Beiträge von Anton Reiser

    Ich gehe jetzt mal nicht auf den ganzen Sermon ein, nur

    Wie du selber zitiert hast, habe ich Quellen genannt, und habe mich auch deutlich so positioniert, dass ich hoffe, dass Harris doch noch gewinnt. Die von mir geschriebene 2 zu 1 Chance für Trump ist auch keinesfalls "gesichert", aber er hat eben die besseren Karten.

    Ich weiß nicht, was dich hier gerade triggert, aber arbeite das doch bitte auf, ohne mich da mit rein zu ziehen oder mir irgendwelchen Unsinn zu unterstellen.

    Du hast keine einzige Quelle genannt, die deine Behauptung von der quasi feststehenden Aussichtslosigkeit von Harris Wahlkampf noch vor der tatsächlichen Wahl belegen könnte. Das habe ich dir auch vorgeworfen. Deshalb habe ich dementsprechend auch keine deiner Quellen zitieren können. Meinen Hinweis, dass selbst die Quelle mit der Synopse der Wahlumfragen deine Behauptung "Rückstand kann nicht mehr aufgeholt werden" ausdrücklich nicht stützt, hast du ignoriert. Selbst auf das Originalzitat von tibo direkt über deinem Beitrag gehst du mit keiner Silbe ein. Und du fragst mich, was mich triggert? Nichts. Hier ist eine Google- Übersetzung:


    "All dies deutet darauf hin, dass Trumps Vorsprung kaum stark genug ist, um als Vorsprung zu gelten. In der aktuellen RCP No Toss-Up Electoral Map führt Trump mit 287 zu 251, aber das hängt von den 19 Wahlmännerstimmen in Pennsylvania ab, bei denen er nur 0,3 Punkte Vorsprung hat.“

    Auch wenn die Umfragen nicht in die eine oder andere Richtung tendieren, haben beide Kandidaten einen gangbaren Weg, die Präsidentschaft zu gewinnen.“


    Ja, vor wenigen Stunden hast du dich so positioniert, dass man einen Hauch von Unterstützung für Harris ahnen könnte. In 11 deiner Beiträge zuvor klang das im Hinblick auf Kompetenz, Fähigkeiten und Glaubwürdigkeit der Kandidatin gelinde gesagt nicht nett.

    Interessant natürlich, welche Eigenschaften du unwidersprochen als geeignet für eine Präsidentschaftskandidatur betrachtest.






    Abschließend:


    Ich wünsche dir ein Gefühl wie am 15.01.2021, als du im folgenden Post das offizielle Ergebnis bejammertest:



    15. Januar 2021



    Es ist ein unglaubliches Glück, dass Trump auf den letzten Metern schwere Fehler gemacht hat (insbesondere die TV-Debatte) und dass Covid Biden in die Hände gespielt hat. Wären diese beiden Probleme nicht gewesen, wäre die Wahl zu einem absoluten Desaster für die Demokraten geworden - sie haben auch so schon fast alle kritischen Landesparlamente verloren, fast die Mehrheit im Kongress eingebüßt und im Senat nur deshalb 50 Sitze bekommen, weil Trump die beiden Nachwahlen in Georgia mit seiner Wahlmanipulation-Debatte an die Wand gefahren hat.


    Der größte Trumpf von Leuten wie Trump ist die Überheblichkeit des politischen Gegners.


    Hier hast du die Quelle zuvor am 19.07. einmalig gepostet, ich bin aber nahezu sicher, dass du mit deiner Begeisterung über diese Seite auch ganz viele User außerhalb dieses Forums beglückt hast und du halt in deinem Eifer einfach nur den Überblick verloren hast.



