Beiträge von Paddler

    Hallo,
    meine Fortbildungsveranstaltung war im Ruhrgebiet.
    Die war eher interessant anstatt schwer. Zwei Moderatoren haben sich abgewechselt und fleißig die Vorzüge von Versuchen auch im Bereich Kernenergie und Radioaktivität angepriesen. Mit echt wertvollen Beispielen. Versuche wurden auch einige durchgeführt und in einem Klinikum durften wir sogar Wecker und Bleistifte röntgen. Also echt spannend und interessant. Auch wichtig fand ich: Was darf man wie im Physikvorbereitungsraum lagern, was muss entsorgt werden.e.t.c.. Insgesamt bekommt man richtig Lust entsprechende Versuche mit den Schülern nach zu machen und ist dann völlig enttäuscht die entsprechenden Materialien und Geräte nicht zu besitzen.
    Der Test ist tatsächlich inhaltsbezogen und man sollte schon aufgepasst haben.
    Das Infomaterial hatten die Moderatoren selber zum Teil von
    kernenergie.de


    Gruß
    Paddler

    Danke für eure netten Antworten,
    ja, es wahr sicher zu allgemein gehalten.
    Konkret: Ich arbeite nach Seiteneinstieg a la OVP-B und Referendariat als ordentlicher Lehrer an einer Hauptschule in NRW.
    Es beschleicht mich aber immer wieder die Idee, welche mich auch an einem Berufskolleg (SekII) gut aufgehoben sieht.
    Ist es so, dass ich hierzu ein zusätzliches Fach "nachstudieren" muss oder hat die Regierung in irgendeiner Verzweiflungstat (Erlass) diesen Weg erleichtert?


    Gruß
    Paddler

    Hallo Kollegen,


    hat einer von Euch schon mal die Idee gehabt von SekI zur SekII wechseln zu wollen? Jetzt nicht nur wegen der Kohle...
    Geht das überhaupt auf Umwegen, oder muss man ganz von vorne anfangen? In RP gibt es wohl Qualifikationskurse o.ä. . Gibt es so etwas auch in NRW?


    Gruß Paddler

    Hallo Diplomand,


    wenn Du dich hier:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote
    erst mal durchwühlst, kann das den Umfang deiner Fragen ein wenig entschärfen.


    Wo und bis wann sollte ich mich bewerben ? siehe LEO (Adresse oben)


    Wie lange dauert es, bis ich an einer Schule als Lehrer (also nach der Referendariatsphase) arbeiten kann ? Als OVP-B'ler sofort. 21Stunden und entsprechende Bezahlung und das Referendariat "nebenbei". Oder Normales Referendariat. Beides 2Jahre.


    Braucht man ein zweites Staatsexamen, um als Lehrer zu arbeiten ?
    Bei uns (Hauptschule) gibt es welche ohne. Die Bezahlung ist aber auch echt mies.


    Woraus besteht das zweite Staatsexamen ? Referendariat mit diversen Unterrichtsbesuchen, Hausarbeit (längst nicht so aufwändig wie eine Diplomarbeit) und Abschlussprüfung am Ende.


    Ein Direkteinstieg ist nicht möglich, da ich noch keine 2 Jahre Berufserfahrung habe, richtig ? Stimmt. (Hab ich oben ausser Acht gelassen (OVP-B))


    Gibt es bzgl. dieser Fragen Unterschiede in den Bundesländern ? Keine Ahnung!


    Gruß
    Paddler

    Hallo Bella,
    ich bin jetzt 43 und habe den berufsbegleitenden OVP gerade hinter mir. Ich hatte von Anfang an eine Übernahmegarantie, ohne die ich das ganze Spektakel auch nicht gemacht hätte.
    Im Rückblick kann ich diese Variante trotz der höheren Belastung nur empfehlen. Es macht einfach mehr Spass wenn man die aktuellen pädagogischen und didaktischen Werkzeuge trainiert und studiert hat. Nur aus dem Bauch heraus mag sicher gehen, aber die ganze Wissenschaft im Hintergrund hat schon ihre Berechtigung. Dieses musste ich nach anfänglicher Skepsis schon zugeben.
    Als Mensch im mittleren Alter kommt man sich im Referendariat schon ein bischen veralbert vor. Liegt aber daran, dass die Kollegen im Seminar auch keine Ausbildung für das haben, was sie da tun. So gibt es dort "Gute" und welche bei denen einem die Sinnhaftigkeit des ganzen bis zu letzt verschlossen bleibt. Wie überall.
    Da muss man durch...
    ...auch für die Schüler!


