Hallo Panama, Caliope,
danke für Eure Antworten!
Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet. Hätte aber ja sein können, dass man durch ein Neugeborernes wieder Beihilfe bekommen kann ;-)?!
Wenn ich später wieder arbeite, hätten wir sonst ein privat und ein gesetzlich versichertes Kind, kompliziert... D.h. vermutlich kann das Kind dann auch wechseln (wenn es gesund ist)...
Abwarten und erst mal schwanger werden ;-).
Macht es gut,
Gruß Ringel