    Sie ist auch wirklich gut, u.a. auch deshalb, weil sie deine Behauptung, Harris könne einen vorhandenen Rückstand auf Trump "nicht mehr drehen", mitnichten bestätigt, auch überhaupt nicht bestätigen will. Die Seite gibt in einer Synopse einen sachlichen Überblick über das Ergebnis von Wählerbefragungen durch verschiedene Auftraggeber zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten während des Wahlkampfes in den USA. Zu keinem einzigen Zeitpunkt bestätigt sie in den textlichen Feststellungen deine Diagnose: ..."Harris/Trump wird das nicht mehr drehen können". Ist halt eine Infoseite und in dieser Hinsicht natürlich stinklangweilig für Leute, die den Sieg ihres Favoriten unbedingt bestätigt sehen wollen. So wie du den Sieg Trumps.



    Darauf wirst du halt noch etwas warten müssen, unter Umständen auch vergeblich.



    Insofern nutzt es relativ wenig - um in deinem Duktus zu bleiben - eine von mir gepostete seriöse Quelle, die der eigenen Wunschvorstellung nicht einmal grundsätzlich widerspricht, einfach mal so als irrelevant zurückzuweisen. Illusionen sind in meinem Zitat überhaupt nicht zu erkennen und spielen an dieser Stelle bei mir jedenfalls keine Rolle. Bei dir bin ich mir allerdings nicht sicher. Stand jetzt ist jedenfalls -außer bei dir -nach allen Informationen weltweit nichts endgültig entschieden. Die ganze Welt sieht eine hauchdünne Entscheidung voraus, die eben noch nicht feststeht. Auch die von die von uns beiden genannte Quelle bezeichnet den Ausgang der Wahl als offen, Trumps Vorsprung habe lediglich teilweise die "Stärke einer Rasierklinge".



    Da du tatsächlich keine aktuelle seriöse und unabhängige Quelle benennst, die einen Trump-Sieg so wie du gesichert prognostiziert, gehe ich tatsächlich davon aus, dass du deine Infos eben auch aus einer wie bekannt faktenfrei informierenden Trump-Bubble beziehst. Kann man machen und anschließend, wenn es doch nicht passt, das Capitol stürmen.



    Diesen Bewegungsaufwand wirst du natürlich als auch (klima)neutraler deutscher Beamter ohnehin nicht betreiben - und das ist im Hinblick auf deine Orakel-Beiträge aus der Wahl 2021 vielleicht auch gut so, jedenfalls wäre Trump vermutlich nicht so wirklich glücklich darüber, dass er nach deiner Einschätzung für die aktuelle Wahl überhaupt nicht an dieser Stelle nach dem begehrten Amt streben sollte, wenn er eben dann schon 78 sei und bereits jetzt (geistig) abbaue. Nicht gut, wenn auch grundsätzlich zutreffend. Daran würde sicherlich auch dein tröstlicher Hinweis nichts ändern dass drei seiner Abkömmlinge welche mit "politischen Ambitionen" seien, qualitativ "im Prinzip kleinere und fiesere Versionen von ihm selbst". Hat sich ja bislang auch tatsächlich nicht ergeben, abgesehen davon, dass es auch bei Trumps System (noch) keine natürliche Erbfolge eines Amtes gibt.


    Interessant natürlich, welche Eigenschaften du unwidersprochen als geeignet für eine Präsidentschaftskandidatur betrachtest.






    Abschließend:


    Ich wünsche dir ein Gefühl wie am 15.01.2021, als du im folgenden Post das offizielle Ergebnis bejammertest:



    15. Januar 2021



    Es ist ein unglaubliches Glück, dass Trump auf den letzten Metern schwere Fehler gemacht hat (insbesondere die TV-Debatte) und dass Covid Biden in die Hände gespielt hat. Wären diese beiden Probleme nicht gewesen, wäre die Wahl zu einem absoluten Desaster für die Demokraten geworden - sie haben auch so schon fast alle kritischen Landesparlamente verloren, fast die Mehrheit im Kongress eingebüßt und im Senat nur deshalb 50 Sitze bekommen, weil Trump die beiden Nachwahlen in Georgia mit seiner Wahlmanipulation-Debatte an die Wand gefahren hat.


