Letztendlich erteilt das zuständige Schulamt Unterrichtsgenehmigungen und schaut sich die Leute ohne zweites Staatsexamen auch in einer UB an. So hat man auch eine gewisse Sicherheit, dass Leute, die komplett ungeignet sind, nicht lange dort unterrichten. Zudem muss auch nachgewiesen werden, dass ein gewisser Prozentsatz das zweite Staatsexamen hat. Je nach Schulform bis zu 2/3. In der Q-phase geht ohne zweites gar nichts. Dies alles gilt zumindest für Privatschulen, die staatlich anerkannt sind.
Bei Privatschulen, die nur staatlich genehmigt sind und auch immer eine externe Abschlussprüfung machen, ist alles freier. Da hätte ich auch meine Zweifel an der Qualität der Lehrpersonen.