Beiträge von Eugenia

    - kinder wollen sich dann auf einmal nicht mehr helfen, sondern übertrumpfen, angeben und verlierer produzieren.

    - eltern machen so ein peinliches geschiss um noten. manche schimpfen wegen einer 2 und fragen mich: "warum hat mein kind in lesen eine 2?" (ich antworte: "weil es gut liest!")

    - außer der 2 tun meiner meinung nach noten der persönlichkeit nicht gut. die 1 macht selbstherrlich, alles unter 2 nagt am selbstbewusstsein.

    Alles unter 2 nagt am Selbstbewusstsein und 1 macht selbstherrlich? Das ist aus meiner Sicht nicht ein Problem der Existenz von Noten, sondern des Umgangs damit - und der Noteninflation der letzten Jahre. Warum sollte es selbstherrlich machen, wenn ich einem Kind mit einer 1 spiegele, dass es eine hervorragende Leistung erbracht hat? Das bedeutet ja nicht, dass ich sonst kritiklos bin. Und warum sollte alles jenseits der 2 zu Problemen mit dem Selbstbewusstsein führen? Ich erlebe das nicht so, höchstens wenn Eltern es dem Kind so vermitteln (aber das ist kein Problem der Noten an sich). In Hessen gibt es für die einzelnen Notenstufen auch Definitionen:

    1.

    sehr gut (15/14/13), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

    2.

    gut (12/11/10), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

    3.

    befriedigend (9/8/7), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

    4.

    ausreichend (6/5/4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

    5.

    mangelhaft (3/2/1), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,

    6.

    ungenügend (0), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.


    (Bürgerservice Hessenrecht - § 73 SchulG HE 2017 | Landesnorm Hessen | Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens | § 73 - Bewertung der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens | gültig ab: 01.08.2017 | gültig bis: 16.12.2022).


    Wenn Beschwerden kommen, warum "nur" eine 2 oder eine 3 gegeben wurde, verweise ich auch einmal auf diese Definitionen.

    Nein, darfst du nicht.


    Was sagen die Klassenlehrer dazu? Hast du bereits mit den Eltern gesprochen? Gab es schulische Sanktionen?

    Wie sieht das schulseitige Konzept bei Unterrichtsstörungen aus?

    Warum sollte ich Handys nicht einsammeln dürfen? Wir machen das regelmäßig bei Oberstufenklausuren. Am Ende der Schule gibt es das Handy dann zurück. Die Geräte werden vorn auf einen freien Tisch gelegt. Wer gegen die Schulordnung verstößt (Handys aus während des Schulvormittags), dessen Handy wird bis zum Ende des Schulvormittags eingezogen. Das unterschreiben die Schüler und ihre Eltern übrigens auch bei uns.


    Zu NRW: "Verletzt eine Schülerin oder ein Schüler seine bzw. ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis, etwa durch störendes Verhalten im Unterricht, so ist die Wegnahme von Gegenständen, zum Beispiel auch von Mobiltelefonen, als erzieherische Einwirkung zulässig (§ 53 Absatz 2 SchulG). Dabei ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass in der Regel eine Rückgabe des weggenommenen Gegenstands am Ende des Unterrichtstages erfolgt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Störungen ist jedoch auch eine längere Einbehaltung möglich, wenn beispielsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern das Einverständnis der Eltern vorliegt oder die Rückgabe mit einem Elterngespräch verbunden werden soll." Quelle: Nutzung von Handys in der Schule | Bildungsportal NRW

    Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen?

    Die Kollegin hat offenbar gegen schulinterne Regelungen / Datenschutzvereinbarungen verstoßen. Sie hat die Fotos gelöscht. Die Schulleitung hat mit ihr gesprochen. Sie hat sich entschuldigt. Was soll denn da bitte noch das Schulamt machen? Das ist aus meiner Sicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Frau hat ja keine Kinderbilder ins Internet gestellt oder anderweitig missbräuchlich verwendet. Ich würde mir in solchen Situationen manchmal etwas mehr Augenmaß und etwas weniger Panik auch bei Eltern wünschen. Lehrer sind Menschen und machen Fehler - und dieser Fehler hier wurde offenbar nachdrücklich aufgearbeitet und ich glaube nicht, dass da noch etwas "in der Cloud schwirrt". Wie k_19 sagt: Die Handys der Mitschüler sind da viel gefährlicher. Und es wundert mich manchmal auch (ohne Sonja 1982 persönlich zu meinen), dass manche Eltern bei schulischen Aufnahmen massiv ängstlich sind und erhebliche Bedenken selbst bei Klassenfotos haben, in ihrem facebook- oder Instagram-Account aber lustig Bilder aus dem letzten Urlaub mit dem Nachwuchs teilen.

