Beiträge von teacher1234

    Hallo,
    es geht um Bayern, berufliche Schulen.
    Laut aktuellem Informationsblatt des KUMI ist eine Versetzung erst nach der Probezeit möglich.


    http://www.km.bayern.de/imperi…e_schulen_bayern_2010.pdf


    Dennoch steht in diesem Blatt, dass jede Lehrkraft am offenen Verstzungsverfahren, sprich Direktbewerbungsverfahren teilnehmen kann.


    Meine Frage:
    Bedeutet das, dass ich mich zwar nicht versetzen lassen kann (also passiv: sodass die Regierung die Versetzung durchführt), mich aber trotzdem über das Direktbewerbungsverfahren an einer anderen Schule erneut bewerben kann und die Stelle annehmen kann, falls mich ein Schulleiter aufnimmt.


    Voraussetzung: eine Freigabe meines Schulleiters?

    Hallo,
    bin Lehrer an einer kaufm. Berufsschule.
    Dieses Jahr kann es sein, das ich u.a. in einem neuen Fachbereich eingesetzt werde, wodurch für mich natürlich erheblicher Mehraufwand bei der Vorbereitung entsteht. Natürlich werden mir die Kollegen helfen, aber ich möchte ja auch selbst aktiv werden.


    Kennt jemand von euch für den kaufmännischen Bereich (Einzelhandel und Großhandel) Seiten oder Server mit fertigen Unterrichtsplanungen?


    Danke

    Hallo,
    hat jemand im Forum Erfahrung mit der Anerkennung der Lehramtsbefähigung in bayern gem. Art. 7 Abs. 4 BayLBG.
    Meine Lehramtsbefähigung wurde in vollem Umfang anerkannt (aufgrund meines Studiums und meiner speziellen beruflichen Tätigkeiten).
    Für die Verbeamtung ist laut den Regelungen jedoch u.a. die Einstellungsnote erforderlich.
    Wißt ihr wie das gehandhabt wird bei Anerkennungen?
    lg

Werbung