Erstmal vielen Dank für die interessanten Beiträge!
Dass man
Zitat
vielleicht ist der Herr ein Elternteil ?
hier tatsächlich schon einen Gegensatz konstruieren kann?
Schon mit dieser Frage trifft Friesin das Problem genau auf den Punkt!
Ist es meine Pflicht, als Lehrer zu vergessen, dass man auch ein Elternteil ist?
Wird nicht gerade dadurch der Weg für diesen Gegensatz zur "Erziehungspartnerschaft" bereitet? Ist es wirklich vorrangig Aufgabe eines Lehrers, Erziehungsfehler zu beseitigen, weil sich Schüler eben so zu verhalten haben, wie es der - vom System Schule - vorgeschriebenen Norm entspricht?
Überspitzt ausgedrückt: Schule als Institution, einen staatlich definierten Verhaltensanspruch durchzusetzen auch gegen den Willen der "Erziehungspartner". Wie gesagt, überspitzt ausgedrückt, von einem, der eben die Elternrolle nicht vergessen hat, trotz der Lehrerrolle.
Was ich will, ist schlicht und einfach ausgedrückt, genau das, was sicher in jeder Vorschrift für Lehrer auch irgendwie irgendwo so steht: Eltern nicht als "Kunden" oder "Klienten" (im günstigsten Fall) behandeln, ihnen die geballte Amts- und Institutionsautorität entgegenschmettern, sondern
in Form einer Art Gleichberechtigung unter Berücksichtigung eines gemeinsamen Zieles nach Wegen der optimalen Förderung (auch in charakterlicherr Hinsicht ) suchen.
Konkret nun auf Verweise und so bezogen: Ein Verweis, der unter Bezug auf einen Verstoss gegen die Schulordnung gegeben wird (trifft ja wohl vielleicht auf alle Verweise irgendwie zu) ist eine schulische "Waffe", genannt Ordnungsmaßnahme. Dient der "Waffengebrauch" lediglich als Machtdemonstration um eben die Schulordnung durchzusetzen und Verstösse zu ahnden), wird er von den Eltern nicht zu Unrecht oft nicht anerkannt und zielt damit ins Leere, es sei denn, die Institution Schule will damit tatsächlich schon den Weg vorbereiten, den Schüler ggf. irgendwann von der Schule zu entfernen.
Muss sich die Schule aber berechtigt vor Störungen des Unterrichts durch den Täter schützen, ist ein Verweis voll berechtigt und eine gute Ordnungsmaßnahme.
Ich bitte, diese Darstellung noch als vereinfacht zu begreifen und vielleicht sich nicht an angreifbaren Einzelformulierungen aufzuhängen, sondern zu versuchen, mein grundsätzliches Anliegen zu verstehen und darauf einzugehen!
Den Ausführungen von Schubiddu zum Thema Konfliktaustragung stimme ich schon zu, bin allerdings der Meinung, dass mit einem Konflikt so umgegangen werden sollte:
1. nach Möglichkeit vor dem Entstehen schon ersticken
2. wenn dies nicht geht, analysieren und mit möglichst umproblematischen, zur Not aber mit allen, Mitteln austragen
3. auf keinen Fall jedoch unterdrücken.
Vielleicht noch ein Beispiel: Wenn Schüler an irgendeiner Stelle der Schule öfter irgendeinen Mist machen, löse ich das Problem dann dadurch auf die richtige Weise, dass ich den Aufenthalt dort verbiete oder ist das eine falsche Lösung, die im Grunde nur die Unfähigkeit der Schule zeigt, den Mist zu unterbinden, ohne das positive (den Aufenthalt) gleich mit zu unterbinden?