Ja, bin mir da sicher, da uns eine Prüferin genau das gesagt hat.
Die kam totunglücklich von einer mündlichen Prüfung, in der sie ihre allererste 6 gegeben hat und da hat sie uns ewig erklärt, dass mit einer 6 im Mündlichen das Examen gelaufen ist.
Da sie scheinbar wirklich Gewissensbisse deswegen hatte, hat sie das auch mehrfach betont, dass sie ja weiß, dass die Arme jetzt das Examen wiederholen muss, aber...
Sie hat uns auch gesagt, wie es dazu gekommen ist usw. und deswegen glaube ich echt, dass man, um ne 6 zu bekommen, mehr oder weniger Arbeitsverweigerung machen muss oder eben nen richtig schlimmen Blackout haben muss.
Diejenige wusste wirklich die absoluten Basics nicht (mehr) und ihr wurde dann sogar die Chance gegeben, die Prüfung zu verlängern. Prüfling meinte, dass sie sich auf anderes vorbereitet hätte, die Prüferin fragte dann auf was und sagte dann: Na dann sagen sie uns eben mal das! - und selbst das konnte sie nicht beantworten.
Bis es zu einer 6 kommt, muss also wirklich einiges passieren.
Warum befürchtest du denn überhaupt ne 6?
Zum Rest: In der LPO steht, dass man nur zwei Noten schlechter als ausreichend und nur eine schlechter als mangelhaft haben darf. Selbst wenn du im Schnitt bestanden hättest, hast du nicht bestanden, wenn du z. B. drei 5er oder zwei 6er hättest.
Aber mit der 1 zum Ausgleich hab ich mich vertan, ist andersrum. Aber was du brauchst kannst du ja ausrechnen. Jedenfalls im Hauptfach. Schrifltich 4fach, mündlich 3fach - Ergebnis durch 7.
GS-Päd ist wieder etwas komplizierter. Da zählt die Klausur auch 4fach und die Note von den Didaktikfächern 3fach, aber je nachdem welche Didaktikfächer du hast, setzen die Noten, die du dann verdreifachst, sich ja auch aus mehreren Noten zusammen (z. B. Kunst).
Ganz ehrlich: Ich, die mitten in den Prüfungen steckt, glaube, ne 6 zu bekommen ist echt schwer! Selbst wenn man wenig lernt, wenig weiß und die Prüfung echt miserabel läuft, schafft man noch ne akzeptable Note. Prüfer sind auch nur Menschen und sofern sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dann holen sie auch noch was raus, oder stellen eine wirklich einfach Frage zur Rettung und sind "im Zweifel für den Angeklagten".
Mach dir nicht so nen Stress!