Beiträge von Lex79

    Ich werde mich mal bei Unis in der Nähe informieren wie das mit der Anerkennung aussieht und wie das dann überhaupt läuft mit dem Studium. Normal sind ja 6 bis 7 Semester Bachelor und anschließend 4 Semester Master. Würde mich interessieren wie die 3 Jahre aus dem Erlass für Fachhochschul-Absolventen entstehen.


    Gruß Lex

    Ahhh, wieder mal sehr aufschlussreich. Habe mir die ganzen Merkblätter zwar schon mehrmals durchgelesen, aber irgendwie habe ich es nicht so mit solchen Sachen.


    Zur Frage: Ich habe Maschinenbau auf Diplom studiert, bin also Maschbau Ing. mit Diplom (FH).


    Ist halt blöd dass die meisten Unis nichts von der FH anerkennen und ich somitwahrscheinlich keine Scheine angerechnet bekomme. Blöde Diskriminierung ;)



    Gruß Lex

    Hallo Textmarker und Danke für die ausführlichen Infos.


    Das Problem am technischen Lehrer ist die geforderte Berufserfahrung, welche ich noch lange nicht vorweisen kann.


    Dass ich auch nur ein Fach unterrichten kann wusste ich garnicht. Ich dachte wenn dort steht dass auch Leute mit Teilprüfung im ersten Staatsexamen genommen werden, es sich dabei immer um dieses Programm zum Nachstudieren handelt. Ich sollte einfach mal an einer Schule mit einer solchen Ausschreibung anrufen.


    Mein Anerkennungsverfahren wird in den nächsten Tagen eingeleitet. Aber ich dacht man kann es sich aussuchen was man nachstudiert. Wäre natürlich TOP wenn man Prüfungsleistungen anerkannt bekommen würde.



    Bitte über die wahrscheinlich grausige Kommasetzung hinwegsehen :)



    Gruß Lex

    Dank dir Textmarker für die schnelle Stellungnahme.


    Ich werde mir das glaube ich noch gut überlegen müssen. Nicht dass ich mit meinem Maschbau Studium groß überfordert gewesen wäre, aber die zusätliche Unterrichtsverpflichtung ist doch schon nicht zu unterschätzen.


    Wäre ja mal schön von Jemandem nen Erfahrungsbericht zu lesen der Anfang des Jahres mit dem 2. Studium parallel zur Unterrichtsverpflichtung begonnen hat.



    Gruß


    Lex

    Hallo Forumsgemeinde, ich bin der Neue :)


    Ich interessiere mich für die Berufsschulleher-Laufbahn. Ich bin Dipl.Ing FH und habe mich in den letzten Wochen viel mit der Rechtslage zum Seiteneinstieg befasst. Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie der Absatz über die Dauer des Nachstudiums in


    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    zu verstehen ist. Da heißt es ja:


    Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten für die Dauer des Nachstudiums ein befristetes Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit). Die Unterrichtsverpflichtung für das Lehramt an Berufskollegs wird um die Hälfte der regulären Unterrichtsverpflichtung, die sie grundsätzlich in dem anerkannten Fach erfüllen, reduziert. 13 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zu erteilen.


    Das kann man wie ich finde so oder so interpretieren. Heißt es nun das es sich dabei um 13 oder 13/2 Stunden Unterricht handelt.


    Da sich meine Freundin momentan im Ref. befindet und 13. Stunden unterrichtet weiß ich dass das mit Vorbereitung und Dergleichen schon ne Menge Zeit beansprucht. Wenn ich mir nun vorstelle nebenbei noch ein komplettes Studium zu absolvieren kommen mir Zweifel ob das überhaupt zu schaffen ist.


    Wie seht Ihr das? Sind 13 oder 13/2 Stunden gemeint. Man muss ja seine Vorlesung und Unterrichtsstunden auch dementsprechend legen, sofern das überhaupt möglich ist.



    Ich freue mich über jede Antwort von Euch.




    Gruß

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