Ich gestehe, dass mir deine Fragen nicht ganz klar sind bzw. wo das Problem sein soll.
Die Operatoren "analysieren" sind definiert, was darunter verstanden wird kann man z.B. anhand der Erwartungshorizonte respektive Bewertungsbögen der letzten Abiturprüfungen nachvollziehen, sofern man es vorher nicht weiß. Jeder Oberstufenlehrer bereitet seine Kurse gezielt darauf vor, was diese Aufgabenstellungen bedeuten, welche Schritte (z.B. Einleitungssatz, kurze Inhaltsangabe, Kontexteinordnung usw.) dazu gehören.
Die Lehrer bewerten die Abiturprüfungen nicht nach eigenem Gutdünken, sondern bekommen besagte Erwartungshorizonte, nach denen sie die Klausuren bepunkten und dann am Ende eben alle Punkte zusammenrechnen (dazu gehört übrigens dann auch die Darstellungsleistung) und daran die Note ablesen können, womit dann die Frage nach dem Unterschied zwischen 14 und 15 Punkten eigentlich nicht mehr zu stellen ist. Der Schüler kann nachvollziehen, in welchen Bereichen er die Punkte "verloren" hat (Inhaltsangabe vergessen, bestimmte Analyseebenen nicht erreicht, bestimmte Querverbindungen nicht gesehen und und und).
Diese Klausuren gehen dann übrigens an einen Zweitkorrektor (teilweise extern, teilweise intern - wird zentral entschieden) und ggf. an einen Drittkorrektor.
Im übrigen sind die meisten Abituraufgaben inzwischen aspektgeleitet, also es gibt eigentlich keine "Analysieren Sie diese Szene." Aufgaben, sondern meistens zielgerichtete Aspekte ("unter Einbezug der Argumentationsstruktur" oder oder oder).
Von daher bin ich mir nicht so sicher, ob du da wirklich ein Thema hast...?