Beiträge von Halli

    Was genau meinst du mit "DLRG Schein". Nur die Rettungsfähigkeit oder ein Rettungsschwimmabzeichen? Wenn du die Rettungsfähigkeit erwerben willst, kannst du die Bedingungen unter dem von mir angegebenen Link nachlesen. Für die verschiedenen Rettungsschwimmscheine sieh bitte auf die Seiten der DLRG.


    Schwierig ist alles nicht. Das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und Rettungsfähigkeit unterscheiden sich nicht allzu stark. Wobei die Rettungsfähigkeit mit weniger Aufwand verbunden ist. Meine Meinung und die Meinung der DLRG ist, dass die Rettungsfähigkeitr unzureichend ist.


    Das Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder sogar Gold ist natürlich schwieriger.


    Zur Frage der Wiederholung habe ich auch schon was geschrieben und das kannst du ebenfalls unter dem angegeben Link nachlesen.


    Gruß Daniel

    Wie man den Schein jetzt nennt ist ja letztendlich egal. Ich finde nur, man sollte schon die richtige Bezeichnung wählen. Wenn das bei dir so einfach geht nicht Schwimmen unterrichten zu müsen bist du wohl eine Ausnahme. Andere kriegen nur eine Stelle unter der Voraussetzung den Schwimmunterricht zu übernehmen. Und ich kenne leiuder zahlreiche LehrerInnen, die Schwimmunterricht geben und nicht bis zum Beckenboden kommen.


    Wichtig in diesem Zusammenhang war mir jetzt aber vor allem die Klarstellung, dass ein Tauchen bis zum Boden NICHT die Rettungsfähigkeit ersetzt.

    Als Moderatorin solltest du vielleicht die korekte Bezeichnung verwenden. So kann man irgendwelche Mißverständnisse ausschließen. Diese Umschreibung ist auch ziemlich unüblich glaube ich, ich kenne nur den "Schwimmschein". Und so wird er in anderen Foren auch genannt bzw. von den Leuten die deswegen zu mir kommen.


    Ich verstehe deine Argumentation. Da stehe ich auch voll dahinter. Trotzdem ist es dann vom dem Personalrat fatal zu sagen, dass es eigentlich nur darauf ankommt an der tiefsten Steele des Beckens bis auf den Boden tauchen zu können. Voraussetzung um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen ist eben nicht nur tauchen zu können, sondern die Rettungsfähigkeit. Und diese sollte gründlich überdacht werden, da sie nur max. 3 m Tauchtefe vorschreibt. Aber dieses "Überdenken" ist in Arbeit. Also gibt es vielleicht in 10 Jahren eine Änderung :-).


    Bei mir taucht übrigens jeder 3,60 m, egal ob nur Rettungsfähigkeit oder DRSA Bronze. So tief sind die meisten Becken etwa.

    Die Aussage stimmt nicht mit den Bestimmungen üerein. Also ist sie falsch. Wenn behauptet wird, der Schein sei zwei Jahre gültig ist da genauso falsch als wenn ich sage 1+1 ist 3. Natürlich sollte man sich fortbilden, wie es in der Bestimmung steht. Und wenn es hart kommt, ist es immer besser einen aktuellen Schein zu haben. Trotzdem kann die Aussage so nicht stehen bleiben, weil sie eben nicht mit den Bestimmungen übereinstimmt.


    Übrigens steht nirgendwo, dass man bis zum tiefsten Punkt des Beckens tauchen können muss. Eine mündliche Aussasge dir gegenüber kann ja wohl kaum rechtskräftig sein.


    Und ganz nebenbei bemerkt, dass Ministeriums verlangt mindestens die Rettungsfähigkeit in der höchstens eine Tauchtiefe von 3 Metern vorgesehen ist, ebenso ist es beim Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Die meisten Becken sind aber tiefer, demnach wäre die Rettungsfähigkeit völliger Schwachsinn.


    Nach deiner Aussage vom Personalrat ( frage mich gerade welchem ), darf dann jemand ohne Rettungsfähigkeit Schwimmen unterrichten, weil er bis zum tiefsten Punkt des Beckens kommt?


