Beiträge von Anton Reiser

    Hallo Aktenklammer,


    Grunbdsätze zu Leistungsbewertung findest du i § 48 SchulG sowie in § 6 APO-SekI formuliert. Verbindliche Maßstäbe wirst du dort allerdings nicht finden, hierüber befinden die Fachkonferenzen, ansonsten entscheidet der Lehrer in eigenem Ermessen. Da die ZPs allerdings Bewertungsmaßstäbe zu Grunde legen, die dem von dir genannten in der Sek II entsprechen, empfiehlt es sich m.E. diesen Maßstab auch vorher anzuwenden.


    Mit freunlichem Gruß
    Anton Reiser

    Weder Klausuren in irgendeiner Form noch die Bearbeitung von Hausaufgaben außerhalb des Kurses waren aber m.W. Bestandteil der offiziellen Ausschreibung. Vielmehr haben sich wohl die Lehrer/Dozenten darauf geeinigt. Werden die Klausuren in Hagen übrigens auch in Partnerarbeit bearbeitet?


    Übrigens frage ich nicht in eigener Sache: Eine, ähm, seeehr gute Kolllegin hat sich wie du während der Sommerferien mit einem Lateinbuch für diesen Kurs vorbereitet. (Nicht in Hageen) Der Schock nach der ersten Sitzung, einem kurzen, aber heftigen Eingangstests sowie der Bekanntgabe der weiteren Anforderungen in Verbindung mit abiturrelvanten Anforderungen in der Schule führten leider dazu, dass sie den Kurs trotz guten Zuredens abbrach. Wären die zusätzlichen Angaben vorher bekannt gewesen, hätte sie sich nicht angemeldet und hätte ihre Ferien genießen können.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    stranger schrieb:

    Zitat

    Da rettet auch nicht die GEW,


    ... und auch sonst kein höh´res Wesen. Uns aus dem Elend zu erlösen...Wie ging das noch weiter?


    [ ] ... wird schon der Schulleiter tun. (Da wäre ich aber sehr skeptisch)
    [ ] ... wird schon der neue Morgen tun. (Hört sich auch nicht sehr erfolgversprechend an, immerhin wird es aber hell)
    [ ] ... wird leider nie geschehen. (Nö, das ist mir zu wenig an Hoffnung)
    [ ] ... das werde ich bestimmt nicht tun. (Finde ich sehr unkollegial und klingt ein wenig nach Schulleiter s.o.)
    [ ] ... wird gottseidank die Rente tun (Das muss deutlich früher geschehen)
    [X] ... können wir nur selber tun (Immerhin wäre das einen Versuch wert, deshalb mein Favorit).


    Kennt jemand eine bessere Lösung?


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Hallo lotta888,


    ich würde an deiner Stelle zunächst einmal die geltende Beschlusslage an deiner Schule sondieren. Regelfall ist in NRW an Schulen in der Tat die Fünf-Tage-Woche, da hast du schon recht (s. Erlass).
    http://www.schulministerium.nr…echt/Erlasse/12-62Nr1.pdf


    Die Schulkonferenz kann aber auch Samstagsunterricht beschließen. Ein möglicher Beschluss an deiner Schule kann aber noch nicht sehr alt sein. Im übrigen musste auch der Schulträger beteiligt worden sein. Was sagt der Hausmeister? Was sagen die Kollegen, die in der Schulkonferenz sitzen?


    Abgesehen davon muss ein möglicher Samstagsunterricht sowie Planung und Verlauf der Fördermaßnahme sicherlich auch Thema in einer LK gewesen sein, vermutlich verbunden mit einem Beschluss. Wie sieht der genau aus? War der Wechsel von Tutoren zu Fachlehrern Teil der Beschlusslage?


    Das genannte Modell, Mehrarbeit gleichzeitig durch Entlastungsstunden auszugleichen, ist ziemlich merkwürdig. Über Grundsätze für die Verwendung von Entlastungsstunden beschließt wiederum die LK. Entspicht dieses Modell dieser Beschlusslage? Woher stammen diese Stunden?


