Beiträge von Eugenia

    Lehramtsstudent schrieb: "...während ich mal davon ausgehe, dass jemand mit Mitte 40 in der Regel in vielerlei Hinsicht "gesettled" ist und sich an sein Verdienstniveau gewöhnt hat."

    Genau. Deshalb werden ja in der Wirtschaft Tarifverträge auch immer nur für Jüngere ausgehandelt - die Alten haben sich schon an die Ungerechtigkeit gewöhnt und harren still aus, bis sie ins Gras beißen! Unfassbar ... Dass jemand ab Mitte 40 auch nicht mehr mit vielen außergewöhnlichen Kosten rechnen muss, ist außerdem hochgradig blauäugig. Autos gehen kaputt, Ehen werden geschieden, Hypotheken für das Haus müssen abbezahlt werden, von persönlichen Schicksalsschlägen wie Erkrankungen ... ganz zu schweigen. Kurz: Leben ist nicht vorausberechenbar, auch nicht für "gesettelte" Greise über 40. Wie man auf die Idee kommen kann, eine offenkundige Lohnungerechtigkeit, die auch rechtlich sicher problematisch ist, noch zu begründen und als Lehrer zu verteidigen, entzieht sich meinem Fassungsvermögen. Und ganz unabhängig davon, ist es aus meiner Sicht völlig egal, ob ein Arbeitgeber einen höheren Finanzbedarf hat als ein anderer - Lohn und Gehalt wird nicht danach gezahlt, ob jemand ein Haus bauen will, sondern nach der Arbeit, die er tut. Für alles andere gibt es z.B. klar geregelte Zuschläge oder etwa Kindergeld.

    Meines Wissens dürfen Ärzte für einen kurzen Zeitraum auch rückwirkend krankschreiben, wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass der Patient bereits vor dem Praxisbezug arbeitsunfähig war. Dann macht er sich auch nicht strafbar. Hier wäre ja der Lehrer sogar Zeuge der eindeutigen Arbeitsunfähigkeit. Aber ganz unabhängig davon ist der geschilderte Fall für mich absolut keiner, in dem Paragraphenreiterei angebracht ist. Bei uns herrscht auch Attestpflicht bei Klausuren in der Oberstufe. Aber in diesem Fall würde kein mir bekannter Kollege einen derartigen Aufriss machen und Gesetzeswerke wälzen.

    Und ganz nebenbei würde ich das zum Anlass nehmen, den Schülern ins Gewissen zu reden, dass es wenig Sinn macht, sich krank in die Schule zu schleppen, um nur ja keine Klausur zu verpassen. Ich sitze bei Klausuren im Moment wieder inmitten vieler Kranker, die vor Erkältung kaum aus den Augen schauen können, und keinem, auch nicht sich selbst, einen Dienst erweisen, wenn sie mitschreiben.

    Ich würde den Schüler auch nachschreiben lassen, falls es dir wichtig erscheint, von ihm noch eine Note zu bekommen, wie soll er denn a) am Mittwoch ein Arzt-Attest auftreiben und b) noch deutlicher machen, dass er krank ist? Das ist ein normale Klausur, nicht das Abitur. Das Argument mit dem rückwirkenden Attest greift hier aus meiner Sicht auch nicht. Oder soll der Schüler am selben Tag noch brechend zum Notarzt kriechen, damit der ihm eins vom selben Tag ausstellt? Das Problem mit rückwirkenden Attesten stellt sich aus meiner Sicht nur dann, wenn der Schüler fehlt und 2 Wochen später mit einem nachträglichen Attest ankommt. Ich hätte diesen Fall auch gar nicht mit Kollegen groß zur Debatte gestellt. Wir hatten schon Schüler, die während der Abiprüfung einen Kreislaufkollaps bekamen oder grün anliefen und unvermutet brachen - auch da gab es eine Lösung nach gesundem Menschenverstand und keine reine Paragraphenreiterei.

