Beiträge von Ringel

    Hallo Panama, Caliope,
    danke für Eure Antworten!
    Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet. Hätte aber ja sein können, dass man durch ein Neugeborernes wieder Beihilfe bekommen kann ;-)?!
    Wenn ich später wieder arbeite, hätten wir sonst ein privat und ein gesetzlich versichertes Kind, kompliziert... D.h. vermutlich kann das Kind dann auch wechseln (wenn es gesund ist)...
    Abwarten und erst mal schwanger werden ;-).
    Macht es gut,
    Gruß Ringel

    Hallo,
    kann mir jemand helfen?
    Ich bin verbeamtet und momentan in Elternzeit. Unser Kleiner ist bei mir mit privat versichert. In einem Jahr läuft die Elternzeit aus und ich möchte mich beurlauben lassen und zur gesetzlichen Versicherung meines Mannes wechseln (+ Ruhetarif bei meiner Privaten). Wenn ich in der Zeit ein 2. Kind entbinde, bin ich dann automatisch wieder beihilfeberechtigt? Oder erst, wenn ich wieder zu arbeiten beginne?
    Würde mich über eine Antwort freuen!
    Gruß Ringel

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