Ich hänge mich hier mal dran
Meine Freundin, Beamtin auf Lebenszeit, ÖPR an ihrer Schule in RLP ist schwanger und will nach dem Mutterschutz in Elternzeit mit 16 Stunden und Klassenleitung an ihre alte Schule zurückkommen. Ich habe gerade im Personalvertretungsgesetz noch einmal nachgelesen, was hier auch geschrieben wurde, dass sie nur nach eigener Zustimmung abgeordnet/versetzt werden könnte. Ändert daran der Faktor "Elternzeit" etwas oder spielt der keine Rolle?