    Der größte Trumpf von Leuten wie Trump ist die Überheblichkeit des politischen Gegners.


    Ja, auch dort ist das Ergebnis der Wahl noch weitgehend offen. Bei Moebius Beitrag ist sie bereits zugunsten von Trump entschieden. Diese Einschätzung ist von ihm nur allerdings lediglich mit sehr subjektiven Einschätzungen begründet worden, die sich m.E. zum aktuellen Zeitpunkt als falsch erwiesen haben.


    Aktuell liegt Trump in allen Swing-States über die jeweiligen Durchschnitte der Umfragen vorne, wenn nichts großes passiert, wird Harris das nicht mehr drehen können.


    Und es geht gar nicht um "die Anhängerschaft Trumps". Medial wird der Wahlkampf zu einem Kampf zwischen zwei gegensätzlichen Lagern stilisiert, in der Realität wählen die meisten Amerikaner - genau wie die meisten Europäer - auf Basis der Frage, bei welchem Kandidaten sie sich positivere Auswirkungen auf ihr eigenes Leben erwarten. Und hier schafft es Harris nicht, für die Breite der gemäßigten Wähler eine überzeugende Antwort zu geben. Trump gewinnt die Wahl nicht, die Demokraten verlieren sie.

    Umfragewerte von Kamala Harris und Donald Trump in Wahlumfragen in Swing States 2024


    Veröffentlicht von René Muschter, 28.10.2024


    Laut einer Umfrage in den am härtesten umkämpften US-Bundesstaaten (Swing States) zu den Präsidentschaftswahlen 2024 liegt Kamala Harris rund einen Prozentpunkt vor Donald Trump. Unter allen Befragten der sieben Swing States kommt Harris auf rund 48 Prozent der Stimmenanteile, Trump dagegen kommt auf rund 47 Prozent. Harris liegt laut den Umfragen von Ende Oktober in drei Swing States leicht vorn; in Pennsylvania, Wisconsin und Arizona sind beide Kandidat:innen gleichauf. In North Carolina liegt Trump rund 3 Prozentpunkt vor Harris.


    Einen aktuellen Einblick in Hintergründe und Prognosen zu den Präsidentschaftswahlen 2024 bietet der Trend-Report zum Kampf ums Weiße Haus.

    Laut durchschnittlichen nationalen Umfrageergebnissen liegt Harris Ende Oktober bei rund 48,4 Prozent, Trump bei etwa 48,5 Prozent. In der allgemeinen Zustimmungsrate in der Bevölkerung steht Harris etwas besser da als Trump, auch wenn beide Kandidat:innen eine höhere Ablehnung als Zustimmung haben.


    https://de.statista.com/statis…agen-in-den-swing-states/

    Um den größeren Erfolg geht es dabei gar nicht.


    Mir ging und geht es auch nicht darum, du hast aber gefragt.


    Es geht darum, dass sich scheinbar noch immer einige Schulträger und Dienstherren einen schlanken Fuß machen und erwarten, den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Fahrten auf Privatkonten von Lehrkräften auszulagern anstatt diese gleich über das schulbezogene eigene Konto laufen zu lassen.

    Ja, deine Position kenne ich. Grundsätzlich gebe ich dir recht, ich wehre mich aber gegen die Einschätzung, dass KuK, die es über private Konten regeln offenbar die schlechteren Menschen seien und mit einem ständigen Geraune unterstellt wird, das wäre unanständig oder am Rande der Legalität. Konten auf einem Schulgirokonto oder auf einem privatenn Konto haben die Gemeinsamkeit, dass sie nur so sicher sind wie die Verantwortungsbereitschaft derer, die sie nutzen bzw. betreuen. Veruntreuung von Geldern erfolgt offenbar eher auf den Schulkonten. In Niedersachsen hat ein Lehrer zur Tilgung seiner Spielschulden 2019 130.000€ abgezweigt, in NRW hat eine Kollegin ebenfalls vom Schulkonto regelmäßig kleinere Beträge abgezweigt, was erst aufgefallen ist, weil durch die Schule beauftragten Handwerkerleistungen nicht bezahlt werden konnten und die Betriebe sich beschwert haben. An einer Montessorischule hat tatsächlich eine Kollegin ebenfalls Geld abgezweigt. Also Sicherheit sieht anders aus.


