find ich eine super idee! vor allem, für diejenigen, die sich entscheiden wollen lehrer zu werden.
kann nur für GS BAYERN ALTE LPO (2002) sprechen:
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester, man ist verpflichtet die Fächer Deutsch und Mathe zu wählen, außederdem muss man eines der Fächer Kunst, Musik oder Sport. Je nach Unterrichtsfach (hauptfach) ergeben sich teileweise die Didaktikfächer (nebenfach). Hat man z.B. deutsch unterrichtsfach, kann man englisch nicht als didaktfach nehmen etc. prinzipiell kann man neben mathe und deutsch aber fast alle fächer wählen (engl., reli, geschichte, chemie, bio, physik, kunst, sport, geographie,sozialkunde,...).
Zu dem Fachstudium kommt die Grundschulpädagogik mit grundschulpädagogik, schriftspracherwerb und sachunterricht. also alles sachen, die nur die gs betreffen.
dazu kommt dann das erziehungswissenschaftliche studium psychologie, allgemeine pädagogik und schulpädagogik. das ist auch für jedes lehramt so.
die garantie für einen referendariatsplatz gibt es in bayern immer noch. das ref beginnt immer mit schuljahresbeginn. macht man also im herbst examen muss man von anfang dezember bis mitten september warten und diese monate irgendwie überbrücken. macht man examen im frühjahr muss man nur 2 oder 3 monate nach ende der prüfungen warten.
für die wahl des ref wählt man zunächst einen regierungsbezirk (oberfranken, unetrfranken, schwaben, ...) und dann werden die ebenen immer kleiner, bis man irgendwann bei der schule, in der man arbeiten wird, angelangt ist. die schule wechselt man bei gs nicht.
im ersten jahr hat man keinen eigenverantwortlichen unterricht in den fächern deutsch und mathe. die darf man nur im praktikum bei der berteuungslehrkraft unterricht. im ersten jahr hat man 8 eigen verantwortliche stunden, 10 im praktikum bei der betreuungslehrkraft, 1 hospitation und 10 seminar. man befindet sich also nur 3 tage in der schule und 2 im seminar.
im zweiten jahr hat man dann 15 stunden eigenverantwortlichen unterricht, 4 hospitation und 10 seminar.
im ref hat man verschiedene unterrichtsversuche/-besuche, die benotet werden, muss eine zweite zulassungs-/examensarbeit schreiben und muss mündl. prüfungen fürs 2. staatsexamen ablegen.
falls ich was vergessen habe, tuts mir leid....