    Ob auch Förderstunden eine Ausweitung des Unterrichtes auf den Samstag rechtfertigen, wage ich zu bezweifeln, bin mir aber da nicht sicher.


    Solltest du bei deinen Recherchen auf Merkwürdigkeiten stoßen, würde ich den Personalrat einschalten, falls du tatsächlich dienstverpflichtet werden solltest.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Ich habe in der 6 (ebenfalls Gesamtschule) folgenden Roman gelesen:


    Ingo Meyer-Dietrich
    Und das nennt ihr Mut
    ISBN 3-473-52237-6 (Schulausgabe Broschur)
    Er kam bei den Schülern auch ganz gut an. Besonders anspruchsvoll ist er auch nicht, aber durchaus lesenswert. Es gibt hierzu auch Lehrermaterialien, m.W. auch online.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    "So Lonely" kann auch ich nur empfehlen. Eine Kollegin und ich haben den Roman vor einigen Jahren parallel in der Oberstufe im Zusammenhang mit "Werther" gelesen. Er kam bei den Schülern, aber insbesondere auch bei uns Lehrern gut an.


    Der Roman hat etwas, was meiner Meinung nach vielen aktuellen Jugendromanen (soweit ich sie kenne) fehlt: Witz, d.h. er hat nicht nur Geist, sondern ist eben auch witzig. Schon die Kapiteleinteilung (175 Seiten, sozusagen atomisiert in 37 Kapiteln) lädt auf Entdeckungsreise ein.


    Viel Spaß damit!


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Zitat

    1.) Gibt es bei euch gelegentliche oder regelmäßige Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, die unabhängig von den Pflichthospitationen von der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung zwecks Verbeamtung, Beförderung o.ä. stattfinden?


    Nein, allerdings hatten wir vor zwei Jahren die Qualitätsinspektoren im Hause. Die Schulleitung ´droht´allerdings von Zeit zu Zeit solche Besuche an, sehr subtil, gerne als Randbemerkung auf einer LK, so nach dem Motto: "Eigentlich müsste ich ja viel häufiger..." Schulform: Gesamtschule


    Zu deinen anderen Fragen: Grundlage für die Schulleiterbesuche ist die Allgemeine Dienstordnung für Lehrer:


    Zitat

    ADO NRW § 20 Verantwortung für die Bildungsarbeit (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.


    Daraus ergibt sich m.E., dass die Besuche nicht regelmäßig stattfinden müssen, sie durch den Schulleiter auch nicht delegiert werden können und letztlich ausschließlich der Information dienen. Dementsprechend gibt es im Anschluss lediglich ein "erörterndes" Gespräch, für das es auch keine Dokumentationspflicht gibt.


    Von einem hiesigen Privatgymnasium weiß ich, dass dessen Schulleiter seit gut einem Jahr die Lehrer der Schule regelmäßig "anhospitiert", auch schon mal nach kritischen Kommentaren von einigen Lehrern während einer LK. Ist natürlich reiner Zufall.


    Dieser Schulleiter verbindet das anschließende Gespräch relativ unverbindlich mit einem Planungs- und Entwicklngsgespräch, was insbesondere nach einem erfolgreich verlaufenen Besuch auch ganz sinnvoll sein kann. Grundsätzlich würde ich das allerdings ablehnen. Zu solchen Gesprächen sollte/muss zwingend ein Personalrat anwesend sein, insbesondere wenn es auch noch in irgendeiner Weise dokumentiert werden sollen (was ich ebenfalls ablehnen würde).


    Interessant finde ich übrigens, dass der besagte Schulleiter ebenfalls dahingehend argumentiert, er müsse unbedingt einmal im Jahr jeden Kollegen einmal im Unterricht gesehen haben. Interne Schulleiterdirektiven durch die Schulaufsicht?