    Dass das Inkasso für Fahrten selbstverständlich durch (zumindest in NDS) den Dienstherrn erfolgt, sollte wenig verwundern. Und es dürfte uns allen recht klar sein, wie ein solches Verfahren abläuft, aber auch darum geht es hier nicht. Schräg wird das dann, wenn dieses Inkasso durch den Dienstherrn für Fehlbeträge auf einem Privatkonto einer Lehrkraft erfolgt....die dafür am besten bis zur Klärung der Sache auch noch in Vorleistung gehen darf.

    Das Inkasso erfolgt in NRW durch die Schulträger, das sind in der Regel die Kommunen. Meine Kommune ist nicht mein Dienstherr. In NIedersachsen werden die Schulfahrten im Namen des Landes abgeschlossen. Deshalb erfolgt das Inkasso auch durch das Land. Das hat mit seiner Dienstvorgesetzteneigenschaft m.E. erst einmal nichts zu tun.Wie läuft es denn in Niedersachsen konkret ab?

    O. Meier war das ganz offensichtlich nicht klar. Das Inkasso erfolgt rechtmäßig auf einem Privatkonto, weil es Teil der durch den Schulleiter genehmigten Schulfahrt ist. Ich finde das nicht schräg. Die Lehrkraft geht zur Klärung der Sache in Vorleistung? Ich verstehe kein Wort. Ich gehe jedenfalls nicht für irgendetwas in Vorleistung

    Und warum sollte das in diesem Fall dann doch über ein Konto des Schulträgers funktionieren und sonst nicht bereits im Regelfall?

    Ich vertrete gerade nicht die Auffassung, dass irgendein Konto besonders oder ausschließlich geeignet ist, darauf abgesprochene Zahlungen pünktlich zu realisieren. Mein Hinweis auf das Konto des Schulträgers erfolgte dementsprechend auch nicht, weil ich davon einen größeren Erfolg erwarte - schließlich habe ich darauf hingewiesen, dass schlussendlich erst ein Gericht entscheiden könnte.


    Es geht zu diesem Zeitpunkt immer noch um die Frage des Inkassos durch den Schulträger, von dem O. Meier belegfrei behauptet, dass fehlende Beträge auf Privatkonten nicht eingefordert werden. Das ist eben falsch.


    Da der Schulleiter mit seinen Schreiben an die säumigen Eltern bislang keinen Erfolg hatte, gibt er den Vorgang zuständigkeitshalber an den Träger ab. Damit startet ein Mahnverfahren, das damit beginnt, dass der Träger die ausstehenden Gelder bei den Zahlungspflichtigen mit einem Zahlungsziel einfordert. Das kann erfolgreich sein, dann wird der entsprechende Betrag auf das ursprüngliche Konto transferiert. Landesbeschäftigte haben mit diesen Vorgängen nichts zu tun. Letztlich kann es so weit kommen, dass die Schülerin oder der Schüler die Schulfahrt nicht antritt und in der Schule am Unterricht anderer Klassen teilnimmt.


    Mögliche Kosten, die der Träger möglicherweise zu tragen hat, z.B. Stornokosten, werden von den Eltern zurückgefordert.

    Aber wohl kaum über ein Konto einer Lehrerin.

    Aber natürlich werden auch die ausbleibenden Zahlungen von Beträgen auf Konten von Lehrerinnen und Lehrern und allen dazwischen und außerhalb im schlimmsten Fall auch gerichtlich eingefordert, weil die Eltern genau diesen Überweisungen schriftlich zugestimmt haben.