    Und die Bezeichnung "Lehrerschein" existiert nicht.

    Ich habe hier jetzt oft gelesen, dass man um Schwimmuntericht in Schulen erteilen zu dürfn unbedingt den Rettungsschwimmschein in Bronze oder sogar Silber braucht. Als Ausbilder werde ich ebenfalls oft mit dieser Frage konfrontiert und diese Aussage ist eindeutig falsch ( zumindest für NRW ). Hierzu siehe auch: http://www.schulsport-nrw.de/i…g/sifoe_erlass_02a01.html


    In NRW genügt eine Rettungsfähigkeit die nicht vergleichbar mit einem Rettungsschwimmschein ist. Die Anforderungen der Rettungsfähigkeit liegen unter den Anforderugen der Rettungsschwimmscheine.


    Weitere fehlerhafte Aussagen habe ich zur Gültigkeit gelesen. In NRW gibt es KEINE Regelung der Gültigkeit, zumindest nicht von Seiten des Ministeriums her. Man sollte die Rettungsfähigkeit nur mal auffrischen.


    Über die Gültigkeit von Rettungsschwimmscheinen kann keine definitive Aussage erfolgen. Diese wird unterschiedlich geregelt.


    Selbiges gilt übrigens auch für die Gültigkeit von Erste Hilfe Kursen.


    Aber immer gilt: Lieber zwischendurch mal auffrischen, eine frische Rettungsfähigkeit ist im Versicherungsfall immer besser als eine veraltete.


    Sorry Schmeili aber deine Aussage ist schlichtweg falsch. Man sollte immer die entsprechenden Bestimmungen zurate ziehen.

    Nach wie vor reicht das C! Level. Aber die Sprachschule muss international anerkannt sein. Nach TOFL etc.
    Laut Schulaufsicht.


    Hier eine Antwort per Email: weiterhin sind zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis für das Fach Englisch in der Grundschule die Nachweise einer C1 Sprachqualifikation und der Nachweis der Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildung erforderlich.
    Um die hohe Ausbildungsqualität der Lehrkräfte zu erhalten, können zukünftig nur noch offizielle C1-Zertifikate eines international anerkannten Anbieters (u.a. Cambridge, ESOL oder TELC (Mitglieder der Association of Language Testers in Europe ALTE), TOEFL, TOEIC, LCCI) anerkannt werden.
    Zur Erteilung der Unterrichtserlaubnis ist es erforderlich, dass die von Ihnen abgelegte Prüfung zur C1-Sprachqualifikation den oben geforderten Standards entspricht.

    Also ich habe nur die geforderten Unterlagen einfach im DIN A4 Umschlag geschckt. Nix Einschreiben, nix Bewerbungsmappe. In NRW kann man dann im Internet einsehen, wie der Stand der Bearbeitung ist. Denke mal in BW auch. Sofern ichmeine EXamensprüfung bestehe uss noch das Zeugnis hin und fertig.

    Von diveresen Quellen hört man ja immer wieder, dass der reine C Schein nicht mehr ausreichen soll. Offiziell finde ich dazu leider nichts. Eine Antwort eines Anbieters war, dass die endgültige Entscheidung erst Mitte Juni zu erwarten sei.
    Ohne zweites Fach wirds aber schwierig.

    Es ändert nichts an der Richtigkeit des Satzes allein, das stimmt. Aber im Kontext ist der Satz eindeutig falsch. Kommunikation mit 1 Sender und 1 Empfänger -> Anrede im Singular, Kommunikation mit 1 Sender und mehreren Empfängern -> Anrede im Plural.

    Wenn ich alle Kinder anspreche ist das "Du" nicht grammatikalisch falsch? Ui ich gaub da hat jemand was verpassst :-).


    Natürlich stimmt die Aussage mit deinem Block. In einer Situation, in der ich ein Kind anspreche.

    Und wie fühlt sich der arme Hund wenn er dann täglich den ganzen Vormittag in der Schule verbringen muss? Sorry, das grenzt meine Ansicht nach schon fast an Tierquälerei.


