Beiträge von CesariaMuscaria

    Aha, die besagte Fachleiterin, hat ihre Aussage soeben zurückgenommen:


    Zitat:"Ich habe mich noch einmal bezüglich des möglichen Punktabzugs bei der Bewertung der Klausur nach §13 erkundigt: in Englisch, so kann man es interpretieren, könnten theoretisch Notenpunkte für die äußere Form abgezogen werden, aber es darf auf keinen Fall zu einer Doppelsanktionierung, sprich Punktabzug auch im Bereich "kommunikative Textgestaltung" kommen - was es nicht unbedingt klarer macht ..."


    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.


    Gruß
    Cesaria

    Zitat

    Original von Meike.
    In Hessen kann es in allen Fächern Punktabzug für Mängel bei der äußeren Form geben... ich sehe keine sinnvolle inhaltliche Begründung dafür, dass das in NRW nur auf Deutsch beschränkt sein sollte. Eine nahezu unleserliche Arbeit ohne Rand mit Zillionen Durchstreichungen und Teilsätzen ist doch in keinem Fach akzeptabel?


    Die Argumentation war so, dass der Abzug nur bei der deutschen Sprache gewährt werden kann, d.h. also in allen anderen Fächern außer in den Fremdsprachen; weil hier ja schon in der Korrektur ein großes Gewicht der Sprachrichtigkeit beigemessen wird.


    Ich muss aber den Hessen zustimmen; die äußere Form sollte auch berücksichtigt werden können.


    Ich weiß eben nur nicht, ob es wirklich rechtens ist (schließlich wurde diese Frage von einer Fachleiterin auch verneint ... komisch) ...


    Hat dies viell. schon mal jemand in NRW gemacht?

    Liebe Englischlehrer,
    bei uns im Kollegium gibt es geteilte Meinung über die Möglichkeit bei den Englischklausuren auch noch zusätzlich zu der sprachlichen Bewertung den § 13 Abs. 2 (NRW) anzuwenden:


    APO-GOSt:
    § 13
    Abs. (2) Die Bewertung der Leistungen richtet sich nach deren Umfang und der
    richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
    der Art der Darstellung. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße
    gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen
    die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße
    führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der
    Jahrgangsstufe 11 und um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 16 Abs. 2 in
    den Jahrgangsstufen 12 und 13. Im Übrigen gelten die in den Lehrplänen
    festgelegten Grundsätze.


    Bisher glaubte ich (bis ich den Absatz mal genauer gelesen hatte), diese Möglichkeit beschränke sich nur auf die deutsche Sprache; allerdings habe ich hier zwei Klausuren liegen, wo wirklich so viel gestrichen, drübergeschrieben, verschmiert wurde, dass die äußere Form eigentlich nicht akzeptabel wäre. Bei dem einen Schüler kommt noch hinzu, dass alle o's wie a's aussehen und bei den l's und b's sehe ich auch kaum einen Unterschied. Eigentlich müsste eine Notenherabsetzung doch möglich sein oder? (Versteht mich nicht falsch, ich bin kein Pingelkorrigierer!)


    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass § 13 Abs. 2 für Englisch nicht greifen würde. Mich wundert dann allerdings, dass diese Möglichkeit in den Abikorrekturbögen mit eingetragen ist; das wäre ja dann eigentlich sinnlos.


    Weiß jemand was genaues? Bzw. wie geht Ihr damit um?


    Korrekturgrüße von
    Cesaria

    am 27.4. schreiben ja die Englisch GKs und LKs. In der Abiturverfügung ist zumindest im Fach Deutsch davon die Rede, dass die verbindlichen Lektüren (5 an der Zahl pro Kurs) von der Schule gestellt werden müssen. Gilt dies auch für das Fach Englisch? Es würde im LK z.B. "Romeo and Juliet" betreffen (und evtl. "Brave New World"). Es wurde auf unserer Konferenz so dargestellt, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass dies für die Schüler irgendwie von Nutzen sein könnte und außerdem gibt es ja auch Spielraum bezüglich der Auswahl der Lektüren (Man konnte in der Vorbereitung statt "Moon Palace" ja auch "Brave New World" als Langtext wählen).


    Wer weiß Rat?


    Ich danke für Eure Antworten.

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