Beiträge von System

    Ein bisschen so, wie es sich auszusuchen, schon mit A13 eine A15-Funktion zu übernehmen und sich dann zu beschweren, dass man nicht schneller befördert wird.

    Hätte man auch vorher wissen können und du hast es dir doch auch ausgesucht. Nach deinem Weltbild ist also alles okay, oder?

    Oder, anders gesagt:

    Nicht schlecht... Aber ich spame nicht irgednwelche Threads mit meinem Geheule zu, sondern eröffne wenigstens einen eigenen dafür. ;)


    Aber gut, konstruktive Inhalte sind in diesem Forum glaube ich eh eher selten, weshalb ich es jetzt wieder verlasse. Leider echt zu viele "typische" Lehrer hier, die wahrscheinlich nie was anderes als Schule => Hochschule => Schule erlebt haben...

    Zwei Gehaltsstufen für 5-6 Stunden pro Woche Systembetreuung zu erhalten erscheint im Kontext Grundschule völlig absurd, daher die vielen Reaktionen aus dem Bereich. Für diese Tätigkeit bekommst du in der GS in SH 1,5 Entlastungsstunden. Zwei volle Gehaltsstufen erhältst du nicht einmal wenn du Schulleiter:in wirst.

    Es ist aber nur eine! Regelbeförderung kriegt am Gymi jeder...

    Achso, dachte eher an Vorklasse FOS, da unsere Klientel das eher anstrebt. Das Niveau der Schüler hat aber auch nix mit der Besoldung zu tun, sondern die Schulart. Das sind halt die gesetzlichen Gegebenheiten. Wir sind eine berufsvorbereitende Schule, deshalb ist es nicht unbedingt relevant.

    Systembetreuer und Mitarbeiter der Schulleitung ist ein dauerhaftes Amt.

    Man macht dann meistens nicht nur die Systembetreuung sondern auch den Notenmanager, ByCS, etc. . Außerdem hält man regelmäßig Fortbildungen im Kollegium und ist natürlich Mädchen für alles bei den medienkompetenten Kollegen. Zeitlicher Aufwand ca. 5-6 Stunden pro Woche würde ich sagen. In Stoßzeiten auch Mal mehr, z.B. wenn neue IT kommt. Klar gibt es mittlerweile 2 Mitarbeiter bei der Stadt die unterstützen, aber die sind für ca. 20 Schulen zuständig, also auch eher selten im Einsatz.

    DEN Unterschied zwischen Wirtschaftsschule und Mittelschule sehe ich jetzt auch faktisch nicht. Ähnliche Schülerklientel, die Korrekturen geben sich da jetzt auch nicht viel. Warum man da als Lehrer an der Wirtschaftsschule so auf seinem Studium auf vertieftem Niveau herumreiten muss, verstehe ich nicht. In unseren Einführungsklassen sind die Mittelschülern den Schülern aus der Wirtschaftsschule regelmäßig voraus.

    Wirtschaftsschule hat einen ganz anderen Abschluss und ist eine berufliche Schule. Was für Eingangsklassen sollen das denn sein?


    Das Fass mit der "unfairen" Bezahlung hab ich doch nicht aufgemacht - das hat auch eigentlich gar nichts mit dem Thema zu tun. Aber okay das ist halt scheinbar die Mentalität hier.


    Die einfache Rechnung: 1 Jahr lang länger studiert, 1 Jahr kürzer Einkommen. Denke dass das dann auch okay ist, wenn man bissl mehr bekommt - Aber das finden hier ja einige unfair. Ich kann mich noch gut an die entsprechenden Fachschaften an der Uni erinnern, da waren wenige dabei, die irgendwie über das Studium hinaus gedacht haben. Zeigte sich schon beim Thema Anwartschaft etc.. Dann nachher jammern find ich einfach lächerlich. Jeder hat alle Möglichkeiten und muss sich halt den Weg suchen der zu ihm passt.

    Naja als Deutsch oder Englisch Lehrkraft geht man im Studium im Vergleich zum Mathe, Physik, Informatik Studenten halt den leichten weg. Das ist halt dann hinterher umgekehrt.


    Und dass ein vertieftes Studium zu ner besseren Besoldung führt ist einfach nur gerecht. Ich gönne diesen Leuten gerne auch mehr, aber ob das dann gerechter ist ?


    Die wirklich unterbezahlten sind doch die ganzen Erzieher, die fast die selbe Arbeit machen wie ein Lehrer in der ersten Klasse. Aber auch das weiss man vorher.

    Zwei Gehaltsstufen sind in schon eine Menge, die im Grund- und Mittelschulbereich für Lehrkräfte ohne Rektor/in zu werden gar nicht möglich sind. Und wenn ich die Diskussionen hier ansehe, ist dies auch für andere Schularten schon viel. Aber vielleicht ticken die kommunalen Schulen anders als die staatlichen Schulen und man kann es nur bedingt vergleichen.

    Ok, aber die haben halt auch kein vertieftes Studium. Staatlich und kommunal ist da egal, es ist am Gymi bzw. beruflichen Schulen eine A15 Stelle. Finde das auch wirklich angemessen. Aber das ist auch nicht das Thema hier...

    Grundschule/Mittelschule ist halt eigentlich gehobener Dienst und damit ist dann kein A14/A15 möglich. Das ist aber ein anderes Thema und das weiß man beim Studienbeginn. Finde die Diskussion genauso sinnlos wie Englisch- oder Deutschlehrer die sich über viel Korrektur beschweren.

