Beiträge von xxxchris

    Du musst für das Abschleppen allerdings in Vorauskasse treten und dir dann das Geld vom Abgeschleppten wiederholen. Wenn du 10 Schülerautos an einem Tag abschleppen lässt, sind das um die 3.500 Euro denen du erst mal hinterher rennst. Außerdem ist es auch nicht sicher, dass du das Geld wieder siehst, wenn der Schüler nicht zahlungswillig ist. So Dinge landen auch mal schnell vor Gericht und dann gibt es meist nur böses Blut.


    Wenn du ein privates Abschleppunternehmen mit der "Bewachung" des Parkplatzes beauftragst, hast du diesen Ärger allerdings nicht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies die Schulleitung in Auftrag geben kann oder ob dies eine Stufe höher muss.


    Wir habe bei unserer Zufahrt ein kleines etwa kniehohes Tor, das sich durch einen Schlüssel öffnen lässt. Problem gelöst.

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    vielen lieben Dank für die Rückmeldungen und Ratschläge. Ich denke auch, dass der Antrag wenig Chancen hat. Werte es meiner Schwester aber als Option unterbreiten. Mein Vorschlag wäre eher, dass er eine Ausbildung beginnt (wäre bei der Geschäftsstelle eines Bundesligisten möglich) und dann die FOS B macht. Ihn jetzt in der Kürze der Zeit bei einer FOS unterzubringen, möglicherweise mit einem beruflichen Schwerpunkt, der ihm gar nicht liegt, halte ich für zu riskant. Der braucht halt noch ein paar Jahre auf der Weide bis die er nötige Reife hat.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich wende mich ratsuchend mit folgenden Fall an euch, in der Hoffnung dem Sohn meiner Schwester weiterhelfen zu können. Das Bundesland ist Hessen.


    Folgender Fall: Der Sohn meiner Schwester ist ein guter Fußballspieler der schon immer in der Jugend diverser höherklassiger Vereine gekickt hat. Der Spagat zwischen Sport und Schule fiel ihm immer schwer; dementsprechend die Noten und die Verzweiflung der Eltern. Nun hat er im SJ 2015/2016 in der Gymnasialen Oberstufe direkt nach dem Zeugnis der E1 die Schule verlassen weil er sich ganz auf seine Karriere konzentrieren wollte (er hatte einen niedrig dotierten Profivertrag angeboten bekommen). Er hat sich abgemeldet, bekam aber kein Abgangszeugnis sondern "nur" das Zeugnis der E1. Zu dem Zeitpunkt war er schon volljährig.


    Jetzt nach einem Jahr ist seine Karriere durch eine schwere Knieverletzung beendet, und er möchte erneut die Schule besuchen; selbstredend die E-Phase wiederholend. Leider haben ihn alle gymnasialen Oberstufen, bei denen er sich bis dato beworben hat, abgewiesen. Die Begründungen waren, dass die höchstens vier Jahre in der Oberstufe am Stück zu leisten wären und keine "Unterbrechungen" außer bei schwerwiegenden Gründen (dann auch nur mit Erlaubnis des SSA) vorgesehen wären. Eine Abteilungsleiterin wertet die 1,5 Jahre seiner "Fußballkariere" sogar als Abbruch.


    Ich habe den Jungen sowieso immer in der Fachoberschule gesehen (die er auch besuchen könnte), meine Frage ist dennoch, ob es eine Möglichkeit gibt, ihm den weiteren Schulweg auf der GOS zu ermöglichen. In der OAVO, in der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses und im Hessischen Schulgesetzt habe ich leider nichts finden können. Macht es Sinn einen Antrag beim SSA zu stellen? Bei der Begründung wohl eher nicht....


    Ich bedanke mich vorab für die eingehenden Kommentare und Ratschläge.

    Einer unserer Schüler hat im Abitur GK leider seinen Bio GK verhauen, weil er nicht wusste, was das Wort "Geröll" bedeutet. Im Duden steht es leider auch nicht. Eine große Aufgabe baute auf diesen Sinnzusammenhang auf (Pflanze wächst im Geröll). Er war auch Muttersprachler.

    Ich würde sagen, dass du nach den von mir zitierten Paragraphen der BFS Verordnung den Schüler nicht wieder aufnehmen musst. Zudem würde ich den Gefängnisaufenthalt als "Abbruch" bewerten. Hat der Schulleiter sich schon dazu geäußert?

