Beiträge von ForumSommer

    Apropos Beitragsergänzungstarif - den habe ich mir vor Jahren aufquatschen lassen. Ob er Sinn macht? Weiß ich nicht… Vielleicht sollte ich mich mal wieder beraten lassen.


    Habt ihr den auch?

    Fahrkostenabrechnung erfolgt vom Dienstort oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause. Dienstort als Fachleiter ist das Seminar.

    Danke für die freundliche Antwort, aber diesen Teil verstehe ich nicht:“oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause.“ Ich spreche nur Beamtendeutsch ;)

    Mindestens die Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Leider keine Änderung des Bundesreisekostengesetzes bekannt, trotz dramatisch gestiegener Spritpreise :(

    Ich plane eine Bewerbung am ZfsL Münster, meine Schule befindet sich mittlerweile auch in Münster. Wir wohnen aber in Dülmen. Würden meine Fahrtkosten für Fahrten zu UBs dann von Dülmen aus abgerechnet oder vom Ort meiner Schule? :wink_1:

    Hallo, die rechtlichen Vorgaben kennst du wie es scheint bereits. Falls nicht, unten findest du sie nochmal für NRW. Der schriftliche Teil der NP ist eine Klausur zu EINEM Thema, das behandelt wurde. Cartoon würde ich nur dann verwenden, wenn es als Klausurformat bekannt ist und trainiert wurde.

    Im zweiten Prüfungsteil gehst du auf weitere Unterrichtsinhalte ein, z.B. OUTLINE THE PLOT OF THE SHORT STORY … ANALYSE THE RELATIONSHIP BETWEEN THE TWO MAIN CHARACTERS. DISCUSS IF… SUM UP THE CONTENT OF THE ARTICLE WE READ ABOUT…

    Denk bei der Planung des 2. Prüfungsteils daran Operatoren zu verwenden und die drei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen.


    Blättere mal deine Unterlagen durch und prüfe, was du mit den SuS gemacht hast. Vielleicht finden sich interessante Aufgabenstellungen in den Lehrwerken, die du noch nicht mit den S gemacht hast.

    Die Prüfung selber ist kein Hexenwerk und sollte sich an den zu erlangenden Kompetenzen in der EF orientieren. Viel Erfolg!


    https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p10 Nachprüfung

    (1) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann zu Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Eine Zulassung zur Nachprüfung ist nur möglich, wenn die Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbedingungen zu erfüllen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich, wenn die Einführungsphase bereits wiederholt wurde. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.

    (2) Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit Klausuren außerdem aus einer schriftlichen Prüfung, im Fach Sport aus einer Fachprüfung. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des zweiten Halbjahres der Einführungsphase zu entnehmen. Sie werden in der Regel von der bisherigen Fachlehrerin oder dem bisherigen Fachlehrer gestellt.

    (3) Die mündliche Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder einer von ihr oder ihm hierfür bestellten Vertretung statt. Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die bisherige Fachlehrkraft. Eine von der Schulleiterin oder vom Schulleiter bestellte Fachbeisitzerin oder ein Fachbeisitzer führt das Protokoll. Das einzelne Prüfungsgespräch dauert mindestens 15, höchstens 20 Minuten. Der Prüfungsausschuss setzt die Note für die mündliche Prüfungsleistung mit einfacher Mehrheit fest.

    (4) In einem Fach mit schriftlicher Prüfung wird die korrigierte schriftliche Arbeit dem Prüfungsausschuss (Absatz 3) vorgelegt. Dieser setzt auf Vorschlag der Fachlehrerin oder des Fachlehrers die Note für die schriftliche Arbeit und die Endnote aus den schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnissen fest.

    (5) Wer die Prüfung mit mindestens ausreichendem Ergebnis bestanden hat, ist versetzt und erhält ein neues Zeugnis mit der Note „ausreichend“ in dem Prüfungsfach. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wiederholt die Einführungsphase.

    (6) Für das Verfahren bei Versäumnis der Prüfung gilt § 23, für das Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten § 24 entsprechend.

    (7) Nicht versetzte abgehende Schülerinnen und Schüler, die von der Möglichkeit der Nachprüfung Gebrauch machen wollen, müssen am Unterricht der Einführungsphase bis zum Beginn der Sommerferien teilnehmen.

    (8) Die Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses richtet sich nach § 40 Absatz 3.