    Im Rahmen einer möglichen Qualitätsinspektion muss übrigens kein Schulleiter etwas befürchten: Nicht nur in unserem Fall kam die Schulleitung insgesamt am besten weg. Handlungsbedarf - wenn auch nicht alarmierend groß - besteht beim Unterricht.


    Ähnlich positiv waren die Ergebnisse m.W. überall im Lande: Die Schulleiter rangieren i.d.R. vor allen anderen zu beurteilenden Kriterien. Macht aus Sicht des Ministeriums auch Sinn, denn wer möchte zukünftig eigenständig geführte Schulen von Schulleitern geleitet wissen, die bei einer Qualitätsinspektion schlechte Noten erhalten haben? Die Qualitätsermittlung war dementsprechend so angelegt, dass in dieser Hinsicht nicht anbrennen konnte.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Zitat

    Inwieweit sind Vertretungsstunden, die man als Aufsicht bei außerschulischen Aktionen (Aufsicht bei Praktikumstagen) geleistet hat, abzurechnen?


    Überhaupt nicht, sie gehören in der Tat zum Dienst. Grundsätzlich gilt in NRW, dass lediglich mehr erteilte Unterrichtsstunden abgerechnet werden können, aber auch diese erst nach der dritten Mehrarbeitsstunde. Abrechnugszeitraum ist dabei der Monat. Schön wäre es in diesem Fall, wenn der vertretende Lehrer in eben diesem "Praktikumsjahrgang" auch unterrichtet, damit er zumindest durch den Wegfall nicht erteilter Unterrichtsstunden ein wenig profitiert. Ich weiß, ein schwacher Trost.


    Wenn die Zustände an er eigenen Schule so sehr nerven, sollte man in einer der nächsten LK eben Grundsätze für ein gescheites Vertretungskonzept beschließen. Das Argument "Bei uns kann man Vertretungsstunden nicht planen" überzeugt mich nicht. Im Übrigen wird man aber auch nach einem solchen Konzept nicht mehr abrechnen können.


    Zitat

    Zum anderen stehe ich auf dem Standpunkt, dass jede Stunde (also auch die zu fortgeschrittener Stunde vor einem verwüsteten Jungenklo der Jugendherberge verbrachte) eine "geldwerte" Leistung ist.


    Tja, um es irgendwie positiv auszudrücken: Den erwähnten Standpunkt teilt auch unser Dienstherr, allerdings ist er der Meinung, dass die geleistete Arbeit bereits mit dem Gehalt vergütet wurde. Eine zusätzliche Abrechnung scheidet jedenfalls aus. Immerhin verzichtet er aber auch darauf, für diese geringwertige Tätigkeit einen Abschlag vorzunehmen, insofern wird die Toilette von einem relativ gut bezahlten Menschen bewacht.


    Interessant zum Thema Mehrarbeit:
    http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm


    Zitat

    Schließlich gibt es in unserem Kollegium kaum einen, der nicht nebenbei noch an anderer Stelle dazuverdienen muss.


    Ein Lehrergehalt reicht nicht zum Leben aus? Sind das alles junge TV-L-Neueinsteiger?


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Mein Eindruck ist, dass es sich hier um eine selbstgestrickte Begrifflichkeit aus dem Bereich Homöopathie/ Anthroposophie handelt. Ausgangspunkt könnte m.E. in der Tat der lateinische Begriff Mater(Mutter) sein, der allerdings wohl im Zusammenhang mit der (angeblich) psychologischen Wirkung des "Mutterkrautes " - Matricaria Chamomilla (=Echte Kamille) zu deuten ist. Wenn man daran glaubt, hat man jedenfalls ein plausibles Erklärungsmuster für Lernanfänger, die sich in diesem Sinne "matrogen" verhalten und dementsprechend homöopathische Mittelchen (und selbstverständlich eine angemessene Beschulung)benötigen, die hier für Abhilfe sorgen können:



