Beiträge von Halli

    Ich wollte damit sagen, dass die Bedingungen der Rettungsfähigkeit in Brandenbug anders geregelt sein könnten. Denn die Rettungsfähigkeit ist vom Kultusministerium "erfunden". Sie ist kein DLRG - Abzeichen. Von daher könnte die Rettungsfähigkeit von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein.

    Rechtlich kenne ich mich da nicht so aus: Aber dir ist in der Schule an dem Mädchen etwas aufgefallen, also denke ich kannst du erstmal mit den Eltern reden. Das wäre zumindest der Weg den ich gehen würde...
    Mal abwarte, wa so ein Gesprächbringt.


    Im schlimmsten Falle musst du in Deutschland das Jugendamt einschalten!

    Nein, man ist etwas höherqualifiziert ( zumindest im Bereich Rettungsschwimmen).
    Du willst wissen, ob du mit Rettungsschwimmschein Bronze auch schwimmen gehen darfst oder ob du zusätzlich die Rettungsfähigkeit erwerben musst, nehme ich zumindest an.


    Da du eine höhere Qualifikation besitzt, brauchst du natürlich nicht die Rettungsfähigkeit nachweisen. Da das Ministerium keine Fortbildung vorschreibt, ist es auch egal, wie alt dein Rettungsschwimmabzeichen Bronze ist.


    Guckst du hier: http://www.schulsport-nrw.de/i…g/sifoe_erlass_02a01.html


    Sehe grad du kommst aus Brandenburg, ich kann nur für NRW sprechen (siehe Überschrift).

    Genau das ist das Problem, aber in Deutschland muss ja immer erst was passieren, bevor solche Regelungen geändert werden.


    Übrigens kann man froh sein, dass Eltern in der Regel nicht wissen, dass LehrerInnen teilweise mit einer 30 Jahre alten Rettungsbefähigung Schwimmunterricht erteilen. Sonst würden die auf die Barrikaden gehen. Ich hatte das mal irgendwo in nem Lehrgang erwähnt, was glaubt ihr wie die Mütter reagiiert haben.

    Hallo!
    Ich bin nebenbei Ausbilder der DLRG und darf mich auch dauernd mit diesem Thema herumschlagen. Ich habe hier im Forum vieles darüber gelesen, das Meiste ist davon falsch. Daher versuche ich einige Irrtümer aufzuklären und stehe bei Fragen zur Verfügung.


    - Die Rettungsfähigkeit gilt nur in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze. Das Schwimmabzeichen ist nicht gleich dem Jugendschwimmabzeichen.


    - Die Rettungsfähigkeit ist nicht das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Dieses ist höherwertiger und reicht dementsprechend auch.


    - Es besteht z. Zt. noch keine Verpflichtung zur Wiederholung. Das KM empfiehlt nur eine Wiederholung. Und die DLRG sowieso.


    - Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass LehrerInnen nicht ins Wasser dürfen. Dieses Verbot existiert nicht, es muss nur sichergestellt sein, dass die Lehrperson ALLE Kinder im Blick hat. Steht sie also im Wasser vor den Kindern, so ist das auch gewährleistet. Gerade wenn man mit 2 Personen Schwimmen geht spricht nichts dagegen, dasseiner ins Wasser geht. Das ist auch sinnvoller z.B. wenn man die Schwunggrätsche erklären möchte, kann man die Beine des Kindes führen.

    Beruflich wie auch in meiner Freizeit als Ausbilder der DLRG habe ich mich des öfteren mit dieser Frage beschäftigen müssen. In NRW ist geregelt, dass die Rettungsfähigkeit vorhanden sein muss um Schwimmen gehen zu dürfen, aber es wird nur empfohlensie regelmäßig zu wiederholen. So steht es in den Sicherheitsförderungen zum Schulsport.


    ABER: Ich würde dringend raten, die Rettungsfähigkeit wenigstens alle 2 Jahre zu wiederholen bzw. lieber gleich wenigstens den Rettungsschwimmschein in Bronze zu machen, da die Rettungsfähigkeit nach meiner und DLRG Meinung völlig unzureichend ist.

    Nein, die Rettungsfähigkeit (nur in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze) ist nicht zu vergleichenmit dem höherwertigen Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Jeder DLRG - Ausbilder sollte dir aber auch die Rettungsfähigkeit bescheinigen können.


    Was genau sollen Blockkurse sein? So Crashkurse von 2 oder 3 Stunden? Die bietet kein seriöser Ausbilder an.

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