    Klassenarbeiten, die ich erstellt habe, würde ich da schon gar nicht hochladen. Ich behalte gern den Überblick, wann ich Arbeiten eingesetzt habe - bei Mehrfachnutzung durch Kollegen an derselben Schule ist da ein Thema ganz schnell "verbrannt". Ich tausche auch mit Kollegen Material aus - aber mit solchen, mit denen ich unterrichtlich auf einer Wellenlinie liege. Wir hatten früher Fachschafts-Materialsammlungen, die im Sande verlaufen sind, weil sich einige eben ausschließlich bedienten und andere dauernd einstellten, aber die Entwürfe der Kollegen z.T. den eigenen Vorstellungen so gar nicht entsprachen.

    Ist auch in Hessen untersagt und auch aus versicherungstechnischen Gründen sehr problematisch. Ich kenne Kollegen, die solche Besuche dann als pseudo-private Veranstaltungen deklarieren und außerhalb der Schulzeit unternehmen. Mir persönlich wäre das Risiko zu groß, wenn etwas passiert, bist du Lehrer und die Teilnehmer deine Schüler.

    Hast du beim speziellen Gruppenservice der Bahn nachgefragt?

    @ Bear: Bundesland ist Hessen, auch hier sind die Schulbudgets deutlich zu niedrig und die Relation zwischen vorgegebenen Höchstkosten und heutigem Preisniveau klafft inzwischen z.T. deutlich auseinander.

    Hallo,

    diese Frage richtet sich an die Gymnasial- und Gesamtschulkollegen unter euch: ich wüsste gerne, wie vielen Klassenfahrten (mehrtägig) und in welchen Jahrgangsstufen ihr laut eures Fahrtenkonzeptes unternehmt. Bei uns drängen nämlich Eltern und Schüler darauf, dass mehr gefahren wird, und ich hätte gerne einmal Vergleichszahlen. Danke schon jetzt.


    Herzliche Grüße Eugenia

    Mich irritiert dieses Rumgehacke auf Detailformulierungen extrem. Welchen Sinn soll das haben? Ein Forumsmitglied drückt seine Unsicherheit angesichts der Situation aus, nun allein mit dem Problem der Inklusion fertigwerden zu müssen, während vorher Unterstützung durch eine andere spezialisierte Lehrkraft vorhanden war. Das ist legitim! Dass ausschließlich diese Lehrkraft für die Kinder zuständig war, kann ich mir schwer vorstellen, da sie nur 3x in der Woche anwesend war. Was passiert hier? Dem Forumsmitglied wird unterstellt, es wäre unprofessionell, wolle die Kinder abschieben, sich die Mühe nicht machen ... Das ist für mich unprofessionell und irgendwie auch symptomatisch im Umgang mit dem Problemfeld Inklusion. Mir sind ehrlich gesagt Kollegen lieber, die ihre Unsicherheit offen ansprechen, als die "Ich schaffe alles, ich bin Lehrer, stellt euch nicht so an!"-Fraktion. Für mich gibt es in der Situation, in der der Threadersteller ist, folgende Optionen:

    1. Rechtzeitig, so lange die Förderkraft noch da ist, gemeinsam einen Plan ausarbeiten, wie es weitergehen kann.
    2. Die Eltern informieren, wie die Situation sich darstellt und auch offen sachlich über Probleme, die sich ergeben, sprechen. Es sollte auch im Interesse der Eltern sein, dass ihre Kinder die optimale mögliche Förderung erhalten.
    3. Mit Kollegen kooperieren, die vielleicht schon mehr Erfahrung mit Inklusion haben, und sich fortbilden.
    4. Sich mit der Schulleitung und den Eltern gemeinsam intensiv dahinterhängen, dass wieder fachkundige Unterstützung gewährt wird. Inklusion kann nicht heißen "Machen Sie mal, Sie sind doch Lehrer und müssen das im Studium gelernt haben" - daran krankt das ganze System!
    5. Förderschule ist kein Abschieben per se - Förderschule kann auch im Einzelfall eine sinnvolle Option sein. Wir hatten eben eine Schülerin, bei der die Inklusion eben fehlgeschlagen ist und die jetzt auf der Förderschule wieder stabil und zufrieden lernt.

    Insgesamt wünsche ich mir hier im Forum wieder mehr Sachlichkeit und weniger aufeinander Einhacken - das ist nicht zweckdienlich und wirft z.T. ein seltsames Licht auf uns.

