewerbungsgesprächen eingeladen worden bin. Warum auch nicht? Die Schulen wissen alle, dass man sich bewirbt. Das ist doch jedem klar. Teilweise kennen sich die Schulleiter untereinander. Wäre unangenehm, wenn es auf diesem Weg rauskommt, warum du beurlaubt werden wolltest. Ich würde mit offenen Karten spielen. Hab ich auch immer gemacht. Es gab nie negative Reaktionen. Im Gegenteil, man hat mich immer den ganzen Tag oder zumindest so viele Stunden freigestellt, dass ich es zeitlich gut geschafft habe. Nacharbeiten musste ich nie!Katrin
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Hallo zusammen,
ich verziere Kerzen mit den Kleinen immer mit Kerzenstiften. Malen mit Stiften können sie ja....Gibts in vielen Farben und kosten nicht die Welt. Gibts im Bastellladen.
Grüße,
Katrin -
Kann ich auch bestätigen. Ich hab auch gedacht vielleicht so eine feste Stelle zu bekommen, aber man muss einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
Da lassen sie die Stelle lieber unbesetzt... -
Hallo,
ein Bekannter musste in NRW vorletztes Jahr knapp 10000 Euro zurückzahlen.
Verfahren wurde gegen Strafzahlung von ca. 1500 Euro (also zusätzlich)eingestellt, mit Hilfe eines Anwalts. Keine Tagessätze.
Gruß, Katrin -
Hallo zusammen,
ich weiß nun, dass ich eine Revision machen muss, nach nieders. Schulrecht; auch wenn ich mich auf eine Stelle in NRW bewerben möchte.
Kann mir jemand sagen, ob ich die zwei Stunden, die ich zeigen muss, in bestimmten Fächern zeigen muss.
Müssen es zwei unterschiedliche Klassen/ Jahrgänge sein?
Kann ich eine fachfremde Stunde zeigen, oder gehen nur Ausbildungsfächer?
Muss es ein Fach sein, das ich zur Zeit lt. Stundenplan unterrichte?
Weiß jemend, ob die Konferenz, die man leiten muss, bestimmte Bedingungen (Länge, Thema, Anzahl teilnehmender Kollegen) erfüllen muss?
Möchte die zuständige Dezernentin im Moment ungern anrufen, da meine Schule noch nichts weiß...
Katrin -
Danke.
Gruß, Katrin -
Ich kann dir auch nichts genaues sagen, aber wenn du vor hast in nächster Zeit zu heiraten, eventuell Kinder zu bekommen, dann geht das mit Versetzungen relativ schnell. Das fällt dann unter Familienzusammenführung, wenn dein "Mann" dort einen Job hat. Du hast dann soweit ich weiß, ein Recht auf einen Einsatz im Umkreis von 30 km, bezogen auf den "Familien-Wohnsitz". Ruf doch mal eine Landesschulbehörde in Niedersachsen an und frag nach.
Eine Bewerbung auf eine Beförderungsstelle ist auch eine Möglichkeit, das Bundesland relativ schnell zu wechseln. Wenn man sich das vorstellen kann.Grüße, Katrin
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Also, für die die es interessiert:
Habe nun endlich mit jemandem bei der Bezirksregierung Münster gesprochen, der weiß wie es abläuft:
Man wird von der Schulbehörde bewertet, bei der man ist. Also in meinem Fall muss ich von der Landesschulbehörde Osnabrück beurteilt werden (dienstl. Beurteilung von meinem Schulleiter, Revision mit einem Vertreter der Schulbehörde: Stunde zeigen, Stunde einer Kollegin bewerten, Konferenz leiten, Kolloquium).
Ich werde wahrscheinlich auch zum Schulrecht von Niedersachsen geprüft, da ich mich nach erfolgreicher Revision auch in Niedersachsen auf eine Konrektorenstelle bewerben könnte.
Zu meiner Revision kann ein Vertreter des Schulamtes NRW eigeladen werden. Ob der dann prüfungsberechtigt ist oder nur Gast ist, weiß ich noch nicht.
Wenn die Revision hinter mir liegt, muss ich allerdings an einem zweiten "Kolloquium" teilnehmen zum Schulrecht von NRW im Schulamt meiner "neuen" Schule. Inwieweit das bewertet wird, weiß ich auch noch nicht... Scheint alles ziemlich kompliziert zu werden...
Hab gerade irgendwie das Gefühl, ich würde mein drittes Staatsexamen machen (wollen). -
Hallo,
vielleicht kann mir jemand ein paar Informationen geben...?
Ich bin momentan Beamtin in Niedersachsen an einer Gesamtschule und überlege mich auf eine Konrektorenstelle an einer Grundschule in NRW zu bewerben, weil ich dort wohne und doch gern wieder an einer Grundschule arbeiten möchte. Die Vorstellung, die Schule mitgestalten zu können finde ich auch ganz reizvoll.
Wie würde denn dann aber die Revision aussehen?
Werde ich beispielsweise zum Schulrecht von Niedersachsen für den Sek I-Bereich geprüft? (Würde das ungern lernen und dannach an die GS wechseln...)
Und wer prüft mich? Meine jetzige Schulbehörde oder die, an deren Schule ich mich bewerbe?
Auch die Leitung einer Konferenz ist nicht so leicht zu realisieren, da wir über 70 Kollegen sind und nur selten im Jahr eine Gesamtkonferenz abhalten...Die kommen nicht alle meinetwegen zu nem Extratermin:). Kann man dann auch eine Jahrgangskonferenz zeigen?
Was passiert, wenn man die Stelle bekommt und die Probezeit nicht "übersteht"?Katrin37
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