    http://www.ckh-verlag.de/pdf/C…chologische-Bedeutung.pdf



    Ein schulischer Bezug zur Urheberin dieser Erkenntnisse wäre jedenfalls gegeben:
    "Antonie Peppler ist praktizierende und forschende Klassische Homöopathin, vormals Dozentin an verschiedenen Institutionen für kreatives Lernen, rationelles Lesen und Kreativitätstraining."
    Ich habe keine Ahnung, ob diese Erklärung richtig ist oder nicht. Eine Untersuchung mit Vokablen, die ich auch nach eingehender Recherche nicht klären kann, wäre für mich allerdings uninteressant und allenfalls dazu geeignet, die Rückseite als Konzeptpapier zu verwenden.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    German schrieb:

    Zitat

    Bei uns ist der Ausflug freiwillig, wer nicht teilnimmt muss unterrichten.


    Das klingt interessant. Wie ist das denn dann genau organisiert? Schüler sind doch eigentlich nicht anwesend. Eine Antwort würde mich sehr interessieren!


    kleiner gruener frosch schrieb:

    Zitat

    Nachtrag: die Bezirksregierung Arnsberg vertritt die Meinung, dass ein Lehrerausflug keine Dienstveranstaltung ist. Damit bist du auch nicht dienstverpflichtet.


    Nun, die Bezirksregierung sieht das so. Dein Link verweist aber auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, das diese Auffassung (glücklicherweise) korrigiert. Das ist auch wichtig, damit die Teilnehmer der als Dienstveranstaltung deklarierten Veranstaltung auch versichert sind. Unabhängig von einer ausdrücklichen Verpflichtung (gezwungen werden kann niemand) ist für das Gericht der Zweck der Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der ADO maßgebend. Im Klartext bedeutet das m.E., dass kein Lehrerkollegium zwanghaft bemüht sein muss, einen Lehrerausflug irgendwie als Fortbildung etikettieren zu müssen. Der Bezirksregierung Arnsberg jedenfalls ist das ohnehin völlig egal, sie betrachtet Lehrerausflüge insgesamt eher als Privatveranstaltung.


    stranger: Wie heißt es bei Böll: "Atheisten langweilen mich, weil sie immer nur von Gott sprechen." Das soll kein Angriff, sondern eher die Ermunterung an einen "bekennenden Atheisten" sein, den Besuch eines Gotteshauses sozusagen als Forschungsobjekt in eigener Sache zu sehen. Einen Tipp (sozusagen zur Überprüfung) ;) kann ich sozusagen blind geben: Im Dunstkreis von Kirchen finden sich in der Regel Einrichtungen des Gaststättengewerbes...


    Wie lief denn eigentlich die Diskussion während der LK in dieser Frage? Bei einer sehr knappen Entscheidung hielte ich das Ausflugsziel nicht für angebracht. Aber unabhängig davon: Wenn du nicht mitfährst, musst du unterrrichten, wenn du mitfährst und die Kirche nicht besuchst, geschieht vermutlich nichts, außer dass du etwas verpasst ;)


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    ÄdiHerzog schrieb:

    Zitat

    Ich kann mich Meike. nur anschließen.


    Meike sah lediglich keinen Grund zur Schließung des Threads. Dem wollen Sie sich anschließen? Ansonsten nehmen Sie leider keine Stellung zu den Ratschlägen, die Sie bereits erhalten haben, als da wären:
    Personalrat einschalten Dezernentin einschalten Supervision/Mediation Schulamt einschalten 3 Links zu entsprechenden Vorschlägen
    Alle Vorschläge kamen von Meike.


    Strafanzeige stellen. Hilfe von außen suchen.
    Diese Vorschläge kamen von Schmelli.


    Erneuerter Ratschlag in dieser Richtung von PeterKa aufgrund Ihrer Einlassung (Anzeige aus fadenscheinigen Gründen zurückgezogen).