    Wenn du je mal eine Klassenfahrt selbst geplant hättest, würdest du wissen, dass einem Inkasso über die Schulverwaltung zahlreiche Erinnerungen durch den "Privatkontonutzer" oder den "Unterkontonutzer des Schulgirokontos" an die Zahlungspflichtigen erfolglos voran gehen, inklusive Nachfragen zu möglichen Gründen für die bisherige Nichtzahlung.

    Die auch nach eingehender Befragung fehlende oder unbegründete Nichtzahlung könnte eine Vermeidung der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung und somit eine Schulpflichtverletzung darstellen, insofern wird hier die Schulvewrwaltung aktiv und nennt die Frist für die ausstehende Zahlung, die zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit zur Überprüfung des Zahlungseingangs auf ein städtisches Konto erfolgt.

    Für Gerichte spielt die Frage nach privaten oder schulischen Konten keine Rolle, sie überprüfen im Streitfall, ob eine Genehmigung der Schulfahrt durch den Schuleiter oder die Schulleiterin oder alle dazwischen und außerhalb vorliegt: Danach richtet sich die Frage nach einer rechtmäßig organisierten Schulfahrt, nicht deine Annahme, es dürfe grundsätzlich keine Einzahlungen von Geldern auf Privatkonten für Schulfahrten geben. Solch eine Untersagung müsste ausdrücklich in entsprechenden kommunalen Weisungen geregelt werden. Und so etwas gibt es tatsächlich.

    Aber mittlerweile glaube ich zu verstehen, dass dich nur etwas übezeugt, was du unabhängig vom Wahrheitsgehalt für richtig hälst. Insofern passt deine signature absolut zutreffend: "Fakten haben keine Lobby"

    Das war auch schon mehrfach Thema im Thread, aber:

    Immer noch keine Ahnung, warum. :weissnicht:


    Eine Überweisung von Zuwendungen durch Dritte auf das Konto der Eltern erscheint mir schon deshalb nicht sinnvoll, da schließlich das Geld ja schlussendlich die anfallenden Kosten bei einem Reiseveranstalter begleichen soll. Das kann besser durch Nutzung von Treuhandkonten auf dem Schulgirokonto erfolgen - sofern der Schulträger dem ausdrücklich zugestimmt hat - oder durch die Nutzung eines privaten Kontos, das die Einzahlungen der Eltern von den privaten Geldbewegungen der Lehrkraft trennt, beispielsweise durch ein Sparkonto mit IBAN-Nummer.


    Die Überweisung der Geldbeträge durch die Eltern selbst auf ein Konto des Reiseveranstalters ist aus meiner Sicht allerdings in NRW rechtlich genauso ausgeschlossen wie die o.g. Zahlungsabwicklung über den Reiseveranstalter selbst. Zwischen Eltern und Reiseunternehmen besteht nämlich überhaupt keine vertragliche Beziehung, maßgebend ist das Verhältnis zwischen Schulträger und den Eltern, die u.a. die Verpflichtung gegenüber dem Schulträger eingehen, die entstehenden Kosten zu übernehmen.


    Eine weitere Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schulfahrt ist selbstverständlich ihre Genehmigung durch den Schulleiter, der die hierbei u.a. Verpflichtungen für den Schulträger eingeht. Geregelt ist das im Schulfahrtenerlass NRW:





    "Im Namen der Schule" bedeutet hier u.a., dass der Schulträger auch das Inkasso im Hinblick auf die Zahlungen der Eltern betreibt -ggf. auch gerichtlich -, die die zugesicherte Zahlung der Reisekosten nicht vornehmen. Die Akzeptanz einer entsprechenden Parallelstruktur eines privatwirtschaftlichen Reisebetriebs oder gar eine Übertragung entsprechender Rechte auf diesen halte ich für ausgeschlossen. Ich kann mir auch keinen Schulleiter in NRW vorstellen, der eine Schulfahrt genehmigt, die in NRW nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht. Ich würde es auch deshalb nicht empfehlen, da hier eine Genehmigung erfolgt, die eben nicht "Im Namen der Schule" getroffen wird. Das bedeutet, dass der Schulträger ganz allgemein von der Haftung befreit ist.