    Grüße Eugenia

    Also ich kenne das nur so, dass man z.B. vor der Verbeamtung auf Lebenszeit die Aufforderung bekommt, einen Amtsarzttermin wahrzunehmen, dann beim Gesundheitsamt anruft und dort den Termin vereinbart. Den Termin macht nicht die Schulleitung selbst.

    Die Vorstellung zur Prüfungsgestaltung ist meiner Erfahrung nach utopisch. Wenn ich einen Schüler immer in meiner Freistunde statt in der normalen Stunde schreiben lassen, heißt das automatisch eine separate Klausur / Klassenarbeit für ihn zu erstellen. Es bedeutet auch, dass eine solche Freistunde vorhanden sein muss - und zwar nach deiner Darstellung auch noch so, dass der Schüler möglichst keinen anderen Unterricht versäumt. Und dass ich für die steigende Zahl von Schülern mit besonderen Bedürfnissen immer mehr Freistunden opfere, die ich dringend brauche, um bei voller Stelle zu kopieren, zu korrigieren, zu koordinieren oder einfach mal Luft zu holen. Oder um Vertretung zu machen, weil die Personaldecke arg dünn ist. Gehe ich von einem durchschnittlichen Gymnasialstundenplan mit 10 Fächern aus, dann schreibt der Schüler im Halbjahr über 20 Klassenarbeiten und Lernkontrollen! Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, bei Nachteilsausgleich in Form von "länger schreiben" in die großen Pause hineinzuschreiben - die anderen gehen zügig raus und die Gänge sind bei uns in den Pausen geräumt. Die Zahl der Schüler mit Nachteilsausgleich nimmt nach meinem Eindruck von Jahr zu Jahr zu. LRS, individuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen ... Bei uns gibt es auch Schüler, die aufgrund ihres Sozialverhaltens nicht im Klassenverband schreiben können, da sie während Klassenarbeiten unkontrolliert brabbeln, plötzlich schreien, aggressiv werden. Die schreiben in der Regel separat unter Aufsicht. Je mehr Schüler das werden, um so schwieriger wird aber die Organisation. Bisher beaufsichtigt im Notfall unser Schulsozialarbeiter, aber der wird demnächst vom Schulträger wegrationalisiert.

    Ich habe das neulich auf einer Familienfeier erlebt, da wurde eine Verwandte durch ähnliche Fragen "Na, hast du jetzt endlich einen Freund? Denkst du denn nicht langsam an Nachwuchs?" regelrecht in die Enge getrieben. Ergebnis: sie hat sich hochrot permanent gerechtfertigt, obwohl ja eigentlich die Fragenden eine Grenze überschritten haben. Im Nachhinein dachte ich: Warum nicht einfach sagen: "Entschuldige, das ist mir jetzt zu privat." und gehen. Dann zerreißen sich die Fragenden vll. kurz das Maul, suchen sich dann aber wahrscheinlich schnell ein anderes Ziel. Oder fangen mal an, in sich zu gehen...

    Kinderkonzerte sind angemessen. Das ist nämlich ein KIND. Er ist 9. Aber ich habe langsam das Gefühl, hier geht es nicht um Sachargumente, deshalb bin ich raus aus der Diskussion. Ich habe nichts übrig dafür, wenn man beim Thema Inklusion mit Scheuklappen stur irgendwelche Opferparolen und Anschuldigungen ohne Faktenbasis wiedergibt, ohne mal sachlich alle Seiten zu sehen und Kompromisse zu suchen, mit denen alle leben können.

    http://www.elbphilharmonie.de unter entdecken und mitmachen - regelmäßige Kinderkonzerte für alle Altersgruppen, Instrumentenwelt zum Anfassen und Ausprobieren, großes Kinderferienprogramm mit vielen Workshops, Konzerte speziell für Schulklassen. Da sollte sich für das Kind doch etwas finden lassen. Und die Preise sind auch noch erschwinglich. Es gibt sogar Konzerte für Kleinkinder und Babys mit Kissen, Decken, Wickelmöglichkeiten und extra auf sie abgestimmte Musik, hab ich sonst noch nirgends gesehen! "Konzerthaus für alle" muss nicht automatisch bedeuten: alle gehen immer in alles, sondern es kann auch heißen: wir bieten für die Bedürfnisse und Möglichkeiten eines breiten Publikums etwas an. Ich finde das Angebot beeindruckend und würde mir in unserer Region so etwas auch wünschen - vll. sollte die Mutter von Willi sich da mal erkundigen, bevor sie sich und ihr Kind von vornherein in eine Opferrolle bugsiert.