    Hinsichtlich der Darlegung Ihres inkompetenten Handelns in Bezug auf vermeintliche Selbstmordabsichten Ihres Kollegen in Ihrem letzten Posting, sollten Sie diesem im Wiederholungsfall besser folgende Adresse empfehlen: http://www.telefonseelsorge.de/. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass ein Lehrerkollege in einem wirklich besorgniserregenden akuten Fall doch wohl die Polizei benachrichtigt und sich nicht erst an ein Internetforum gewendet hätte.


    Sollte Ihnen zu den erteilten Ratschlägen nichts Konstruktives mehr einfallen, würde ich mich Vananas Bitte um Schließung eines m.E. dann überflüssigen Threads gerne anschließen.


    Zitat

    Vananas Dominanzverhalten erinnert heimlich an das meiner Frau.


    Ich bin mir sicher, dass es weitere Seiten gibt, auf denen Sie solche Dinge genießen können, ohne sich über Vananas Verhalten ärgern zu müssen.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Meike schrieb:

    Zitat

    Eigentlich ist das ein sehr konstruktives Lehrerforum, sonst ... warum dieser thread so ausarten konnte, ist mir nicht klar.


    Nunja, es ist wie immer, wird ein Troll erst einmal gefüttert.... Smellys Ratschlag finde ich geradezu genial, schließlich ist die Ähnlichkeit mit dem geschilderten Fall ja doch sehr auffallend.


    Im anderen Forum zeichnete sich der Beitragsersteller dahingehend aus, dass er hilfreiche Ratschläge allenfalls verhalten annahm und lieber darauf hinwies, dass er doch eine Mission wider irgendwelcher Gutmenschen zu erfüllen habe, die sich im Verlauf der Geschichte angeblich immer fieser artikulierten.


    Sollte eine solche Beratungsresistenz mit ähnlichen Begleiterscheinungen auch in diesem Forum auftreten, wäre Vananas bisher in der Tat kaum begründeter Vorschlag in der Tat eine Möglichkeit, die auch das andere Forum schließlich ergriffen hatte.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    sinfini (Bndesland NRW) schrieb:

    Zitat

    Also wir haben ein mal im Jahr Lehrerausflug und dafür gibt es auch schulfrei. Allerdings is das irgendwie so ein Mix aus Fortbildung und AUsflug, sonst geht das wohl nicht, dass dafür Unterricht ausfällt.


    Nö, das stimmt so nicht, Fortbildung hat mit einem Betriebsausflug nichts zu tun, dieser dient einem ganz anderen Zweck. Hier das Original aus der ADO zum Thema Betriebsausflug:

    Zitat

    [B]§ 21 Zusammenarbeit in der Schule (7)[/B] Gemeinschaftsveranstaltungen des Lehrerkollegiums (z. B. Betriebsausflüge) sollen weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden; sie können einmal im Jahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen, soweit dies nach Art und Dauer der Veranstaltung erforderlich ist.


    Zitat

    Schwierig ist das für die Organisatoren. Es muss also pädagogisch wertvoll aber nicht zu langweilig sein. Besuch eines Weinkellers oder ähnlichem is nicht. Gegen 14 Uhr ist dann Ende, 80% der Leute fährt dann auch schleunigst nach Hause. Der harte Kern kehrt dann noch irgendwo ein.


    Nun, rein rechtlich muss ein Vorschlag natürlich nicht "pädagogisch wertvoll" oder "nicht langweilig" sein, sondern lediglich den o.g. rechtlichen Vorgaben entsprechen - und natürlich eine Mehrheit im Kollegium finden ;)


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. In dieser Frage scheint es ja selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer keinerlei einheitliche Regelung zu geben. Wenn ich es richtig sehe, reicht die Spanne für den Beginn des Betriebsausfluges von der 4. bis zur 6. Stunde bzw. nach Schulschluss, in BaWü kann man sogar den ganzen Tag fahren.