    Ich würde in das Thema irgendwie Einsteigen mit "der Hund als Freund des Menschen" und wofür Hunde gebraucht werden. Blindenhund, Bergrettung usw.

    Hallo!
    Ich würde gern meine C1 Qualifikation in der nächsten Zeit erwerben. Habe da schon Termine. Allerdings habe ich auf der Seite eines Anbieters gelesen, dass diese nicht mehr reicht, weeil es wohl irgeneine Änderung gegeben hat. Hat einer von ech da genauere Infos zu, möglichst mit offizieller Quelle?

    Aktuell ist in der Diskussion Sportschützenvereinen zu verbieten nachmittags eine Schule zu benutzen um ihrem Hobby nachzugehen. Ich frage mich, welchen Sinn das haben soll. Iho wurde bisher kein Amoklauf mit in Schulkellern gelagerten Waffen durchgeführt. Von daher gibt es in dieser Richtung kein Argument.
    Schulen sthen nachmittags oft leer, daher erfolgt die Nutzung durch Vereine. Diese sind wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. In anderen Zusammenhängen werden Vereine propagiert, damit Jugendliche sich nachmittags dort aufhalten können und nicht "auf der Straße hängen". Jetzt will man den Sportschützenvereinen den Übungsraum nehmen. Es dürfte schwierig werden sofortigen Ersatz zu finden. Das bedeutet für die vEreine eine längere Ruhepause oder sogar eine Auflösungdes Vereinsmangels Übungsstätte. Dies kann doch nicht das Ziel unserer Politik sein. Ich bin dafür, dass Sportschützenvereine auch weiterhin in Schulen üben dürfen, da von dieser Tatsache anscheinendkeine Gefahr ausgeht.


    Gruß Daniel
    DEr übrigens kein Mitglied eines Sportschützenvereins ist und daher die Sache objektiv betrachten kann.

    Ich finde auch, wenn die ganze Klasse angesprochen wird sollte man auch im Plural sprechen. Immerhin ist es unser Ziel den Kindern unter anderem die richtige Grammatik beizubringen. Und Kinder lernen viel durch nachahmen. Also zerstören wir durch eine falsche Ansprasche selber unser Ziel. Ein bisschen hirnverbrannt, oder?

    Die Luftwerkstatt ist eine bunt zusammengewürfelte Sammlung irgendwelcher Experimente mit Luft. Dann nimm lieber die Lernwerkstatt Luft aus dem BVK. Da hast du nicht nur geeignetere Experimente für die Grundschule, sondern auch Kopiervorlagen.
    Zum Auftrieb passt eher das Thema: Schwimmen und Sinken.

    Einfaches Experiment zum Einstieg: Glas mit Öffnung nach unten in Wasserschüssel tauchen. Variante 1. Stück Papier an den Glasboden, Variante 2: Gummibärchen auf "Boot" setzen und Glas darüber stülpen, auch als "Gummibärchentaucher" bekannt. Goggle ist dein Freund!

    Auf jeden Fall Essigessenz um überhaupt einen sichtbaren Effekt zu erzielen. Mit Essig hast du nur sehr wenig und kurze Rweaktion, da ist die Schale des Eis dann wohl etwas dünner. Essigessenz wirkt viel besser, die Schale wird wirklich komplett aufgelöst. Trotzdem dauert es aber etwas, bis das Ergebnis sichtbar wird. Wenn du also den Kindern mer zeigen willst als nur ein paar Blasen auf der Schale nimm noch ein zweites Ei, leg es jetzt ein und präsentiere es als Ergebnis. Das andere Ei kannst du morgens vor den Augen der Kinder in die Essenz legen, und dann das Ergebnis in der letzen Schulstunde betrachten.


    Zahnpasta und Elmex müsste beides gehen, aber damit habe ich auch keine Erfahrung.

    Du darfst natürlich selbsständig das Jugendamt informieren. Bist ja ein freier Mensch :-. Aber ich würde das nie machen sondern immer über die Schulleitung gehen. Aber vorher alle anderern Möglichkeit ausschöpfen. Wundere mich eh, dass du den Vater noch nicht gespochen/ bestellt hast.

Werbung