    Wenn also der Reiseanbieter in finanzielle Schieflage geraten sollte und bereits vor Beginn der Schulfahrt feststeht, dass er seine Leistung nicht mehr anbieten kann, das eingesammelte Geld auch nicht mehr greifbar ist, wird sich der Schulträger entspannt zurücklehnen können.



    Im Übrigen sei auch auf den Aspekt Datenschutz hingewiesen: Landesbedienstete leisten einem privatwirtschaftlichen Betrieb Hilfestellung zur Erlangung sensibler Daten: Namen und Adressen der Eltern, ihre Kontodaten, die Namen möglicher Zuwendungsgeber, die Rückschlüsse auf den sozialen Status zulassen, z.B. Jobcenter, Anbieter des Bundesteilhabegesetzes... . Wer die Daten erhält, ob sie auch gelöscht werden etc. wird auf den entsprechenden Seiten der Anbieter nicht genannt. Ich halte die Übermittlung solcher Daten in diesem Fall für unzulässig und auch unnötig.



    Ersteres muss größere Bedeutung in der Außen- und Entwicklungspolitik einnehmen, um wiederum zu vermeiden, dass es zu zweiterem kommt. Dabei ist natürlich nicht der Hintergedanke "Wir wollen diese Menschen nicht hier haben.", denn diejenigen, die unfreiwillig (!) flüchten, wollen es ja selbst nicht, sondern machen es aus einer Notsituation heraus. Vielmehr sollen die Menschen gar nicht erst in die Not geraten müssen, ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist, in der Hoffnung auf ein vermeintlich besseres Leben zu verlassen.

    Die europäische Außenpolitik muss völlig neu gedacht werden. Aktuell gilt mehr oder weniger das Matra "Den Menschen in Afrika geht es schlecht, wenn sie zu uns kommen, geht es ihnen gut.", was einerseits Afrika abwertet und andererseits Europa zum selbstverliebten Gönner stilisiert. Europa muss nicht die Welt retten und es wäre verwegen, sich selbst mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Europa hilft mehr, wenn es einerseits seine eigene Bedeutung in der Welt bescheidender einschätzt, und gleichzeitig Afrika nicht klein hält, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe zum gleichwertigen Partner erstarken lässt.

    Wohl noch nie wurde die Idee vom "Ethnopluralismus" so romantisierend-verlogen dargeboten, wie in diesem Beitrag. Am Ende erstarkt der ganze Kontinent Afrika (darunter geht´s nicht) gar zu einem gleichwertigen Partner Europas, allein weil dieses Europa sich in aller Demut zurück nimmt und für das darbende Afrika Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Wer soll das eigentlich glauben?



    Wer ausdrücklich ohne Not darauf hinweist, natürlich keinerlei "Hintergedanken" zu haben, macht sich grundsätzlich verdächtig, dass er natürlich genau diese Hintergrundgedanken hegt und sie auch formulieren kann: "Wir wollen diese Menschen nicht hier haben." Und genau darum geht es hier - im Sinne des Ethnopluralismus.


    Besonders perfide und menschenverachtend ist in diesem Zusammenhang die unverständliche Differenzierung zwischen den offenbar "guten", weil "unfreiwillig" Flüchtenden und den ungenannten, aber offenbar "freiwillig"? Flüchtenden. Wie flüchtet man freiwillig, wie flüchtet man unfreiwillig?


    Eine plumpe Lüge ist die Behauptung eines angeblich offiziellen altruistischen staatlichen "Ma(n)tras", nachdem es den Menschen in Afrika nur gut gehe, wenn sie "zu uns kommen", also in dem Sinne, dass die Flüchtlinge zur Flucht nach nach Europa eingeladen würden.