    Naja, als juristischer Laie würde ich sagen, er "fehlt den Rest des Schuljahres" unentschuldigt und "kann auf Grund seiner Fehlzeiten nicht versetzt werden". Da er vermutlich nicht die kompletten drei Jahre absitzen wird (gute Führung, Freigänger) könnte er doch theoretisch nach seiner Haftstrafe im ersten Jahr der BFS wieder von vorne anfangen. Der Schulleiter kann doch in der BFS bei den Zugangsvoraussetzung in begründeten Ausnahmefällen die Aufnahme entscheiden, oder? Wenn man also absehen kann, dass er nach einem Jahr weitermachen könnte und ihr ihn behalten wollt, würde ich den Schülerstatus ruhen lassen.


    Ansonsten ist dies meiner Ansicht nach ein Schulabbruch, den der Schüler zu vertreten hat und ergo könntet ihr ihn ausschulen und müsstet ihn nach § 5 (4) nicht wieder aufnehmen.


    Bei diesem Fall würde ich liebevoll eine kurze Mail an den zuständigen Dezernenten und/oder Schuljuristen des jeweiligen SSA schreiben und mal nachfragen. Wenn du ein Ergebnis hast, würdest es mich freuen, wenn du es posten würdest, da mich dieser Fall auch ehrlich gesagt interessieren würde.

    Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns an der Schule. Im Fach Ethik (Klassenstufe 8) wurde ein Kurzfilmgezeigt, der relevant für die folgende Klassenarbeit war. Den SuS, ich glaube es waren zwei, die dies auf Grund von Krankheit versäumten, wurde per E-Mail ein Youtube-Link zu diesem Film gesandt, damit sie sich auf die anstehende Klausur vorbereiten konnten.


    Ähnlich wie hier reagierte ein Elternteil mit einer Beschwerde und der Forderung sein Sprössling möge die Klausur nicht schreiben. Ende vom Lied: neue Klassenarbeit in Ethik für die beiden SuS mit gleichem Inhalt aber ohne Filmbezug.

    Meint ihr wirklich, dass "Gymnasium für alle" noch zählt oder dreht sich so langsam der Wind. In Hessen gibt es neue Verfahrensregeln für den Übergang Real 10 in die E-Phase und dort wird nun neben der eigentlichen Qualifikation (Gesamtschnitt 2,9 sowie HF + 1 Nawi 2,9) auch ein Empfehlungsschreiben der abgebenden Schule gefordert. Wenn die Klassenkonferenz die Gymnasialempfehlung nicht ausspricht, kann ich trotz Quali nicht auf die GOS/BG.


    Die weiterführenden Schulen in meiner Umgebung empfehlen auch sehr nachdrücklich bei einem Übergang von der Grundschule in die fünfte Klasse Gymnasium die Note 1 in Mathe, Deutsch, Sachkunde sowie Arbeitsverhalten. Klar ist das nicht bindend, aber es soll im Vorfeld schon etwas "abschrecken".


    Wenn ich erst einmal auf der Oberstufe bin, bin ich bei euch. In Hessen wurde jetzt beispielsweise auf der Notenabzug für Deutsch von 4NP auf max. 2 NP reduziert sowie der FQ in den Fremdsprachen abgeschafft. Die Bewertung findet ab diesem Jahr holistisch anhand eines schwammigen Kriterienkataloges statt.

    Hallo liebe Forenmitglieder und -mitgliederinnen,


    vielen Dank für die Antworten.


    Die Klausuren die länger als 90 Minuten gehen, werden bei der ABL weit im Vorfeld angemeldet. So war es auch bei meiner alten Schule. Die ABL zusammen mit dem Stundenplanmenschen haben dies dann möglich gemacht und auch, wenn nötig, Vertretungsunterricht organisiert. Dies war nie ein Problem. Im Prinzip läuft es bei meiner jetzigen Schule auch so. Mich wundert halt, dass man so auf die 90, höchstens 120, Minuten pocht. Dies kenne ich so nicht und es gibt auch keinen Fachschaftsbeschluss.


    Da ich auch in diversen Verordnungen nichts gefunden habe, hat es mich einfach mal interessiert, ob ich eher ein Exot bin oder wie andere Schulen dies mit der Dauer handhaben, respektive ob es irgendwo was schriftliches vom Kumi gibt.


    Es geht auch nicht darum jede Klausur auf Teufel komm raus drei Zeitstunden zu schreiben (in der E-Phase schreibe ich auch nur 90), aber wenn ich die unterschiedlichen Anforderungsbereiche unter abiturähnlichen Bedingungen in einer Klausur üben möchte, brauchen meine SuS schon um die 120-130 Minuten, da bin ich ganz bei Valerianus.