    Nein, die Lehrkräfte der letzten beiden Jahre hätten vollkommen ausgereicht. Sonst müsste man ja das komplette Kollegium verpflichten.

    "Antreten" klingt übrigens so komisch in dem Zusammenhang. "Dasitzen" reicht völlig.

    Bei unserem Gymnasium wären "die Lehrkräfte der letzten beiden Jahre" bei einem durchschnittlichen Abijahrgang zwischen 50 und 60 Personen. Das heißt rund die Hälfte des gesamten Kollegiums. Darunter zahlreiche Leute, die einen Grundkurs hatten und wahrscheinlich den Großteil der Abiturienten gar nicht kennen. Ich war schon auf vielen Abiturfeiern, gehe inzwischen aber nur noch hin, wenn ich einen Leistungskurs unterrichtet habe oder viele Schüler des Jahrganges z.B. bereits aus der Mittelstufe gut kenne - und wenn ich ein gutes Verhältnis zu ihnen hatte. Meine Pflicht ist mit den Abiturprüfungen erledigt. Ob ich danach dem Jahrgang noch Zeit widme oder nicht, entscheide ich.

    Sorry,


    du hast halt keine Lust auf den Abendkurs. Wahrscheinlich fehlt dir dann "Familienzeit" oder so etwas. Warum man gesundheitlich den Kurs nur morgens oder nachmittags, aber nicht abends anbieten kann, erschließt sich mir in keinster Weise.

    Ich kann das sehr gut nachvollziehen, warum der Abendkurs eine größere Belastung darstellt als ein Kurs am Vor- oder Nachmittag. Winterblume schreibt doch: "Aufgrund mehrerer chronischer Erkrankungen und der noch nicht weit zurückliegenden OP fühle ich mich gesundheitlich nicht dazu in der Lage, so spät abends zu arbeiten und bin enttäuscht über die nicht vorhandene Empathie mir gegenüber und den massiven Druck, der ausgeübt wird." Gerade bei Schmerzschüben ist am Ende des Tages oft einfach die Belastbarkeitsgrenze deutlich überschritten, dann noch bis 22:45 Uhr unterwegs zu sein zehrt zusätzlich an den Kräften. Morgens oder nachmittags hat man oft noch mehr Energie - das einfach "umzuschichten" nach dem Motto "Dann ruh dich eben vormittags aus, damit du spät abends fit bist" versteht der Körper leider häufig in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation nicht.


    Gerade dafür gibt es den Status der Schwerbehinderung, das hat überhaupt nichts mit "keine Lust" zu tun. Ich würde die Schwerbehindertenvertretung kontaktieren und mich beraten lassen, zusammen mit dieser ein Gespräch mit der Vorgesetzten suchen und dieses auch protokollieren lassen. Auch der Personalrat sollte dich da unterstützen. Vielleicht kann dein Arzt kurz bestätigen, dass die Belastung am späten Abend gerade gesundheitlich nicht vertretbar ist. Deine Diagnose geht die Vorgesetzte nach wie vor nichts an. Fand denn ein Eingliederungsgespräch nach der OP statt? Du bist ja offenkundig dadurch zusätzlich beeinträchtigt.

    Ich empfinde dieses kurzfristige Genderverbot im Abitur und die ganze Diskussion darum, ob das die Prüflinge jetzt überfordert, als realitätsfremd und aktionistisch. Ich habe in den letzten Jahren genau einen Schüler gehabt, der in einer schriftlichen Arbeit gegendert hat. Dass jetzt eine große "Umgewöhnung" oder Irritation der Prüflinge durch die neue Regelung erfolgt, ist aus meiner Sicht einfach unrealistisch.

    Bei uns klappt das schon aufgrund der Busverbindungen nicht. Ein Großteil der Schüler kommt aus dem Umland und ist auf Busse angewiesen, die Busgesellschaften richten sich dabei nicht nach einer Schule, die ein Gleitzeitmodell einführt, sondern nach dem gesamten Kreis einschließlich aller Schulen und der Bus- / Zuganschlüsse für die Weiterfahrt anderer Fahrgäste. Einfach mal später kommen, ist da für viele gar nicht drin, weil kein Bus fährt.

    PS: Ich glaube, diese Teilhabegespräche müssen auch bei jedem größeren Stundenplanwechsel erneut geführt werden. Zumindest ist das bei meinem Mann so, der einmal im Schuljahr ein Gespräch mit seiner SL führt (zusammen mit dem Schwerbehindertenbeauftragten).