    Abstoßend zynisch ist der Beitrag im Hinblick auf mögliche Fluchtursachen. Da geht es nicht um Krieg, Folter, politische und sonstige nichtkriminelle Verfolgung und Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, sondern um die "Not" der Menschen, die sich aber offenbar ausschließlich auf lediglich wirtschaftliche Not fokussiert: "Vielmehr sollen die Menschen gar nicht erst in die Not geraten müssen, ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist, in der Hoffnung auf ein vermeintlich besseres Leben zu verlassen." Übersetzt heißt das: Es sind nur Wirtschaftsflüchtlinge und sie sollen da bleiben, wo sie leben, sozusagen wo der Pfeffer (tatsächlich auch) wächst.


    "Ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist" werden die Angesprochenen jedenfalls bei diesen Vorstellungen nicht in Europa wiedersehen: Die Ethnien werden halt getrennt.

    Aus meiner Sicht ist die entscheidende Frage nicht, ob die Kommunalbehörde den Wahlschein selbst erstellt und designed hat, sondern ob sie ihn erteilt. Das ist das entscheidende Kriterium laut Gesetz. Wenn die Behörde also den von dir geposteten Wahlschein herausgegeben hat, scheint er auch rechtmäßig zu sein. Sollte man daran Zweifel haben, hat man selbstverständlich die Möglichkeit, bei der herausgebenden Behörde nachzufragen.

    Du fragtest ausdrücklich nach einer "Norm" für solche Wahlscheine, die es offensichtlich nicht gibt. Stattdessen verweist das Gestz auf ein "Muster" , bei dem man nach meinem Verständnis durchaus einen Gestaltungsspielraum hat.

    Nach dem, was ich auf deiner Vorlage erkennen kann, scheint der Inhalt auch nicht wesentlich von dem vorgegebenen Muster abzuweichen. Nach meinem Eindruck scheint es bei der Gestaltung daher möglicherweise um eine platzsparende Gestaltung gegangen zu sein.


    Irgendwo muss da doch ein Haken sein, oder? ;) Bekommt man weniger Pension?


    Nein, man bekommt auch nicht weniger Pension, das ist gesetzlich geregelt:



    Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)


    in der Fassung vom 3. März 1998


    § 155 Persönliche Kosten für Lehrkräfte


    (3) 1 Für die Lehrkräfte, die nicht beurlaubte Landesbedienstete sind, erstattet das Land den kirchlichen Schulträgern die tatsächlich getragenen persönlichen Kosten bis zur Höhe der Bezüge oder Vergütungen vergleichbarer Lehrkräfte an einer entsprechenden öffentlichen Schule. Daneben werden nach Maßgabe staatlicher Grundsätze erstattet:


    für beamtete Lehrkräfte der Kirchen,


    a)für die der kirchliche Schulträger Beiträge an eine Versorgungskasse leistet, die als rechtsfähige kirchliche Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird und die lebenslängliche Versorgung nach den Grundsätzen der versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen sicherstellt, Aufwendungen bis zu 30 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge,


    b) die sich im Ruhestand befinden und die im Schuldienst tätig waren, die Aufwendungen nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, soweit für die Lehrkräfte nicht Beiträge nach Buchstabe a erstattet worden sind, und nach den Beihilfevorschriften.


    http://www.nds-voris.de/jporta…=S&toc.poskey=#focuspoint



    Ein "Haken" besteht allerdings für den Fall, dass du dich möglicherweise später einmal dazu entschließen solltest, den Weg an eine öffentliche Schule anzutreten. In deinem Arbeits-/Dienstvertrag wird sicherlich eine Kündigungsfrist stehen, bei der man darauf achten sollte, dass das Ende der Frist auch mit dem Ende des Schuljahres übereinstimmt, also dem 31.07. Ansonsten könnten ggf. Lücken entstehen, also Zeiträume für die du weder Geld vom Arbeitgeber noch vom Land erhalten würdest und dementsprechend auf öffentliche Unterstützung angewiesen wärest.