    Rein theoretisch wäre also auch eine Bahnanreise denkbar - wenn vielleicht auch nicht empfehlenswert… liege ich da richtige? ICE-Nutzung vermutlich ausgeschlossen. Gibt es hier Fachleiter, die mit der Bahn zu UB fahren?

    Ich spiele mit dem Gedanken mich auf eine Fachleiterstelle zu bewerben. Jetzt kam noch eine Frage auf: werden eigentlich die Reisekosten erstattet, wenn man zu UBs fährt? Die Spritkosten müssen ja immens sein. Weiß das jemand?

    Der Fachlehrer erwartet diese Formulierung, die Fachleiterin jene Formulierung, der Schulleiter möchte im Stundenziel alle drei Anforderungsbereiche genannt haben, die Kollegin meint, es sei nur der Endzustand als Kompetenz zu formulieren. Auf wen aus der Didaktik kann ich mich beziehen, auf wen berufen, wenn es um Stundenthema und Stundenziel in NRW geht?

    Wo kann man denn Vorgaben zur Stundenzielformulierung mal schwarz auf weiß in 2023 nachlesen? Wo kommen die Vorgaben her und was sind die Kriterien? Das was oben steht, kenne ich aus dem Ref, trotzdem hätte ich gerne mal Literatur, wo man dies in Ruhe nachlesen kann.

    Jemand eine Idee?

    Lieben Gruß

    FS

    Es heißt doch immer, FL würden nur wenig unterrichten. Aber wenn man nur 0,7 Std. Entlastung pro LAA bekommt und beispielsweise ein kleines Seminar leitet (z.B. mit 8 Personen), dann besteht der Großteil des Wirkens doch weiter im Unterrichten. Oder liegt da ein Denkfehler vor? (Müssen FL vielleicht weniger als 25,5 Stunden unterrichten?)

    0,7 also, danke! Dann liegt der Schwerpunkt der Arbeit eines/einer FL also weiter in der Schule. Interessant!

    Hat man als FL weitere regelmäßige Verpflichtungen im ZFSL neben dem Fachseminar, das man leitet? Wöchentliche Teamsitzungen oder dergleichen? Pro Halbjahr eine Konferenz mit allen FachleitererInnen und Fachleitern?

    Huhu, ich habe leider nichts über die Suchfunktion zu meiner Fragestellung herausfinden können:

    Wieviele Stunden muss eine Fachleiterin [an einem ZFSL in NRW (Gymnasium/Gesamtschule)] noch selber an ihrer Schule unterrichten, wenn sie 12 LehramtsanwärterInnen betreut? Die Zahl ist hypothetisch… gibt es da einen Schlüssel? Ich habe mal was von 0,4 gehört. Also dann 12 x 0,4 = 4,8.

    Dann die üblichen 25,5 Stunden - 4,8? Liebe Grüße

    FS

    Aktuell zum Beispiel in Siegen: Fachleiter/-in an ZfsL für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Fach katholische Religion

    Wenn man dann dort die Hinweise liest, findet man die obige Formulierung.


    Ich interessiere mich für eine Stelle, wo die Ausschreibung entsprechend beginnt. Leider bin ich im Nachbarbezirk tätig.

    Ich bin unschlüssig, ob sich dann eine Bewerbung lohnt.

    Huhu,


    bei mehreren NRW-Fachleiter-Ausschreibungen auf Stella.de findet sich diese (Standard?)

    Formulierung:


    Bewerbungen aus dem jeweiligen Seminarbereich sind besonders erwünscht.“



    Was genau ist damit gemeint?


    Liebe Grüße

    FS

    Hallo liebes Forum!


    Folgende Situation: neue A14 Stelle an meiner Schule. Meine Kollegin und ich sind die einzigen Bewerberinnen, das weiß ich schon.


    1. Angenommen, wir bekämen beide die gleiche Note im Gutachten. Kriege ich die Stelle, da ich ein Jahr längere Dienstzeit habe?
    2. Gibt es eigentlich auch die Situation, dass die Bezirksregierung bei gleiche Note nochmal den Schulleiterin kontaktiert, und die sich abschließend entscheidet? Oder ist sie nach Abgabe ihres Gutachtens komplett raus?


    VG
    F. Sommer

    Die Büroleitung sagte mir in einem nicht ganz so gravierenden Fall seinerzeit, man solle ein Schreiben hinschicken mit Sachstandsmeldung sowie "Vollzugs"meldung. In meinem Fall half das relativ schnell.

    Was meinst du damit genau? "Vollzugs"meldung?

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