Beiträge von sunny111

    Natürlich kannst du eine Freigabeerklärung "beantragen", das bedeutet nur dass du dich wo anders bewerben möchtest. Kündigen musst du dann ggf. immernoch ordnungsgemäß.
    Ich habe dieses JAhr keine "beantragt", weil ich wollte, dass mein Versetzungsantrag durchgeht. Nächstes JAhr verlange ich diese auch, um mich wieder in SA bewerben zu können.

    Halli Hallo,
    am Tauschverfahren nehmen die auf jeden Fall teil, siehst du auch im Formularservice, da bieten sie das auch an. Wie du dann angestellt wirst ist sicherlich eine andere Sache. Aber tauschen geht.
    Gestern habe ich übrigens von einer Berufsschullehrerin gehört, dass auch Sachsen wieder verbeamten will, weil sie soviel abwanderer haben. Das wäre ja nur mal vernünftig.

    Halli HAllo,
    wollte mal nachfragen wie der Stand der Dinge mit deiner Versetzung bzw. TAusch ist?


    Ich weiß nämlich, dass SAchsen sehrwohl am TAuschverfahren teilnimmt, da eine Bekannte dadurch nach SAchsen-Anhalt gekommen ist.


    Es wäre für mich auch interessant zu wissen, wo du nach Sachsen hnwillst, da ich selbst Antrag auf Verstzung von Chemnitz nach Leipzig gestellt habe und jemand bräuchte der in die Region Chemnitz gehen würde. Also meld dich mal. Lg

    Ich glaube wenn Du das BL wechseln möctest zählt das garnicht als Versetzung. Du hast entweder die Möglichkeit dich neu in deinem WunschBL zu bewerben oder am Lehrertauschverfahren teilzunehmen. Es geht auch beides. Schau mal auf die Internetseite der BL - Lehrertauschverfahren.

    Halli HAllo,
    erstmal kurz zu mir. Bin neu hier. Also ich wohne in Sachsen-Anhalt, wo ich auch mein Referendariat absolviert habe. Danach habe ich hier leider keine Stelle bekommen. Somit kam ich nach SAchsen. Aber leider auch nicht nach Leipzog, was im tgl. fahrbaren Beeich von mir wäre, sondern nach Chemnitz. Aber was macht man nicht alles um nicht arbeitslos rumzusitzen. Habe also die Stelle in Chemnitz angenommen und mir dort für die Woche ein Zimmer genommen. Bin dann ziemlich zügig schwanger geworden (15.08.08 Areitsbeginn, Ende des Jahres schwanger) und musste aufgrund gesundheitlicher Probleme leider ins Beschäftigungsverbot ab JAnuar bis zum Mutterschutz, also jetzt.
    HAbe natürlich gleich für kommendes Schuljahr einen Versetzungsantrag nach Leipzig gestellt, welcher jetzt abgelehnt wird.
    Und hier das Problem. Das BAby kommt Ende JUli und ich würde gern im 2. HAlbjahr wieder arbeiten gehen. Das geht natürlich nur, wenn mein Versetzungsantrag genehmigt werden würde. Da ich mit nem Kind weder tgl. nach Chemnitz fahren kann (mind.1,5 Std. Fahrzeit eine Strecke), noch mir wieder ein Zimmer nehmen kann. Dies habe ich im Antrag alles begründet, von wegen Kindebetreuung u.s.w. Leipzig teilte mir nun mit, dass mich Chemnitz nur frei gibt, wenn jemand im Gegenzug nach Chemnitz geht...aussichtslos. Deshalb wird der Antrag jetzt abgelehnt.
    Ich finde allerdings, dass das ziemlich einfach wäre für eine Ablehnung. Was ist denn mit meinen persönlichen Belangen? Wenn die sagen NEIN, dann kann ich zum Bsp. nicht frei über meine Elternzeit entscheiden. Ist das nicht sowas wie Diskreminierung?
    Ich wäre ja schon beruhigter, wenn Sie sagen würden dieses JAhr nicht, aber auf jeden Fall nach 1 Jahr Elternzeit. Nur, wenn da auch keiner nach Chemnitz will, was mach ich dann? Ich bin doch Angestellte beim LAnd und nicht "nur" in Chemnitz?
    Wer hat Ideen, Lösungsvorschläge? Wo finde ich Rechtsgrundlagen zum Thema Versetzung?
    Vielen vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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