Hallo Zusammen,
inzwischen habe ich meinen Fall Vertretern des vlbs geschildert, die daraufhin an die Hauptpersonalräte herangetreten sind. Von dort sind dann Gespräche mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, sowie mit den Ministerpräsidenten, Finanzminister und Innenminister geführt worden. Nach Ansicht des Hauptpersonalrats [Zitat] "ergibt sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip des Rückwirkungsverbotes und dem darin begründeten Vertrauensschutz" die Notwendigkeit der [Zitat] "Einhaltung der zum Einstellungszeitpunkt gültigen Erlasslage bezüglich der Ausnahme von der laufbahnrechtlichen Hüchstaltersgrenze".
Der Hauptpersonalrat eröffnet die Möglichkeit sich auf dem Dienstweg an die oberste Dienstherrin Kollegin Sommer und die Landesregierung zu wenden. Die Angelegenheit soll jedoch sachlich und nachprüfbar geschildert werden.
Die in meinem ersten Beitrag angesprochene rechtliche Prüfung ist erstmal eher negativ ausgefallen. Ich würde derzeit jedem empfehlen sich mit einer persönlichen Situationsbeschreibung an das Ministerium zu wenden.
Zudem müssen die Verbände eingebunden werden. Dazu werde ich versuchen in den nächsten Tagen ein Schreiben aufzusetzen.
Besten Gruss!