    Gruß
    Paddler

    Meine Infos sind teils von Dritten. Gerade an Gesamtschulen ist das Thema wohl ein heißes Eisen. Es gibt da genügend A12 Lehrer, welche sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie neben A13ern arbeiten. Gleiche Stundenzahl und gleicher Aufwand sind da meist gegeben. Nun ist wohl auch nicht immer nachzuvollziehen warum einer mehr oder weniger bekommt, da die Anzahl der zu vergebenden Posten wohl fest zementiert ist.
    Falls ich hier großen Mist rede, müsste mich am besten ein "Betroffener" koorigieren.
    Echte Aufstiegsmöglichkeiten sind das jedoch nicht. Eher Wartemöglichkeiten, welche nichts mit deiner eigenen Leistung zu tun haben.
    Umstieg ist wohl eher dann in Richtung Behörde, Seminar oder Politik denkbar.
    Der Weg in Richtung Schulleitung ist auch noch in Teilen aus eigener Kraft möglich.
    Ansonsten nimmt einem der "öffentliche Dienst" alle für einen Aufsieg interessanten Möglichkeiten ab.


    Ich halte deine Einstellung, sich vorher zu erkundigen für völlig legitim. Lieber vorher abschätzen als hinterher maulen.

    Lächerlich:

    Zitat

    Die Prüfung Ihrer Unterlagen...hat ergeben, dass die von ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in den Fächern Mathematik und Informatik inhaltlich und quantitativ den Anforderungen eines Lehramtsstudiums nicht entsprechen




    Mathe und Informatik wurden meines Wissens letztes Jahr für E-Ing's auch schon nicht annerkannt. Die Kombination war Technik und Physik. Da Technik kein Mangelfach mehr ist, wird es wohl schwer.


    Ich habe bei solchen Fragen die Erfahrung gemacht: Anrufen. Die Leute in der BezReg sind meist sehr auskunftsfreudig, wenn sie denn mal gerade erreichbar sind.


    Zitat

    - - der Fachdidaktik in beiden Fächern,
    - Erziehungswissenschaft und
    - dem didaktischen Grundlagenstudium der Fächer Deutsch oder Mathematik
    entsprechen der LPO erbringen.,


    Das wird parallel zum Referendariat angeboten. Damit man am Ende den gleichen Ausbildungsinhalt hat wie ein "echter" Lehrer.
    Also geht es bei dir "nur" um die Fachwissenschaft. Ich empfehle dir, da mal anzurufen und zu fragen welche Möglichkeiten es noch gibt.
    Im entsprechenden Erlass steht für dich ja als Erstfach Technik und als Zweitfach die Möglichkeiten Mathe, Informatik oder Physik.
    Erlass

    Zitat

    . "Formalrechtlich" ist diese Vorgehensweise aber ok, d.h. mach Dir nicht all zu große Hoffnung.


    Da bin ich mir noch nicht sicher. Schließlich wurde ich vom Land NRW dahingehend abgeworben, daß ich bis 45 verbeamtet werden kann.
    Auf in den Kampf...



    p.s.: An den Kontaktadressen bin ich interessiert.

    Da hast Du wohl recht.
    Ich habe heute schriftlich Antwort von der BezReg bekommen. Eine Verbeamtung ist für mich mit dem Wegfall des Mangelfacherlasses ausgeschlossen. Ob ich auf Tvöd umgestuft werde, glaube ich (will ich nicht glauben) nicht, da ich schon als OVP-Bler nach BAT bezahlt werde. Aber das lass ich mir noch bestätigen.


    Hier ein Rechenbeispiel von der GEW-Köln:


    40jähriger Familienvater, Dienstalter 37, 2 Kinder Steuerklasse 3, 14 % Krankenkassenbeiträge:


    ca. 2638¤netto nach Verbeamtung A12 Stufe3 unter Berücksichtigung der Sonderzahlung


    ca. 2298¤netto nach BATIII unter Berücksichtigung der Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld


    ca. 1713¤netto nach TV-L Entgeldgruppe 11 Stufe 1


    Wen hab ich mir da nur freiwillig als neuen Arbeitgeber ausgesucht...

    Hallo Mitleidende,


    ich habe am 1.3 diesen Jahres meinen gut bezahlten Job in der Industrie an den Nagel gehängt um Lehrer zu werden. Eine OVP-B (berufbegleitende) Stelle hab ich auch bekommen.
    Um meine Familie und Haus e.t.c. weiterhin zu versorgen musste ich mit spitzem Bleistift rechnen und einige Posten streichen.
    Als Basis habe ich das Gehalt als Beamter mit A12 zugrunde gelegt. (Wurde mir ja auch versprochen) Jetzt mit 42 Jahren soll ich aufgrund des gekippten Mangelfacherlasses über 400¤ weniger bekommen. Da kann ich eigentlich sofort aufhören und wieder Bewerbungen schreiben.
    Wollten die uns jetzt eigentlich oder dann doch nicht?


    Bei mir steht auch noch im Vertrag:
    "Nach Feststellung der Bewährung im Schuldienst und Bestehen der zweiten
    Staatsprüfung wird die Lehrkraft in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach
    dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) oder - sofern die
    beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - in ein
    Beamtenverhältnis auf Probe übernommen."


    ...sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen


    Die scheinen jetzt wohl nicht mehr vorzuliegen, oder kann dieser Abschnitt auch anders (nicht politisch) interpretiert werden? Weiß das jemand?

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