    Hattest du beim Teilhabegespräch den Schwerbehindertenbeauftragten mit dabei? Das ist nämlich eigentlich dein Recht und ich würde das auch in Anspruch nehmen, da die SL oft naturgemäß versucht, die Bestimmungen so weit es geht für sich auszulegen. Zum Passus: "Leider ist das in NRW nicht festgelegt, da muss auch mit GdB Klassenleitung gemacht werden - wenn es denn die Umstände der betroffenen Lehrerin erlauben... das ist ja alles so schwammig ausgedrückt.": Die Umstände, die dir es gerade nicht erlauben bzw. die es für dich zu einer großen Belastung machen, wieder eine Klassenleitung zu übernehmen, würde ich dann in dem Gespräch darlegen und vorher mit dem Schwerbehindertenbeauftragten besprechen, damit du Unterstützung hast.


    Die Tatsache, dass du eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen hast, soll ja gerade dich davon entlasten, dich dauernd wieder neu vor der SL zu rechtfertigen und immer wieder neu auszuhandeln, welche Entlastung du bekommst. Deshalb solltest du dich auch genau mit den rechtlichen Bestimmungen (s. die Beiträge weiter oben) auskennen. Dass die SL sonst immer wieder mit "können Sie nicht doch..." kommt, ist aus deren Sicht nachvollziehbar, aber setzt dich wieder unter Druck, was nicht der Sinn der Sache ist.

    Ich mache in der Regel eine Kombination, z.B. Buchung über die Bahn mit Unterkunft, Fahrt, Tickets für den ÖPNV und evtl. einer Stadtführung, der Rest selbst organisiert. Oder Buchung über die Jugendherberge, Programmbausteine von dort organisieren lassen. Bei Buchungen über einen Anbieter würde ich unbedingt darauf achten, dass die Unterkunft vorher genannt wird und man sich über deren Qualität informieren kann - wir sind da schon einmal böse bei einer London-Fahrt eingegangen.

    Ich würde auf jeden Fall in Kooperation mit deinem Arzt einen Grad der Behinderung beantragen, denn bestimmte Hilfen zum Nachteilsausgleich gibt es auch schon teilweise unter dem Grad von 50 (= Schwerbehinderung). Außerdem könntest du ab einem GdB von 30 eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Dann gibt es zwar keine Stundenermäßigung, aber vieles Andere. Für beides braucht man keinen Amtsarzt, sondern nur einen kompetenten behandelnden Arzt. Beratung von der Schwerbehindertenvertretung würde ich auch empfehlen.

    So etwas Ähnliches hatten wir hier (Hessen) bei unserer letzten Fahrt. Kollege A erhält nur 50% der Erstattung, Kollege B den vollen Satz. Nach Widerspruch wurde Kollege A auch auf 100% hochgesetzt. Einspruch würde ich auf jeden Fall einlegen.

    Hier ist alles tief verschneit und vereist, einschließlich des Autos, das ich heute früh gar nicht freigeräumt und gestartet bekommen habe. Ein Kollege hat mich dann aufgesammelt und mitgenommen, weil wir in die Schule mussten - wo dann sage und schreibe 5 Schüler vor mir saßen. Der Rest war daran gescheitert, dass die Busse nicht fuhren, oder sie waren von den Eltern zu Hause gelassen worden. Aber Hauptsache Präsenzunterricht ... Die angeblich freigeräumten Verkehrswege haben wir auf der Fahrt vergeblich gesucht, es hingen auch einige Fahrzeuge noch von gestern im Straßengraben. Der Pausenhof war ebenfalls stark vereist und weitgehend gesperrt.

    In Nds. kann man indirekt über das schulische Medienbildungskonzept Einfluss nehmen. Ohne das bekommt der ST nämlich keine Gelder. Und ehrlicherweise wird sich auch kein ST hinstellen und sagen wir kaufen etwas was die Schulen nicht wollen. Das Problem ist oft eher, dass die Schulen sich nicht vernünftig einbringen bzw. selber keine gemeinsame Stellungsname hinbekommen.

    Vorgehensweise bei unserem Schulträger: Schulen artikulieren genau, was sie wollen. Schulträger ignoriert es und kauft das billigste System, das auf dem Markt ist. Gemeinsame Stellungnahmen der Schulen sind erfolglos. Dass es ums Geld geht, wurde uns auch genau so gesagt. Selbst die Apps, die auf den Dienstgeräten zur Verfügung gestellt wurden, sind streng nach Kostengesichtspunkten vom Schulträger ausgewählt - was eben Beamte beim Kreis so meinen, das Schulen brauchen könnten... Installation zusätzlicher Apps wird in der Regel abgeblockt. Man kann Eingaben machen mit ausführlicher Begründung, warum eine App (selbst eine kostenlose) sinnvoll und wichtig wäre - Schulträger stellt sich in der Regel tot oder erklärt, das hätte keinen Mehrwert...

