Beiträge von sir-archimedes

    Zitat

    Original von Referendarin


    Wie in jedem Forum muss man auch dort mit Halbwahrheiten rechnen. Ich habe vor einger Zeit auch mal einige Threads zum Thema "Versetzung" in besagtem Forum gelesen, die auch recht panisch erschienen und teilweise Sachen etwas verzerrt dargestellt haben.
    Bei allem, was die Versetzung betrifft, würde ich mich wirklich direkt an den Personalrat wenden, da der Personalrat sich in der Regel sehr gut auskennt.


    Hallo Referendarin,


    danke für deine Antwort. Ich glaube genau das werde ich gleich nächste Woche auch machen: den Personalrat anrufen und nicht weiter auf die Halbwahrheiten der ganzen Foren vertrauen...


    LG!

    Hallo,


    in dem Thread stehen mehrere interessante Dinge:


    Zitat


    Natürlich könnten Sie als Beamtin jederzeit Ihre Stelle kündigen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, Ihren aktuellen Status als Beamtin zur Probe (auf den viele Kolleginnen und Kollegen übrigens erheblichen Wert legen) sind Sie dann los. Auf eine Neueinstellung in einem anderen Bundesland zu den gleichen Bedingungen sollten Sie nicht hoffen.


    Hier steht nur, dass man nicht die gleichen Bedingungen im neuen Bundesland erhoffen sollte. Das ist auch richtig, den "Alterszuschlag" aufgrund der bereits geleisteten Dienstjahre fällt ersatzlos weg. Es ist also ein Risiko.


    Ansonsten wird darauf Bezug genommen, dass man nur als Angestellter wieder anfangen kann, wofür ich aber auch in diesem Thread die Quellen vermisse. Ich habe den Eindruck, dass "Steinke-N." und "boettger" irgendwie Panik verbreiten, damit niemand kündigt. Ich würde gerne irgendwelche handfesten Quellen sehen, die wirklich belegen, dass das nicht geht. Also Auszüge aus diesen "Vereinbarungen" oder Fälle, wo Lehrer vor Gericht geklagt haben und den Prozess verloren haben.


    Entgegen obiger Aussagen habe ich nämlich eine Zusage vom Land Hessen erhalten, dass ein solcher Wechsel via Kündigung möglich sei. Aufgrund der ganzen Diskussionen hier und im anderen Forum bin ich nun natürlich ein wenig verunsichert, ob die Verbeamtung dann noch möglich ist...


    Wenn du also echte Fakten hast, dann bitte her damit :)

    Zitat

    Original von Antigone


    Das könnte passieren, da alle Bundesländer grundsätzlich angehalten sind, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auch als solche zu betrachten und keine Rückkehr dahin zu ermöglichen.


    Hallo Antigone,


    wie kommst du dadrauf, dass man nach einer Kündigung in Bundesland A nicht mehr in Bundesland B verbeamtet werden kann? Kannst du bitte deine Quellen angeben, also möglichst irgendwelche Gesetzestexte/Urteile oder so etwas?


    Wenn man sich beispielsweise für NRW auf eine feste Stelle (Verbeamtung) bewirbt, muss man laut Formular eine Freistellung oder eine Kündigungsbestätigung vom anderen Bundesland angeben. Insofern gehe ich sehr stark davon aus, dass der Weg über die Kündigung durchaus vorgesehen ist.


    Daher: Gib bitte deine Quellen dafür preis. Reines Hörensagen glaube ich bringt hier niemanden weiter.


    Besten Dank und liebe Grüße!

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