Hallo Forumsgemeinde, ich bin der Neue
Ich interessiere mich für die Berufsschulleher-Laufbahn. Ich bin Dipl.Ing FH und habe mich in den letzten Wochen viel mit der Rechtslage zum Seiteneinstieg befasst. Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie der Absatz über die Dauer des Nachstudiums in
http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf
zu verstehen ist. Da heißt es ja:
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten für die Dauer des Nachstudiums ein befristetes Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit). Die Unterrichtsverpflichtung für das Lehramt an Berufskollegs wird um die Hälfte der regulären Unterrichtsverpflichtung, die sie grundsätzlich in dem anerkannten Fach erfüllen, reduziert. 13 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zu erteilen.
Das kann man wie ich finde so oder so interpretieren. Heißt es nun das es sich dabei um 13 oder 13/2 Stunden Unterricht handelt.
Da sich meine Freundin momentan im Ref. befindet und 13. Stunden unterrichtet weiß ich dass das mit Vorbereitung und Dergleichen schon ne Menge Zeit beansprucht. Wenn ich mir nun vorstelle nebenbei noch ein komplettes Studium zu absolvieren kommen mir Zweifel ob das überhaupt zu schaffen ist.
Wie seht Ihr das? Sind 13 oder 13/2 Stunden gemeint. Man muss ja seine Vorlesung und Unterrichtsstunden auch dementsprechend legen, sofern das überhaupt möglich ist.
Ich freue mich über jede Antwort von Euch.
Gruß