    Immerhin: Es werden offenbar in der Regel Betriebsausflüge durchgeführt (immer noch oder auch schon wieder). Das war bei uns bis vor einigen Jahren auch so, endete aber mit dem neuen Schulgesetz. Laut Schulleitung dürfte nunmehr u.a. wegen irgendwelcher Betriebsausflüge kein Unterricht mehr ausfallen. Wenn dem Kollegium so sehr daran gelegen sei, könnte es ja in der Freizeit fahren - wurde nicht ohne Häme ergänzt. Die ADO gelte auch nicht mehr und deshalb müsse die Schulleitung im Grunde alles selber entscheiden... . Für uns Mitglieder des Lehrerrates stellte sich seitdem eben auch diese Frage:


    Mikael schrieb:

    Zitat

    hmmm... wir sind ja doch beim öffentlichen Dienst... warum dann eigentlich am Freitag nach Dienstschluss in der Freizeit...


    Unsere Schulleitung beantwortete eine solche Frage mit dem Hinweis auf die Besonderheiten der Schule. Die Schulaufsicht dürfe im übrigen alles (verbieten), und zwar ohne Begründung. Die Drohkulisse wurde dementsprechend aufgebaut: Zwei Schulen mussten wegen eines unbotmäßig durchgeführten Lehrerausfluges sozusagen "nachsitzen", dh. sowohl Schüler als auch Lehrer mussten an einem unterrichtsfreien Samstag zur Schule kommen, eine dieser Schulen kam aus dem selben Ort. Die genauen Einzelheiten wurden in der lokalen Berichterstattung allerdings seinerzeit nicht erwähnt.


    Nach diesem zugegebenermaßen recht langen Anlauf folgender Tipp, insbesondere an KollegInnen, die nicht völlig abgeschlafft an einem Kollegiumsausflug teilnehmen wollen, der eigentlich der Stärkung des kollegialen Miteinanders dienen soll:


    In NRW kann eine LK Grundsätze zu allem Möglichen beschließen, natürlich auch zur Durchführung eines Lehrerausfluges. Als Grundsatzbeschluss haben wir als Lehrerrat in einem entsprechenden Antrag u.a. formuliert, dass der Lehrerausflug bereits nach der dritten Stunde beginnen kann. Die konkrete Ausgestaltung wurde in unserem Fall an ein bestimmtes Jahrgangsteam delegiert (mit dem wir natürlich zuvor Rücksprache gehalten hatten) und stand unter dem Vorbehalt einer weiteren Abstimmung.


    Nach ihren bisherigen Einlassungen hätte die Schulleitung den (natürlich) einstimmig gefassten Beschluss aus rechtlichen Gründen beanstanden und dementsprechend kassiern müssen. Sie tat es nicht, brachte allerdings als Bedenken vor, dass sie sich daran erinnern könne, dass üblicherweise erst nach der vierten Stunde ein Kollegiumsausflug stattfinden dürfe. Genau das erörterte sie mit dem kurz darauf aus völlig anderen Gründen anwesenden zuständigen Dezernenten. Dieser bestätigte nach ihren Informationen ihre Meinung mit den Worten "das sei üblicherweise so".


    "Üblich" ist in dieser Frage wohl nichts, es hängt wohl alles von der Kommunikation zwischen Kollegium, Schulleitung und Schulaufsicht ab. Gut zu wissen.


    Tut mir leid, dass es so lang geworden ist.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

    Hallo,


    in NRW besteht die Möglichkeit, dass Betriebsausflüge an Schulen einmal im Jahr während der allgemeinen Unterrichtszeit beginnen können. Ansonsten müssen solche Gemeinschaftsveranstaltungen "weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterichtszeit" stattfinden.


    Wie sieht also bei euch aus? Gibt es überhaupt noch Betriebsausflüge? Wieviel Unterricht erteilt ihr noch, bevor es losgeht?


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

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