    Alles Dinge die man sich ausgesucht hat und kein Grund für Neid.

    Da zeigt sich wieder die Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung.
    Im höheren Dienst steigt man für die Systembetreuung um 2 Gehaltsstufen.
    Ich hatte im gehobenen Dienst an der Grund- und Werkrealschule als Systembetreuer (mit 75 Rechnern + Schulverwaltung) gerade mal 2 Ermäßigungsstunden erhalten. Für die Systembetreuung am Schulamt war ich mit 4 UE abgeordnet - die jedoch mit jeweils 1,74 Zeitstunden abzudienen waren.
    Mir bringt's nix mehr - aber es ist Zeit, dass sich was dreht.

    Ist doch dann fair? Ich steige ja "nur" 2 Gehaltsstufen und A14 ist ja ohnehin die Regelbeförderung. Mitarbeiter der Schulleitung ist halt dann wsl. doch noch mehr Verantwortung als reiner Systembetreuer? Empfehlen kann ich jedenfalls niemanden, das Amt zu übernehmen, bevor er A14 ist. Man hat eigentlich nur Mehrarbeit und wenig Vorteile.

    Ja ich hab das Amt (die A15 Funktionsstelle) schon offiziell, nur eben keine Beförderung in der Gehaltsstufe. Musste mich auch darauf bewerben etc.. Aber der zeitliche Ablauf ist echt ärgerlich...

    Du hast die Stelle ja aber schon. Anlassbeurteilung gibt es nur dann, wenn eine neue Stelle zu besetzen ist. Mitarbeiter und Systembetreuung in Kombination müssten aber einen recht schnellen Aufstieg ergeben. Welche Funktionszuordnung hast du damit?

    Ist ne Stelle in der Funktionsgruppe 2 (8020 im Funktionskatalog): "Betreuung für den Computereinsatz im Unterricht und in der Schulverwaltung (Systembetreuung)".


    Aber für den Aufstieg von A13 zu A14 bringt mir das halt nichts, da dafür die Funktion nicht relevant ist. Von A14 zu A15 geht es dann relativ flott. Aber trotzdem etwas frustrierend.

    Die nächste Beurteilungsrunde läuft doch schon. Wenn du es da schaffst, besser beurteilt zu werden, dann verkürzt sich die Wartezeit.

    Ja, das Problem ist: Beurteilungsjahr ist 2026, d.h. die Beurteilung wird in Folge an das Beurteilungsjahr der Stadt vorgelegt und dann erst irgendwann 2027 eröffnet. Ich habe meine Beurteilung von 2022 somit erst im Dezember 2023 erhalten.


    Dauert das dieses mal wieder so lange, dann wird es Dezember 2027 wird hab ich ja kaum was gewonnen - deshalb die Frage ob jemand eine Empfehlung hat.

    In deinem Zitat steht ja, dass dies voraussetzt, dass du dich auf eine Funktion bewirbst.

    Hast du dich denn aktuell darauf beworben?

    Ich hab die Funktion halt schon erhalten, das ist wsl. das Problem :D...

    Mir wurde halt bei der Erstbeurteilung gesagt, dass ne Note besser als 3 nicht machbar ist bei der Erstbeurteilung, was ich relativ naja finde, da ich ja die ganze Systembetreuung schon (am Ende) allein gemacht habe... Von einer Anlassbeurteilung erhoffe ich mir halt dann ne bessere Note und einen schnelleren Aufstieg...

    Hallo zusammen,


    ich lese hier schon lange fleißig mit aber habe nun auch mal ein Anliegen:


    Ich bin seit dem 08/2018 bei einer kommunalen Wirtschaftsschule in Bayern verbeamtet und seit dem 01.02.2019 dies auch auf Lebenszeit. Studiert habe ich auf Lehramt Gymnasium (vertieft) und bin im höheren Dienst mit A13 eingestiegen.


    Seit Beginn 2020 habe ich gemeinsam mit dem damaligen Systembetreuer die Systembetreuung übernommen (um ihn zu entlasten). Nachdem er 2023 in Pension ist, habe ich seit dem 01.02.2024 offiziell die Stelle Systembetreuung und Mitarbeiter der Schulleitung übertragen bekommen. Diese Stelle ist mit A15 bewertet.


    Meine erste Regelbeurteilung war leider erst im Jahr 2022 (UB / 3), weshalb ich nun noch eine fiktive Wartezeit bis März 2028 für die Beförderung auf A14 habe.


    Ich wäre natürlich daran interessiert, das ganze zu beschleunigen, da ich ja einiges an Verantwortung und Arbeit habe. Ich dachte deshalb an eine Anlassbeurteilung, jedoch mein die SL das wäre nicht möglich und es gäbe keinen Anlass. Aber wäre eine einjährige Bewährung auf dem Amt nicht ein Anlass für solch eine Beurteilung?


    Gem. "Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern" 4.5.1 gilt folgendes:


    Zitat

    Für eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie eine Lehrkraft auf unbefristetem Arbeitsvertrag, die sich für eine Funktion bewirbt, ist unter Verwendung des Beurteilungsvordrucks gemäß Anlage C eine Anlassbeurteilung zu erstellen (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG), wenn


    "die Bewerberin bzw. der Bewerber mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Funktionstätigkeit über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeübt hat,"


    Ist dies nun nicht möglich, da ich die Stelle schon habe? Für Hilfe wäre ich dankbar.

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