Hi Potilla,
ich würde es auf keine Fall machen!!! Bei uns in NRW haben sie ganz streng darauf geachtet, dass man z.B. in der Prüfungsstunde keine Stunde gezeigt hat, die man schon in ähnlicher Form in den Unterrichtsbesuchen gezeigt hat! Du kannst die Methode wiederholen, dann aber nicht mit dem 1x1 oder Du kannst das 1x1 mit einer anderen Methode machen! Ich denke, dass ein Exemplar Deiner Prüfungsstunde auf jeden Fall in deiner Akte gelandet ist! Also ich würde die Finger davon lassen, nicht das man Dir nachher daraus einen Strick dreht!
LG Sydney