    Es lohnt sich übrigens, auch mal in die Leserzuschriften zu dem genannten Artikel hineinzulesen. Da schreibt jemand unter der Überschrift "Schlechte Recherche"sehr Interessantes, nämlich sinngemäß:
    1. Die Überschrift suggeriert polemisch, dass Willi nie in die Elbphilharmonie darf, was so nicht stimmt.
    2. Die Elbphilharmonie bietet eine Fülle von Veranstaltungen speziell für Kinder - Konzerte und Workshops zum Mitmachen und sogar Ausprobieren der Instrumente.
    Der Verfasser / die Verfasserin hat offenbar auch schon Kinderkonzerte miterlebt, bei denen nicht nur behinderte Kinder ungestüm reagierten und sich kein Mensch daran störte - im Gegenteil, das gehörte selbstverständlich dazu.
    Außerdem wird angeregt, doch mal nachzufragen, ob die Elbphilharmonie vll. auch auf Bedürfnisse von Kindern wie Willi eingehen kann oder Angebote hat, die sich da besonders eigenen.
    Aber stattdessen wird pauschal auf der Elbphilharmonie rumgehackt und ich werde den Eindruck nicht los, dass Willi hier irgendwo Mittel zum Zweck ist, um mal wieder auf den bösen elitären Kulturbetrieb hinzuweisen, der Behinderte angeblich ausschließt... Willi ist ein Kind. Er hat im Moment noch große Probleme mit der Affektkontrolle, vll. gibt es Hilfe, die ihn dabei in Zukunft noch besser unterstützen, aber muss man bis dahin unbedingt mit dem Kopf direkt durch die Wand und eine Institution und ihre Besucher vorverurteilen, ohne sich vorher genau kundig zu machen, welche Lösungen im Sinne aller es gibt?

    Ich finde diese Diskussion im Grunde völlig unnötig. Wenn ich mir Konzertkarten kaufe, dafür Geld ausgebe, den Weg auf mich nehme und ihn finanziere, dann will ich nicht, dass neben mir jemand permanent laut schreit und auf und ab springt, selbst wenn es aus Begeisterung ist. Inklusion ist wichtig - das bedeutet aber gegenseitige Rücksichtnahme und nicht "ich ertrage alles, weil ich jemanden um jeden Preis inkludieren will." Inklusion kann nicht heißen, dass ein Einzelner seine Interessen auf Biegen und Brechen durchsetzt und seine Bedürfnisse erfüllt bekommt und alle anderen einseitig Rücksicht nehmen müssen. Dass das Ganze sofort verquickt wird mit "Diese elitären Klassikfans sollen sich mal nicht so haben." finde ich ebenfalls daneben. Nehmen wir mal an, das Kind würde sich für bildende Kunst begeistern und im Museum sich so freuen, dass es immer alle Gemälde anfassen will oder Kunstgegenstände umwirft. Auch die plakative Überschrift, nach der Willi nie ein Konzert in der Elbphilharmonie hören wird, halte ich für unangebracht. Das impliziert ja, dass Willi nie in der Lage sein wird, seine Affekte mehr zu kontrollieren. Warum eigentlich nicht? Das Kind ist gerade mal 9 - auch Schwerbehinderte entwickeln sich weiter. Am meisten aber stört mich diese unsägliche Verquickung von

    1. Diese Elbphilharmonie ist ein total überteuertes Prestigeprojekt
    2. und natürlich werden dabei schon wieder mal Behinderte ausgegrenzt.

    Willi wird mit seinem Verhalten im Moment nicht nur in der Elbphilharmonie anecken, sondern in jedem durchschnittlichen Konzertsaal. Dass die Elbphilharmonie zu teuer war und Steuergelder auch sinnvoller hätten genutzt werden können, bleibt unbenommen. Aber das gilt für jeden - nicht nur für Willi. Mein Mann kann aus gesundheitlichen Gründen kein Schwimmbad besuchen. Am Ort wurde für viel Geld gerade das Schwimmbad saniert und er wird nie in den Genuss der Anlage kommen, wie es zur Zeit aussieht, obwohl er letztlich mit dafür bezahlt hat. Das ist so bei Steuergeldern, wirklich allen kommt nie alles zugute, auch wenn das im Idealfall wunderbar wäre.