    Anyway, ich halte für mich fest, dass eine Richtlinie für Dauer in der Regel von der Konferenz beschlossen wird (werde dies mal bei der nächsten Fachschaftssitzungen ansprechen) und es durchaus Usus ist, längere Klausuren zu schreiben; selbstverständlich im Vorfeld abgesprochen.


    Vielen Dank für das Teilen der Erfahrungen auf die ich als relativer Frischling noch angewiesen bin.

    Liebe Forenmitglieder und - mitgliederinnen,


    ich wende mich mit einer Frage an das Forum, in der Hoffnung Erfahrungswerte zu gewinnen. Das Bundesland ist Hessen.


    In meiner Ausbilderschule, hatten wir die Reglung, dass für die Dauer einer LK Klausur in der gymnasialen Oberstufe 2-4 Unterrichtsstunden angesetzt werden können. Die Dauer liegt hierbei im Ermessen des Lehrers/der Lehrerin. Die Arbeit unter Abiturbedingungen in der Q3 nach § 9 Abs 11 nehme ich da aus.


    Nun habe ich an meiner neuen Schule für eine LK Klausur im Fach Spanisch (Q1) 4 Unterrichtsstunden angesetzt. Dies wurde von der Abteilungsleitung kritisiert, da diese meint, man solle in der Regel versuchen die LK Klausuren 90 Minuten schreiben aber "mehr als 120 Minuten wären unüblich." Ich habe mich in der Vergangenheit auch an 120-135 Minuten orientiert und meine Kollegen und Kolleginnen auch. Es existiert jedoch kein Fachschafts- oder Gesamtkonferenzbeschluss, welcher dies regelt.


    Ich habe auch die OAVO hoch und runter gelesen und auch in der Gestaltung zum Schulverhältnis und im hessischen Schulgesetz nachgeschaut, finde aber keine Angaben zu Mindest- oder Höchstdauer der LK Klausuren.


    Meine Fragen wären zunächst:


    - Darf mir die Abteilungsleitung dies zukünftig verbieten und einfach Zeiten festlegen? (Für diese Klausur habe ich eine "Ausnahmegenehmigung) Wie gesagt, diese Entscheidung ist nicht durch eine Konferenz beschlossen worden. Zumindest erinnert sich keiner.
    - Gibt es irgendwo einen Erlass oder eine schriftliche Empfehlung des Kumi bezüglich der Dauer der Oberstufenklausuren?
    - Wie handhabt ihr das an eurer Schule? Was für Zeiträume setzt ihr an und wer hat dies beschlossen? Fachkonferenz? Gesamtkonferenz? Kann der Schulleiter dies entscheiden?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Nicht falsch verstehen. Ich möchte auch keinen Krieg vom Zaun brechen, mit der ABL verstehe ich mich eigentlich ganz gut, aber es würde mich schon interessieren, ob ich Recht habe und wie andere Schulen dies handhaben. Meine Kollegen und Kolleginnen an meiner Schule sind leider keine wirkliche Hilfe - die sagen: "wir haben es schon immer so gemacht, dass wir 1,5 bis 2 (Zeit-) Stunden schreiben." Kollegen und Kolleginnen von zwei anderen Schulen, die ich gefragt habe, bestätigen mich und kennen dies auch mit den 2-4 Unterrichtsstunden, sogar für den GK.


    Vielen lieben Dank im Voraus

    Liebe Meike,


    vielen lieben herzlichen Dank für deine Antwort, die mir sehr weiter hilft.


    Mein Problem warum ich zuerst hier nachfragte und nicht in der Fachschaft ist, dass ich nicht als zu unwissend dastehen wollte, da unsere Abteilungsleitung menschlich etwas "schwierig" ist (diplomatisch ausgedrückt). Und ich wollte erst vorab vermeiden, diese Kröte zu schlucken und mir dumme Kommentare anzuhören.


    Also, vielen Dank nochmal.

    Liebe Forengemeinde,


    ich bin nun in der Situation, dass erste Mal Abiturklausuren im Fach Englisch korrigieren zu dürfen. Das Bundesland ist Hessen.


    Bei der Verteilung der Bewertungseinheiten (BE) bin ich mir allerdings nicht ganz sicher und würde folglich gerne den Rat erfahrener Kolleginnen und Kollegen annehmen. In den Lösungs- und Bewertungsvorschlägen sowie in der OAVO und den EPA finden sich hierzu leider keine Hinweise mit der Ausnahme, dass Sprachrichtigkeit (Fehlerindex), Ausdrucksvermögen und inhaltliche Leistung im Verhältnis 1:1:1 bewertet werden.


