ich grabe das nochmal hier aus, weil der Gedanke Seiteneinstieg mir immer noch irgendwie im Kopf herumgeht - auch wenn bis bis dahin noch einige Zeit wäre.
Meine Frage bezieht sich auf den Seiteneinstieg in NRW (obas). Dort werden als Voraussetzungen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung genannt (oder die Betreuung eines minderjährigen Kindes).
Letzteres trifft bei mir nicht zu.
In Deutschland ist es üblich, im Rahmen einer festen Arbeitsstelle zu promovieren. Im Ausland ist das unüblich, ich persönlich finanziere das über ein Stipendium. Letzteres wird auch in Deutschland immer häufiger, so wie ich das zumindestens von vielen ehemaligen Komilitonen höre. Eine zweijährige Berufstätigkeit kann ich daher nicht nachweisen - zumindestens habe ich keinen Arbeitsvertrag o.ä.
Hat jemand Erfahrung wie das aussieht? Wird die Promotion über ein Stipendium als Berufsstätigkeit anerkannt? Technisch gesehen besteht kein Arbeitsverhältniss, auf der anderen Seite wäre eine Nichtanerkennung schon eine ziemliche Ungleichbehandlung zwischen, sich in der Praxis kaum unterscheidenen Promotionen.