    Normalerweise wäre hier in Hessen die Schulleitung verpflichtet, ab einer bestimmten Zahl an Fehltagen ein Gespräch anzubieten, um zu klären, ob die Fehlzeiten mit beruflichen Faktoren zusammenhängen und ob es Maßnahmen geben könnte, die dem Kollegen bei der Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsbetrieb helfen. Sofort von Seiten der Schulleitung der übergeordneten Behörde gegenüber den Verdacht auf teilweise Dienstunfähigkeit zu äußern, wäre rechtlich nicht haltbar. Ebenso wenig gleich einen Besuch beim Amtsarzt anzuordnen, auch hier gibt es zu Recht deutliche Hürden.


    Wenn der Kollege "nicht mehr als eine Woche am Stück" fehlt, aber länger als 3 Tage, müsste er ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, das kann man nicht selbst entschuldigen. Vielleicht liegt auch eine chronische Erkrankung vor und die Schulleitung ist informiert, nur die Kollegen nicht - müssen sie auch nicht, das unterliegt der Schweigepflicht. Dafür, dass Unterricht ausfällt und nicht vertreten wird, kann der fehlende Kollege auch nichts, wenn er krank ist - das ist Sache der Schulleitung / des Vertretungsplaners. Wenn es keine Vertretungskräfte gibt und deshalb der Unterricht ausfällt, sollte das den Eltern auch genau so kommuniziert werden. Wer krank ist, muss keine Vertretungsaufträge erstellen. Die Aussage der Teilzeitkollegen, "wie es sein kann, dass sie wegen familiärer Belastungen reduzieren und auf einen großen Teil des Geldes verzichten, wenn man offensichtlich auch einfach Vollzeit arbeiten könnte und sich dann einfach immer krankmeldet", ist schlicht eine Unterstellung ohne Beweise, gegen die ich mich immer verwehre, wenn ich so etwas mitbekomme.

    Das kommt auf die individuelle Ausprägung des Autismus an, die bei jedem Autisten anders ist. Es gibt den Spruch "Kennst du einen Autisten, kennst du einen Autisten", der das ganz gut zusammenfasst :)


    Wir haben am Gymnasium mehrere Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung, das geht von Kindern, die gar nicht viel auffallen würden, wenn man nicht wüsste, dass sie Autisten sind, bis zu Kindern, die ohne Integrationshilfe nicht bei uns beschulbar wären. Vom Intelligenzlevel ist im Autismus Spektrum auch alles dabei - von hoch intelligenten bis hochbegabten Kindern bis zu Kindern, die starke Lernbeeinträchtigungen haben (letztere "landen" aber bisher nicht bei uns).


    Ich hatte schon Autisten, mit denen eine direkte Kommunikation äußerst schwierig war, die aber fachlich in schriftlichen Arbeiten hervorragende Leistungen erbrachten, während andere (bis auf Probleme beim direkten Blickkontakt) völlig frei kommunizierten. Ohne Fachleute, die die spezifischen Bedürfnisse des einzelnen Autisten diagnostizieren, geht es eigentlich nicht.

    Die Motivation zu selbst gesteuertem, kontinuierlichem Arbeiten hält sich bei meinen 12ern und 13ern stark in Grenzen. Ich fände das als Geisteswissenschaftlerin mit textlastigen und sehr kommunikativen Fächern auch schwierig - da muss man die Texte ausführlich besprechen und vor allem immer mehr (leider) das grundlegende Textverständnis klären. Ob die eigene Erörterung und Textanalyse ausreichend ist, können Schüler auch in der Oberstufe oft sehr schwer einschätzen.

    Das ist in dem Zusammenhang Dein grösstes Problem.

    Um es mit Spokes Worten zu sagen: Faszinierend

    Nein, das ist in dem Zusammenhang nicht mein größtes Problem. Aber es ist durchaus ein Problem, wenn eine Fahrt ausfällt, weil der Lehrer erkrankt. Dass ich nicht wild darauf bin, Corona zu bekommen, versteht sich von selbst. Und dass Eltern nach wie vor verantwortungslos ihre stark erkälteten Kinder in die Schule schicken, ist offenbar ein Dauerproblem.

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