    Also, ich habe den Thread nur überflogen, kenne die Rechtslage in Niedersachsen nicht und auf die Gefahr, dass ich mich unbeliebt mache: In diesem Fall würde ich als Schulleitung verlangen (und das durchaus im Einklang mit der hessischen Rechtslage), dass ein Ziel gefunden wird, bei dem eben alle mitfahren können. Der Ausschluss eines Kindes wegen ADHS geht gar nicht, und es heißt eben Klassenfahrt, weil dort die Klasse zusammen fährt.

    Was sollte das denn für ein Ziel sein, an dem die Problematik keine Rolle spielt? Das Hauptproblem scheint doch zu sein, dass der Schüler nicht hinreichend kontrolliert werden kann, ohne für sich und andere eine Gefährdung darzustellen. Das ist meiner Meinung nach weitgehend ortsunabhängig. Bei anderen Behinderungen lässt sich sicher durch eine Ortsveränderung etwas erzielen - Bergtour mit Rolli geht nicht, Städtetour sehr wohl. Wenn meine Schulleitung von mir "verlangen" würde, ein Ziel zu finden, an dem ein stark verhaltensproblematischer Schüler kein Problem darstellt, dann würde ich von meiner Schulleitung "verlangen", dass sie mir Beispiele nennt und dann auch als Begleitperson mitkommt. Ich habe schon erlebt, dass Schüler von Fahrten ausgeschlossen wurden, weil durch ihr vorheriges Verhalten deutlich wurde, dass sie nicht ausreichend auf Lehrerinterventionen reagieren und daher sich und andere gefährden. Und die Kollegin sagt ja, dass sie dringend eine Einzelbetreuung für das Kind benötigt. Ich habe auch schon erlebt, dass ein Reiseziel für eine Klassenfahrt nach einem Inklusionskind, dem besagten Rolli, ausgerechnet wurde, was allen Kindern der Klasse einleuchtete. Aber zu sagen "Wir fahren nicht nach Hamburg - sondern vll. nur 2 Ortschaften weiter ?! - weil das Verhalten von Schüler X so bedenklich ist, dass der Lehrer dafür im Grunde die Verantwortung ablehnen muss, wenn keine weitere Hilfe genehmigt wird" dürfte kaum anderen Kindern und Eltern zu vermitteln sein. Schon gar nicht im Nachhinein, wenn alles geplant war.

    Warum hat deine Schulleitung eigentlich deine private Mailadresse? Du hast doch offenbar ein Dienstpostfach - das reicht! Spontane Notenbegründungen lehne ich auch ab - egal ob in den Ferien oder außerhalb der Ferien. Und spontane "Tipps zur Notenverbesserung" auch. Wie die Lage sich für mich darstellt, ist deine Note ja bewerbungsrelevant und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dir von der Mutter aus allem, was du spontan äußerst, ein Strick gedreht wird, wenn die Punkte nicht reichen. Das kann rechtlich sehr unangenehm werden. Deshalb würde ich auch in diesem Fall weder der Mutter Noteninformationen über Mail noch telefonisch geben - sondern sie auf ein persönliches Gespräch nach den Ferien in der Schule verweisen. Noten per Mail zu verschicken ist ohnehin meiner Meinung nach eine datenschutzrechtlich zweifelhafte Sache. Nach den Ferien hat die Mutter sich vll. schon wieder etwas abgekühlt - und es ist deutlich, dass du kein Geschacher akzeptierst. Im Sekretariat würde ich ganz klar machen, dass du eine Weitergabe deiner Nummer nicht wünschst, und auf dein Dienstpostfach verweisen. Und ich würde mir auch nicht von der Schulleitung diktieren lassen, zu welchem Termin ich am Telefon parat stehen muss. Beratungspflicht und Transparenz unbenommen, du musst nicht jederzeit für jeden verfügbar sein.

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