Hallo,
in dem Thread stehen mehrere interessante Dinge:
Zitat
Natürlich könnten Sie als Beamtin jederzeit Ihre Stelle kündigen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, Ihren aktuellen Status als Beamtin zur Probe (auf den viele Kolleginnen und Kollegen übrigens erheblichen Wert legen) sind Sie dann los. Auf eine Neueinstellung in einem anderen Bundesland zu den gleichen Bedingungen sollten Sie nicht hoffen.
Hier steht nur, dass man nicht die gleichen Bedingungen im neuen Bundesland erhoffen sollte. Das ist auch richtig, den "Alterszuschlag" aufgrund der bereits geleisteten Dienstjahre fällt ersatzlos weg. Es ist also ein Risiko.
Ansonsten wird darauf Bezug genommen, dass man nur als Angestellter wieder anfangen kann, wofür ich aber auch in diesem Thread die Quellen vermisse. Ich habe den Eindruck, dass "Steinke-N." und "boettger" irgendwie Panik verbreiten, damit niemand kündigt. Ich würde gerne irgendwelche handfesten Quellen sehen, die wirklich belegen, dass das nicht geht. Also Auszüge aus diesen "Vereinbarungen" oder Fälle, wo Lehrer vor Gericht geklagt haben und den Prozess verloren haben.
Entgegen obiger Aussagen habe ich nämlich eine Zusage vom Land Hessen erhalten, dass ein solcher Wechsel via Kündigung möglich sei. Aufgrund der ganzen Diskussionen hier und im anderen Forum bin ich nun natürlich ein wenig verunsichert, ob die Verbeamtung dann noch möglich ist...
Wenn du also echte Fakten hast, dann bitte her damit