    Also habe ich einfach nur den Punkt 2.8 (Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen) als für alle allgemein bildenden Schulen übersehen und dieser kann entsprechend auch auf die Oberschule angewendet werden, so dass der Schulvorstand Zwischennoten beschließen kann?

    So ist es, der Schulvorstand kann hier Abweichungen von der ursprünglichen Regelung beschließen. Ich denke, er kann auch einen einheitlichen Umgang mit der Darstellung von Zwischennoten vorgeben, also die Angabe von Dezimalzahlen oder die Verwendung von Plus, Minus etc.



    Und ich habe richtig verstanden, dass beschlossene Zwischennoten dann von der einzelnen Lehrkraft im Rahmen des eingeräumten Entscheidungsspielraumes ausgestaltet werden? D.h. Frau Müller entscheidet für sich, Arbeiten mit 3+, 2- usw. zu kennzeichnen und dieses dann bei ihrer Zeugnisnotenberechnung mit 2,7 und 2,3 zu berechnen. Herr Meier entscheidet sich gegen Zwischennoten und bleibt bei 1-6. Frau Schmidt findet Zwischennoten auch gut, wertet diese aber mit 2,6 (für eine 3+) und 2,4 (für eine 2-). Das wäre möglich?

    Berechnet wird bei der Erteilung der Zeugnisnoten eigentlich nichts, es wird eine pädagogisch-fachliche Note erteilt. Frau Müller wird entweder eine 2 oder eine 3 erteilen, ebenso wie Herr Meier und Frau Schmidt. Das richtet sich ja auch nach Leistungen im Bereich "Sonstige Mitarbeit".

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass gilt: „Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die fürZeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbotvon Zwischennoten entsprechend anzuwenden (…)“


    Das ist der Bezugserlass "Schriftliche Arbeiten inden allgemein bildenden Schulen", der in dem von dir zitierten Erlass mit dem Buchstaben "h" bezeichnet wird. Auf diesen Erlass beziehtsich die von dir genannte Regelung über Entscheidungsspielräume der Schulen:


    Zitat

    2.8.3


    Nummer 7 (Bewertung schriftlicher Arbeiten), soweit dortdas Verbot von
    Zwischennoten anzuwenden ist,

    wer kann mir mal genau sagen, für wie viele Tage ich als Klassenlehrerin (NRW Grundschule) einen Schüler vom Unterricht "aus wichtigenGründen" beurlauben darf? Meine Schulleitung meint 2 Tage,

    Der Schulleiter kann Lehrern dieses Recht zugestehen, was sinnvollerweisein der Regel auch gemacht wird. Dabei orientiert man sich häufig an der Regelung der vor dem Schulgesetz geltenden ASchO:



    Zitat

    § 60 (SchG NRW)Schulleitung
    (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann einzelneLeitungsaufgaben auf Lehrerinnen und Lehrer zur eigenständigen Wahrnehmungübertragen. Die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleitersbleibt davon unberührt.

    Zitat

    § 10 (ASchO)Beurlaubung
    (2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann beurlaubt werden
    a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres vonder Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder der mit der Organisation derJahrgangsstufe beauftragten Lehrkraft,

    Der Vater kam auf mich zu und sagte: Es kann sein das xy jetzt immer mal wieder fehlen wird, weil es die Betreuungssituation nicht anders hergibt. Sollten also beide Elternteile zum Bruder, muss das Kind aus meiner Klasse anders betreut werden, ggf. in einer anderen Stadt, so dass es die Schule nicht besuchen kann - so die Aussage des Vaters.

    Hier scheint mir eine Beurlaubung kein Problem zu sein.Die Beurlaubung ist grundsätzlich bis zur Dauer eines Schuljahres möglich,danach ist die Schulaufsicht gefragt. Das Stichwort lautet m.E. „Schließung desHaushaltes“:




    Also kein Grund nach Österreich auszuwandern ;)

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