    Ich mach dies vielleicht mal an folgenden Beispiel deutlich und erläutere kurz, wie ich vorgehen würde. Kommentare hierzu, gerne auch per PN, sind sehr willkommen.


    Aufgabe Nummer 1 des ZA ist eine Zusammenfassung auf die es 30 BE gibt. Ich würde nun 10 BE auf den Inhalt, 10 BE auf das Ausdrucksvermögen und 10 BE auf den Fehlerindex geben. Soweit OK?


    Wie mache ich das beim Fehlerindex? Angenommen ich haben einen FI von 5,7. Dieser entspricht im GK drei Notenpunkte (Note 5+). Wie rechne ich dies nun in BE um? Da 3 Notenpunkte 20% der Gesamtpunktzahl von 15 möglichen Notenpunkten entspricht, müsste ich dann entsprechend 20% von 10 BE geben. In diesem Fall nur 2 BE von 10 BE. Wäre dies so richtig?


    Aufgabe Nummer 2 ist klar, da es 45 BE gibt und ich folglich jeweils 15 BE verteilen kann. Der FI lässt sich dann problemlos übertragen.


    Aufgabe Nummer 3 hat 25 BE. Welcher der drei Teile bekommt nun 1 BE mehr? Ich würde es wie folgt verteilen: 9 BE auf den Inhalt, 8 BE auf das Ausdrucksvermögen und 8 BE auf den FI. Soweit OK?


    Bei einem, beim Beispiel bleibend, angenommen FI von 5,7 (= 3 Notenpunkte/Note 5+) würde ich erneut 20% auf die 8 BE des FI umrechnen und käme folglich erneut auf 2 BE (aufgerundet).


    Für eine kurzes Feedback meiner Abiturerfahrenen Kollegen und Kolleginnen wäre ich sehr denkbar. Wie gesagt, auch gerne per PN. Im Voraus schon einmal vielen herzlichen Dank.


    PS: Um der typischen Frage "warum fragst du nicht dein Kollegium/Fachschaft/Abteilungsleiter?" vorwegzugreifen. Es gibt hierfür Gründe, und ich bitte um Verständnis, dass ich diese öffentlich nicht äußern möchte und mich folglich ratsuchend an das Forum wende.

    Hi there,


    ich arbeite zur Zeit in einer privaten Schule in Frankfurt (Bundesland ist demnach Hessen) und unterrichte Englisch und Spanisch in der BFS, HBFS WI, HBFS FS und FOS.


    Mein Studiengang ist "Diplomsprachenlehrer" - also kein Lehramtsstudium im klassischen Sinne, obwohl ca. 80% meines Studiums parallel zum Lehramtsstudium für das Gymnasium lief.


    Meine Frage jetzt: Könnte ich nach ein paar Jahren eventuell zur einer staatlichen Schule wechseln ohne dass ich einen Seiten- oder Quereinstieg durchlaufe, da mir meine Lehrtätigkeit quasi "angerechnet" wird? Gibt es so eine Art "Anerkennung" wenn ich schon Praxis ansammele?


    Ich habe schon einem Schulamt und einer Person in Kassel telefoniert. Dort wurde ich aber nur abgewimmelt und hin und her verbunden. Infos = Null.


    Vielleicht steckt jemand in einer ähnlichen Lage oder hat schon Erfahrungen gesammelt. Würde mich freuen, Infos auszutauschen.


    Danke im Voraus


    PS: mein Ziel wäre es, an der gym. Oberstufe/Gymi zu unterrichten.

    wenn dein Thema "airport" ist, dann könntest du vielleicht mit Prof. Legutkes (Uni Gießen) "airport project" etwas anfangen. Ich war in den 90ern einer seiner Studenten und fand das Konzept genial. Für eine BFS absolut empfehlenswert, für HBFS oder FOS eher nicht.


    google mal unter "professor legutke airport projekt", da findest du genug Info.

    Wir haben bei uns die eindeutige Regel, dass Lehrer von Schülern nicht gedutzt werden dürfen. Die Schüler werden mit Vornamen und Sie angesprochen.


    Mir wäre das "Du" auch lieber, aber wir müssen uns leider daran halten.

    Es wäre möglich das Buch zu wechseln, wenn es auf der Liste verzeichnet ist - ist mit dem Kollegium abgeklärt. Dieses Buch wird nur in einer Klasse (Höhere Handelsschule) bei uns benutzt deswegen wäre ein Wechsel auch nicht so aufwendig.


    Wenn jemand noch einen Link hat, wäre ich sehr dankbar. Ansonsten muss ich wohl oder über auf den Schulleiter warten.

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